Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Ausschusszuweisung: Wirtschaftsausschuss federführend
zugehörige Drucksache 22/08
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz