Gesetz zu dem Vertrag vom 1. August 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Ausschusszuweisung: Wirtschaftsausschuss federführend
zugehörige Drucksache 20/08
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz