Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Ausschusszuweisung: Wirtschaftsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz