Entschließung des Bundesrates zur unverzüglichen Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bevölkerung vor hochgradig gefährlichen Straftätern
Antrag: Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg797. Sitzung 12.03.2004: Annahme in geänderter Fassung
Bemerkungen: Beitritt Baden-Württemberg