Entschließung des Bundesrates zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates in der Gesetzgebung
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Bemerkungen: Beitritt Rheinland-Pfalz
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz, EEG, Finanzmarktstabilisierungsgesetz,