Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,