Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Mai 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,