Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Abgabenordnung, Bürgerlichen Gesetzbuch, Zivilprozessordnung, Grundgesetz,