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"melderechtlicher Vorschriften"


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Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Mittels Vor- und Familiennamen kann die Plausibilisierung bzw. die Ergänzung der evtl. fehlenden Angabe zum Geschlecht einer betroffenen Person stattfinden, ebenso können Doppelfälle infolge EDV-Fehler aufgedeckt werden. Anhand Vor- und Familiennamen kann eine Prüfung der Geburtenmeldung und des von der Einwohnermeldebehörde mitgeteilten Zuzugs eines Kindes, das jünger als drei Monate ist, durchgeführt werden, sodass Doppelfälle vermieden werden. Schließlich kann die Bevölkerungsstatistik nur unter Verwendung von Vor- und Familiennamen die Korrekturen, die gemäß melderechtlicher Vorschriften nach Melderegisterbereinigungen durchzuführen sind, den vorher übermittelten Originalmeldefällen korrekt zuordnen und verarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Mittels Vor- und Familiennamen kann die Plausibilisierung bzw. die Ergänzung der evtl. fehlenden Angabe zum Geschlecht einer betroffenen Person stattfinden, ebenso können Doppelfälle infolge EDV-Fehler aufgedeckt werden. Anhand Vor- und Familiennamen kann eine Prüfung der Geburtenmeldung und des von der Einwohnermeldebehörde mitgeteilten Zuzugs eines Kindes, das jünger als drei Monate ist, durchgeführt werden, sodass Doppelfälle vermieden werden. Schließlich kann die Bevölkerungsstatistik nur unter Verwendung von Vor- und Familiennamen die Korrekturen, die gemäß melderechtlicher Vorschriften nach Melderegisterbereinigungen durchzuführen sind, den vorher übermittelten Originalmeldefällen korrekt zuordnen und verarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


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