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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"lastenausgleichsrechtlicher Vorschriften"


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Drucksache 269/09

... Nach § 3 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt vom 5. Juli 2000 (BGBl. I S. 1022) in der Fassung der Verordnung zur Änderung und Aufhebung lastenausgleichsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2004 (BGBl. I S. 3096) ist das Bundesausgleichsamt bereits für die Vorverfahren nach § 335b LAG bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Familienstiftungen) zuständig. Werden dagegen Schäden an Personenhandelsgesellschaften ausgeglichen, sind bisher noch die Ausgleichsämter der jeweiligen Bundesländer (einheitliche Feststellungsämter) für diese der Rückforderung vorausgehenden Verfahren zuständig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Verordnungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten und Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 862: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt


 
 
 


Drucksache 673/04 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung und Aufhebung lastenausgleichsrechtlicher Vorschriften



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