29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"bauproduktenverordnung"
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... - Mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit Bauprodukten realisieren sich üblicherweise bei der Nutzung des Bauwerks, für das das Bauprodukt verwendet wurde, oder beim "Endverwender" (vergleiche die von Artikel 3 Nummer 17 abweichende Definition des "Rückrufs" in Artikel 2 Nummer 24 Bauproduktenverordnung). Die erste Alternative des Artikels 12 Absatz 3 wird für harmonisierte Bauprodukte daher kaum von Bedeutung sein. Zudem bleibt die Formulierung "Das Produkt gefährdet wahrscheinlich die Gesundheit oder Sicherheit der Endnutzer." für den Vollzug zu ungenau. 15. Der Bundesrat sieht ferner Überarbeitungsbedarf bei den folgenden Begriffsbestimmungen (Artikel 3):
Drucksache 770/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 770/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 167/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 167/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 13/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... gewährleistet wurde. Die Feststellungen des Urteils lassen sich auf die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO-Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 300/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 301/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... In diesem Zusammenhang soll die Kommission nachdrücklich darum ersucht werden, die nach den nationalen Bauwerksanforderungen der Mitgliedstaaten noch fehlenden wesentlichen Merkmale in harmonisierten Normen ergänzen zu lassen und alle hierzu erforderlichen Schritte unmittelbar einzuleiten. Neben der Nachbesserung bestehender Normen fallen hierunter auch die Bewertungsmethoden für regulierte gefährliche Stoffe und die Emission von Strahlung, deren Entwicklung erst noch abzuschließen ist. Der bauproduktenverordnungskonformen Umsetzung in den harmonisierten technischen Spezifikationen ist hier eine besonders hohe Bedeutung beizumessen.
Zu Abschnitt 2.3 Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen Normungsgremien im Jahr 2017
Drucksache 301/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... (Bauproduktenverordnung -
Drucksache 300/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Bauproduktenverordnung
Drucksache 313/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
... -Bauproduktenverordnung bietet mit der Grundanforderung Nummer 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gemeinsam mit den auf Grundlage der
Drucksache 313/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
... -Bauproduktenverordnung bietet mit der Grundanforderung Nummer 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gemeinsam mit den auf Grundlage der
Drucksache 113/13
... Zu Buchstabe f (Anlage 3 Nummer 7 - Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten) Die Tabellenwerte der EnEV 2009 werden unverändert beibehalten. Die Streichung der dritten wertanzeigenden Stelle in den Zeilen 2a bis 3c dient der redaktionellen Anpassung an europäische Produktnormen für Fenster (siehe Begründung zu Anlage 1 Tabelle 1 Zeile 1.4 bis 1.7). In der Spalte "Maßnahmen nach" werden redaktionelle Folgeänderungen der Neufassung der Nummern 1, 4 und 5 vorgenommen. In den Fußnoten 1 und 4 wird auf zwei technische Regeln zur Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizienten Bezug genommen. In Fußnote 2 wird die bereits verkündete, am 1. Juli 2013 in Kraft tretende Änderung der Energieeinsparverordnung in Umsetzung der neuen europäischen Bauproduktenverordnung1 aufgegriffen und der neue Begriff "Europäische Technische Bewertung" anstelle der bisherigen "europäischen technischen Zulassung" eingeführt.
Drucksache 613/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung - COM(2013) 561 final
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung oder Überarbeitung von harmonisierten Normen für Bauprodukte die Regelungen der Bauproduktenverordnung konsequent in die Normen zu implementieren sind, um sowohl die zusätzlich neu hinzugekommenen Grundanforderungen an Bauwerke wie die Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen als auch die gegenüber der bisher anzuwendenden
Drucksache 613/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung - COM(2013) 561 final
... 3. Er bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung oder Überarbeitung von harmonisierten Normen für Bauprodukte die Regelungen der Bauproduktenverordnung konsequent in die Normen zu implementieren sind, um sowohl die zusätzlich neu hinzugekommenen Grundanforderungen an Bauwerke wie die Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen als auch die gegenüber der bisher anzuwendenden
Drucksache 331/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... 5. Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Regelungen, nach denen u.a. auf der Basis bestimmter Kriterien für als bedenklich eingestufte Arten von Baumaterialien Aktivitätskonzentrationen genannter Nuklide bestimmt und die Baumaterialien danach klassifiziert werden sollen, in deren Folge Materialien zu registrieren und ggf. in ihrer Verwendung einzuschränken sind, führen zu einem erheblichen Aufwand für den Staat und betroffene Unternehmen. Dies ist hinsichtlich der erreichbaren Verbesserung des Vorsorgeniveaus unangemessen. So ist auch im Ergebnis von Messungen zu radioaktiven Stoffen in Baumaterialien, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt hat, der Handlungsbedarf gering. Mit der in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 331/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... 8. Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Regelungen, nach denen u.a. auf der Basis bestimmter Kriterien für als bedenklich eingestufte Arten von Baumaterialien Aktivitätskonzentrationen genannter Nuklide bestimmt und die Baumaterialien danach klassifiziert werden sollen, in deren Folge Materialien zu registrieren und ggf. in ihrer Verwendung einzuschränken sind, führen zu einem erheblichen Aufwand für den Staat und betroffene Unternehmen. Dies ist hinsichtlich der erreichbaren Verbesserung des Vorsorgeniveaus unangemessen. So ist auch im Ergebnis von Messungen zu radioaktiven Stoffen in Baumaterialien, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt hat, der Handlungsbedarf gering. Mit der in der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 315/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetz es und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
... -Bauproduktenverordnung).
Drucksache 315/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetz es und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
... -Bauproduktenverordnung gegenüber dem
Drucksache 314/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... eine Bestimmung zur Zuständigkeit der notifizierenden Behörde nach Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) aufgenommen. Damit wird der gespaltenen Inkrafttretensregelung der Bauproduktenverordnung Rechnung getragen. Diese sieht ein generelles Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung zum 01.07.2013 vor, einzelne Regelungen sind aber bereits zum 24.04.2011 in Kraft getreten. Hierzu gehören v.a. die Bestimmungen der Artikel 39ff., nach denen Stellen, die die Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten wahrnehmen wollen, bei der notifizierenden Behörde ihre Notifizierung beantragen können. Insofern bedarf es einer sofortigen Zuständigkeitszuweisung der Aufgabe der notifizierenden Behörde, damit die Drittstellen ihre Notifizierung auf der neuen Rechtsgrundlage der Bauproduktenverordnung beantragen können. Im Übrigen sollen die aufgrund der Bauproduktenverordnung notwendigen Anpassungen im Hinblick auf das nationale Recht durch eine eigenständige Änderung des
Drucksache 547/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 )
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr.
Drucksache 547/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 )
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr.
Drucksache 547/11
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ständiger Ausschuss der Kommission nach Artikel 64 der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011)
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 167/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Drucksache 200/18
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 300/14
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
Drucksache 771/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 966. Sitzung des Bundesrates am 23. März 2018
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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