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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zusammenarbeitsverordnung"


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Drucksache 751/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Zusammenarbeitsverordnung) zu reformieren.



Drucksache 751/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Zusammenarbeitsverordnung) zu reformieren.



Drucksache 762/03

... - für die Zusammenarbeitsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/03




A. Es werden benannt als Vertreter in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates

1. Gruppe Erweiterung

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt bisher: Horizontale Fragen des Binnenmarktes

3. Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge

4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG

5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG

6. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA

7. Ad-hoc-Arbeitsgruppe GMP-Inspection-Services der EMEA

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

8. Ausschuss für Bildungsfragen

9. Sozialschutzausschuss

10. Beschäftigungsausschuss

11. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle

12. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung

13. Vorstand der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Berlin

14. Programmausschuss SOKRATES - Unterausschuss Hochschulbildung

15. Verwaltungsausschuss für das Programm Leonardo DA VINCI II

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

16. Arbeitsgruppe Agrarstatistik jetzt: Gruppe Statistik Bereich Agrarstatistik

17. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen

18. Expertengruppe Bedarfsgegenstände Lebensmittelbereich

19. Verwaltungsausschuss über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen der Landwirtschaft

IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien der Kommission

20. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle

21. Beratender Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz

22. Wasch- und Reinigungsmittel

V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission

23. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik

24. Ausschuss für statistische Geheimhaltung

VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission

25. Media-Verwaltungsausschuss

26. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie

27. Gruppe Satellitennavigationsdienste

VII. Bereich Steuerharmonisierung Gremien der Kommission

28. Ausschuss über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung - MwSt

B. Es werden benannt als Vertreter in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen die Teilnahmemöglichkeit von der jeweiligen Tagesordnung abhängt:

I. Bereich Auswärtige Beziehungen Gremien des Rates

29. Mitteleuropa

II. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

30. Gruppe Sozialfragen

31. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit

C. Es werden benannt als Vertreter in Ratstagungen in der Zusammensetzung der Minister, bei Vorhaben, die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betreffen (gem. § 6 Abs. 2 EUZBLG):

32. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz

D. Vertreter für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union

I. Die Weisungssitzungen werden von dem Ländervertreter nach Absprache im Einzelfall wahrgenommen.

II. Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Abs. 1 EUZBLG als Vertreter für die Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland für:

33. Allgemeine Angelegenheiten

34. Wirtschaft und Finanzen

35. Haushalt Baden-Württemberg

37. Beschäftigung und Sozialpolitik

38. Verbraucherschutz

39. Binnenmarkt

40. Forschung

41. Verkehr

42. Telekommunikation

43. Energie

44. Landwirtschaft

45. Fischerei

46. Rat Umwelt

47. Bildung*

48. Jugend

49. Kultur*

50. Sonderausschuss Landwirtschaft

III. Die Benennungen gelten für drei Jahre. In den Fällen, in denen Tagungen des Rates von fachspezifischen Beratungsgremien des Rates vorbereitet werden und Ländervertreter für diese Gremien oder für Weisungssitzungen zu diesen Gremien benannt sind, enden die vorstehenden Benennungen jedoch zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem die Benennungen für das entsprechende Beratungsgremium des Rates enden.

IV. Bei künftigen Benennungen ist unter Beachtung des Konzentrationsprinzips darauf zu achten, dass die Aufgaben der Ländervertreter bei Weisungssitzungen und Gremien in Personalunion wahrgenommen werden.


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.