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"Vollstreckbarerklärungs- oder Registrierungsverfahren"


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Drucksache 675/06

... 3. Artikel 23 ErwSÜ ermöglicht die isolierte Feststellung der Anerkennung oder Nichtanerkennung einer in einem anderen Vertragsstaat getroffenen Schutzmaßnahme. Artikel 25 ErwSÜ sieht für im Inland zu vollstreckende Maßnahmen, die in einem anderen Vertragsstaat getroffen wurden, ein Vollstreckbarerklärungs- oder Registrierungsverfahren vor. Die Abschnitte 2 und 3 des Entwurfs enthalten die zur Umsetzung dieser Vorgaben erforderlichen Regelungen. Ein dem Anerkennungsverfahren nach Artikel 23 ErwSÜ vergleichbares selbständiges Feststellungsverfahren sieht das FGG nicht vor. Die deutschen Gerichte entscheiden jedoch auch nach bestehender Gesetzeslage bereits über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes, nämlich als Vorfrage im jeweiligen FGG-Verfahren oder sonstigen Erkenntnisverfahren. Auch über die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Schutzmaßnahme auf diesem Rechtsgebiet entscheiden die deutschen Vormundschaftsgerichte derzeit inzident im Verfahren nach § 33 FGG. Der Unterschied des Entwurfs zum derzeitigen autonomen Recht besteht damit im Wesentlichen nur darin, dass das Gericht die ausländische Entscheidung ausdrücklich durch einen Beschluss anerkennt oder für vollstreckbar erklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz – ErwSÜAG)

Abschnitt 1
Zentrale Behörde

§ 1
Bestimmung der Zentralen Behörde

§ 2
Übersetzungen bei eingehenden Ersuchen

§ 3
Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen

§ 4
Maßnahmen der Zentralen Behörde

§ 5
Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen

Abschnitt 2
Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration

§ 6
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration

§ 7
Zuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen

Abschnitt 3
Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen

§ 8
Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung

§ 9
Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung

§ 10
Vollstreckungsklausel

§ 11
Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen über die Anerkennungsfeststellung oder Vollstreckbarerklärung

§ 12
Widerspruch im Konsultationsverfahren

§ 13
Bescheinigungen über inländische Schutzmaßnahmen

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Zentrale Behörde

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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