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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versteigerungsgebühren"


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Drucksache 177/09

... Dieses Verfahren ist daher sowohl für Versteigerer als auch für Bieter mit relativ wenig Aufwand und Kosten verbunden. Die Kosten für die Internetnutzung, die Versteigerungsgebühren der Anbieter und die Versandkosten können damit erheblich geringer als die bei der Teilnahme an einer Präsenzversteigerung sein. Die Notwendigkeit körperlicher Anwesenheit, die mit aufwändiger Anreise und hohen Reisekosten verbunden sein kann, entfällt. Damit ist allerdings auch der Nachteil verbunden, dass bei Geschäften mit körperlichen Gegenständen als Vertragsgegenstand diese vom Erwerber nicht selbst in Augenschein genommen und auf Mängel geprüft werden können. Bildliche Darstellungen und Produktbeschreibungen im Internet können zwar umfassende Informationen und einen visuellen Eindruck von der Sache vermitteln, ersetzen aber den unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht. Die weit verbreitete Akzeptanz von Geschäften im Internet zeigt aber, dass dieser Nachteil durch die oben geschilderten Vorteile mehr als aufgewogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geltende Rechtslage

III. Künftiges Recht

1. Änderung der Zivilprozessordnung

2. Änderung der Abgabenordnung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union

VII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung


 
 
 


Drucksache 663/1/07

... Im Gegensatz dazu ist eine rasant zunehmende Akzeptanz von Versteigerungen im Internet zu beobachten. Immer mehr Bürger haben Zugang zum Internet. Die für die Internetnutzung entstehenden Kosten (die Versteigerungsgebühren der Online-Anbieter und die Versandkosten) sind im Vergleich zum zeitlichen Aufwand bei einer persönlichen Teilnahme einer Präsenzversteigerung sehr gering. Auf Grund des stetig zunehmenden Angebots und der gleichzeitig wachsenden Nachfrage wird an diesen Online-Marktplätzen inzwischen nahezu alles versteigert. Auch ausgefallene Dinge finden hier Abnehmer. Das Medium Internet bietet auch für die Versteigerung von Fundsachen und gleichgestellten Gegenständen einen ungleich größeren Markt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

1b. Nach § 195 wird folgender § 196 eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und b § 835 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO *

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

11. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 663/07 (Beschluss)

... Im Gegensatz dazu ist eine rasant zunehmende Akzeptanz von Versteigerungen im Internet zu beobachten. Immer mehr Bürger haben Zugang zum Internet. Die für die Internetnutzung entstehenden Kosten (die Versteigerungsgebühren der Online-Anbieter und die Versandkosten) sind im Vergleich zum zeitlichen Aufwand bei einer persönlichen Teilnahme einer Präsenzversteigerung sehr gering. Auf Grund des stetig zunehmenden Angebots und der gleichzeitig wachsenden Nachfrage wird an diesen Online-Marktplätzen inzwischen nahezu alles versteigert. Auch ausgefallene Dinge finden hier Abnehmer. Das Medium Internet bietet auch für die Versteigerung von Fundsachen und gleichgestellten Gegenständen einen ungleich größeren Markt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

10. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.