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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verpflegungsangebot"


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Drucksache 640/1/14

... 36. Der Bundesrat begrüßt die stärkere Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Zentral ist hierbei zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Verhältnisprävention, wie beispielsweise die Optimierung betrieblicher Verpflegungsangebote. Durch die Veränderung der Lebensstile und die steigenden Arbeitsanforderungen sowie den steigenden Anteil älterer Arbeitnehmer kann die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nur bei einer ausgewogenen und bewussten Ernährungsweise erhalten oder verbessert werden. Aktuell erschöpfen sich die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung vor allem in verhaltensorientierten Kursen. Auch im Gesetzentwurf wird das umfassende Konzept der "Gesundheitsförderung und Prävention" fast ausschließlich auf verhaltenspräventive Leistungen reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 4 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGV V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 Satz 1 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1 und Satz 4 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 16 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

25. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

26. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

28. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

30. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a Satz 2 und 3 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 640/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die stärkere Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Zentral ist hierbei zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Verhältnisprävention, wie beispielsweise die Optimierung betrieblicher Verpflegungsangebote. Durch die Veränderung der Lebensstile und die steigenden Arbeitsanforderungen sowie den steigenden Anteil älterer Arbeitnehmer kann die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nur bei einer ausgewogenen und bewussten Ernährungsweise erhalten oder verbessert werden. Aktuell erschöpfen sich die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung vor allem in verhaltensorientierten Kursen. Auch im Gesetzentwurf wird das umfassende Konzept der "Gesundheitsförderung und Prävention" fast ausschließlich auf verhaltenspräventive Leistungen reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 und 3 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 5 Satz 1 und Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 2, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 20 Absatz 6 Satz 5 - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 erster Halbsatz SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20a Absatz 3 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 20b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 SGB V und Nummer 7 § 20c Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 1 und Absatz 3 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20d Absatz 3 Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 1 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20f Absatz 2 Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 24d Satz 1, Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 SGB V

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a Absatz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 65a SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII

20. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 18 Absatz 8 - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 8 § 34 Absatz 10a IfSG

24. Zu Artikel 11a - neu - § 192 Absatz 1a - neu - VVG

'Artikel 11a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 428/08 (Beschluss)

... - in der Förderung eines gesunden und ausgewogenen Verpflegungsangebotes in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/08 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten

I. Ausgangslage Vor dem Hintergrund, dass

II. Erwartung des Bundesrates


 
 
 


Drucksache 428/08

... - in der Förderung eines gesunden und ausgewogenen Verpflegungsangebotes in

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/08




Entschließung

I. Ausgangslage

II. Erwartung des Bundesrates


 
 
 


Drucksache 33/07

... Die Einführung des Mehrbedarfstatbestands führt zu einem überschaubaren Verwaltungsaufwand der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die den Mehrbedarf begründenden Umstände sind relativ einfach durch einen Beleg über die Nutzung des Verpflegungsangebots einer Ganztagseinrichtung nachzuweisen, wobei davon auszugehen ist, dass der zusätzlich zur Verfügung zu stellende monatliche Betrag über einen längeren Zeitraum gleich bleiben kann, indem im Rahmen der Angemessenheit geringfügige monatliche Abweichungen pauschal berücksichtigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung der Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 912/1/05

... Untersuchungen zeigen, dass die Vermittlung von Ernährungswissen und eine entsprechende Umsetzung auf der Verhaltensebene dann einsetzt, wenn neben der kognitiven Vermittlung auch die praktische Handhabung und die emotionale Komponente (Gemeinschaftserlebnisse, Bedürfnisbefriedigung) mit in den Programmen integriert wurden. Darüber hinaus ist erforderlich, dass Wissensinhalte und Verpflegungsangebote in den Einrichtungen stimmig aufeinander bezogen sind und sich eine ansprechende Ess- und Wohlfühlkultur im gemeinschaftlichen Rahmen entwickelt, nicht nur im Verpflegungsbereich, sondern auch im Hinblick auf Freude an der Bewegung oder Ruhezonen, die eine Entspannung von Leistung und Lärm im schulischen Alltag ermöglichen. Dies schließt ausdrücklich eine Vorbildfunktion der Lehr- und Betreuungskräfte mit ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/1/05




Zu V.2. Verbraucheraufklärung

Zu V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz

- Problemaufriss

Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret


 
 
 


Drucksache 912/05 (Beschluss)

... Kinder und Jugendliche Untersuchungen zeigen, dass die Vermittlung von Ernährungswissen und eine entsprechende Umsetzung auf der Verhaltensebene dann einsetzt, wenn neben der kognitiven Vermittlung auch die praktische Handhabung und die emotionale Komponente (Gemeinschaftserlebnisse, Bedürfnisbefriedigung) mit in den Programmen integriert wurden. Darüber hinaus ist erforderlich, dass Wissensinhalte und Verpflegungsangebote in den Einrichtungen stimmig aufeinander bezogen sind und sich eine ansprechende Ess- und Wohlfühlkultur im gemeinschaftlichen Rahmen entwickelt, nicht nur im Verpflegungsbereich, sondern auch im Hinblick auf Freude an der Bewegung oder Ruhezonen, die eine Entspannung von Leistung und Lärm im schulischen Alltag ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/05 (Beschluss)




Zu V.2. Verbraucheraufklärung

Zu V.3. Schwerpunkt

- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz

- Problemaufriss

Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.