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81 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verkehrsblatt"


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Drucksache 397/20 (Beschluss)

... Die Technischen Prüfstellen und die Technischen Dienste sollen gleichbehandelt werden. Die zuständigen Vertreter der obersten Landesbehörden haben diesem bundeseinheitlichen Vorgehen zugestimmt (168. Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen") und dieses in einer Verkehrsblattverlautbarung (VkBl. 2019 Seite 916) dargelegt. Entsprechend S. 916, Fußnote 1 soll dies nun auch im Verordnungstext für Begutachtungen im Hinblick auf Gutachten zu Kennzeichengröße und Anbringungsstelle klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und zu Artikel 1 Nummer 4 § 29 Absatz 10 Satz 2, Absatz 11 bis 13 StVZO , Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 17 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 32a Satz 5 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 32e Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 49a Absatz 1 Satz 2 StVZO , Nummer 27 Buchstabe a Anlage VIIIb Nummer 2.1b StVZO , Nummer 30 Anlage VIIIe Nummer 8.4 StVZO , Artikel 7 Nummer 2 und 3 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 1 - neu - StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b, Nummer 27 Buchstabe a und Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 Satz 1 und 3.1.1.2 Satz 1, Anlage VIIIb Nummer 2.1b und Anlage VIIIc Nummer 2.12 - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe i Anlage VIII Nummer 3.2.1 Satz 1 StVZO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage VIIIc Nummer 6 und 6.1 StVZO

9. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 Nummer 241.5 und 413.1 GebOSt Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

10. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 4a - neu -, Nummer 6b - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 und Satz 3 - neu -, § 50 Absatz 1a - neu -, Absatz 8 und Absatz 9 - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

11. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 6a - neu - § 45a Absatz 9 - neu - FZV

12. Zu Artikel 5 Nummer 6c - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 6 und 7 FZV


 
 
 


Drucksache 274/1/20

... § 3a Absatz 2 ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durch Ergänzung oder Änderung der Tabellen 4a oder 4b eine jeweils aktuelle Straßendeckschichtkorrektur im Verkehrsblatt bekannt zu geben. Nach § 3a Absatz 2 Satz 3 ist die aktuelle Straßendeckschichtkorrektur ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung in die Berechnung nach § 3 einzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV und Nummer 3 § 6 16. BImSchV

§ 6
Übergangsregelungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 16. BImSchV *

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

6. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 3 16. BImSchV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 2 § 3 Absatz 3 und § 3a Absatz 2 Satz 3 16. BImSchV


 
 
 


Drucksache 274/20

... (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt die Straßendeckschichtkorrektur im Verkehrsblatt bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt durch die Ergänzung oder Änderung der Tabellen 4a oder 4b der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19 (VkBl. 2019, Heft 20, lfd. Nr. 139, S. 698). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung ist die Straßendeckschichtkorrektur in die Berechnung nach § 3 einzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderungen der Verkehrslärmschutzverordnung

§ 3
Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

§ 3a
Festlegung der Straßendeckschichtkorrektur

§ 6
Übergangsregelung für die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19

1.1 Berechnungsverfahren

1.2 Berechnung der Schallausbreitung

1.3 Unterschiede zwischen den RLS-90 und den RLS-19

1.4 Vergleichsrechnung

2. Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

XII. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5067, BMVI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. Erfüllungsaufwand

4 Bund

4 Länder

Plan aufstellende Behörde:

4 Straßenbaubehörden:

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 372/19 (Beschluss)

... "Soweit für internetbasierte Verfahren auf informationstechnische Systembestandteile zurückgegriffen wird, die einen Zugang zu den beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten ermöglichen, sind die vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegten und im Bundesanzeiger sowie nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu § 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPrüfV , Artikel 6 Nummer 1 § 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 1, § 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, § 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 FahrlPrüfV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu § 1 Gebührennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu § 1 Gebührennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu § 1 Gebührennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 376/19

... Am 15. Oktober 2018 wurden im Verkehrsblatt Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) veröffentlicht, die auf einem von der BASt erarbeiteten Kriterienkatalog basieren. Inzwischen haben sechs Hersteller die Erteilung einer ABE durch das Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.


 
 
 


Drucksache 574/1/19

... Die hier genannte Richtlinie wurde im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden überarbeitet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit die Änderungen in Kraft treten können, wird mit dieser Änderung die Fundstelle aktualisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 5, Nummer 6 und Artikel 2 Inhaltsverzeichnis, § 6b, Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 , Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 FeV, Anlage zu § 1 GebOst

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu -, Nummer 3, Nummer 3a - neu - und Artikel 2a - neu - § 71a Absatz 1 Satz 2, § 76 Nummer 8a und Nummer 17 Satz 2 und 3, Anlage 4a zu § 11 Absatz 5 Satz 1 FeV, § 2 Absatz 3, § 6 Satz 2 und 3 FahrlPrüfV

‚Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 574/19 (Beschluss)

... Die hier genannte Richtlinie wurde im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden überarbeitet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit die Änderungen in Kraft treten können, wird mit dieser Änderung die Fundstelle aktualisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2a

‚Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 372/1/19

... "Soweit für internetbasierte Verfahren auf informationstechnische Systembestandteile zurückgegriffen wird, die einen Zugang zu den beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten ermöglichen, sind die vom Kraftfahrt-Bundesamt festgelegten und im Bundesanzeiger sowie nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu § 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPrüfV , Artikel 6 Nummer 1 § 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 2, § 15a Absatz 3 Satz 1, § 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, § 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

‚Artikel 7a Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 FahrlPrüfV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu § 1 Gebührennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu § 1 Gebührennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu § 1 Gebührennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 531/19

... -FGV bzw. § 21 StVZO) bzgl. der Auswirkungen des Inkrafttretens der Zweiten Änderungsverordnung StVZO" wurde angenommen und das BMVI wurde gebeten, die Anpassung im Verkehrsblatt zu veröffentlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/19




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung BR-Drs. 640/18 B vom 15.02.2019

Buchstabe

Stellungnahme der Bundesregierung:


 
 
 


Drucksache 600/18 (Beschluss)

... Es wird ein einheitliches Muster für die Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV eingeführt. Damit sollen Diskussionen um die Ausgestaltung der Sehtestbescheinigung vermieden werden. Das Muster entspricht weitgehend dem Muster, das das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 4. Juni 2013 im Verkehrsblatt bekanntgemacht hat (VkBl. 2013, S. 712). Das für die Gebühr vorgesehene Feld wurde im Hinblick auf § 65 Absatz 5 Satz 2 StVG entfernt. Danach ist die Gebühren-Nummer 403 der Anlage zu § 1 GebOSt nicht mehr anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsübersicht Angabe zu § 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - § 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu § 24a Absatz 2 Satz 1)

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - § 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu §§ 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 GebOSt

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 302/17

... "(3) Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nach den Absätzen 1 und 2 sind im Verkehrsblatt nachrichtlich zu wiederholen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/17




,Artikel 3 Änderung des Seeaufgabengesetzes


 
 
 


Drucksache 675/17

... Die rückwirkende Inkraftsetzung erfolgt im Hinblick darauf, dass nach der Entschließung des Schiffsicherheitsausschusses MSC.406(96) die Bestimmungen des IMDG-Codes 2016, die ab dem 1. Januar 2018 von den SOLAS-Vertragsstaaten verbindlich in Kraft zu setzen sind, zur Erleichterung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter bereits ab dem 1. Januar 2017 auf freiwilliger Basis eingeführt werden können. Um dem Vertrauensschutz der Regelungsadressaten Rechnung zu tragen, wurde vorab im Verkehrsblatt bekannt gemacht, dass soweit Beförderungen ab dem 1. Januar 2017 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des 38. Amendments durchgeführt werden, die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen durch Abweichungen von den noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des 37. Amendments verzichten. Die rückwirkende Inkraftsetzung ist erforderlich, um eine Rechtsgrundlage für im Hinblick auf das 38. Amendment des IMDG-Codes erlassene begünstigende Verwaltungsakte zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

§ 16a
Zuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erfüllungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 569/1/17

... Die Hinweise zum Sichtfeld für den Fahrzeugführer unter Nummer 4.10 des amtlichen Merkblattes für Anbaugeräte im Verkehrsblatt 2009, Seite 804 ff. sind nicht rechtsverbindlich und in der Praxis schwer umzusetzen. Meist sind der Fahrer nach § 23

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 35b Absatz 2 Satz 1a - neu - StVZO Nummer 4a - neu - § 72 Absatz 2 Nummer 1c - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 799/1/16

... "(3) Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nach Absatz 1 und 2 sind im Verkehrsblatt nachrichtlich zu wiederholen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/1/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 166/1/16

... "die Anerkennungsbehörde kann bis zum 31. Dezember 2020 von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 DIN EN ISO/IEC 17020:2012 abweichende Anforderungen zulassen, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt und im Verkehrsblatt öffentlich bekannt gemacht werden; soweit eine Überwachungsorganisation von diesen abweichenden Anforderungen Gebrauch macht, weist sie die Einhaltung dieser abweichenden sowie der sonstigen sich aus DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ergebenden Anforderungen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle nach; die Deutsche Akkreditierungsstelle bestätigt der Überwachungsorganisation die Erfüllung der Anforderungen durch eine Bescheinigung," '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 203a, 203c, 203d und 203f der Anlage BKatV


 
 
 


Drucksache 166/16 (Beschluss)

... "die Anerkennungsbehörde kann bis zum 31. Dezember 2020 von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 DIN EN ISO/IEC 17020:2012 abweichende Anforderungen zulassen, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt und im Verkehrsblatt öffentlich bekannt gemacht werden; soweit eine Überwachungsorganisation von diesen abweichenden Anforderungen Gebrauch macht, weist sie die Einhaltung dieser abweichenden sowie der sonstigen sich aus DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ergebenden Anforderungen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle nach; die Deutsche Akkreditierungsstelle bestätigt der Überwachungsorganisation die Erfüllung der Anforderungen durch eine Bescheinigung," '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 203a, 203c, 203d und 203f der Anlage BKatV


 
 
 


Drucksache 126/16

... Die Bundesrepublik Deutschland hatte die Richtlinie 2011/82/EU durch Gesetz vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3310) fristgerecht und vollinhaltlich umgesetzt. Die internen Anweisungen an die Verwaltungsbehörden zur Umsetzung der Richtlinie erfolgten durch Rundschreiben vom 7. Oktober 2013, veröffentlicht im Verkehrsblatt (VkBl. 2013, S. 984). Seit dem wird die Richtlinie ununterbrochen praktisch umgesetzt und angewendet, auch ungeschmälert durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 6. Mai 2014 (C-43/12). Der EuGH hat die Wirkungen der für nichtig erklärten Richtlinie allerdings aufrechterhalten und die Kommission zum Erlass einer neuen Richtlinie in einer Frist von 12 Monaten verpflichtet. Dies ist mit Erlass der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 799/16 (Beschluss)

... "(3) Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nach Absatz 1 und 2 sind im Verkehrsblatt nachrichtlich zu wiederholen."


 
 
 


Drucksache 619/15

... Die rückwirkende Inkraftsetzung der GGVSee erfolgt im Hinblick darauf, dass nach der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.372(93) die Bestimmungen des IMDGCodes 2014, die ab dem 1. Januar 2016 von den SOLAS-Vertragsstaaten verbindlich in Kraft zu setzten sind, zur Erleichterung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter bereits ab dem 1. Januar 2015 auf freiwilliger Basis eingeführt werden können. Um dem Vertrauensschutz der Regelungsadressaten Rechnung zu tragen wurde vorab im Verkehrsblatt bekannt gemacht, dass soweit Beförderungen ab dem 1. Januar 2015 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des 37. Amendments durchgeführt werden, die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen verzichten, durch die von den noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes in der Fassung des 36. Amendments abgewichen wird. Die rückwirkende Inkraftsetzung ist erforderlich, um eine Rechtsgrundlage für im Hinblick auf das 37. Amendment des IMDG-Codes erlassene begünstigende Verwaltungsakte zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 335/14 (Beschluss)

... "Soweit für die internetbasierte Außerbetriebsetzung auf Systembestandteile zurückgegriffen wird, die einen Zugang zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes ermöglichen, hat die Übermittlung der Daten nach Maßgabe eines vom Kraftfahrt-Bundesamt im Bundesanzeiger und nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards zu erfolgen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 8 FZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 2 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Nummer 1 Buchstabe c FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anlage 4 - Überschrift - FZV

8. Zu Artikel 1a - neu - Erste Verordnung zur Änderung der FZV und der GebOSt

Artikel 1a
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der FahrzeugZulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

9. Zu Artikel 2 Eingangsformel BKatV

10. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - Nummer 180 BKatV

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 183a und 183b - neu - der Anlage zu § 1 Absatz 1 BKatV

12. Zu Artikel 3 § 29 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVZO

'Artikel 3 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

13. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 335/1/14

... "Soweit für die internetbasierte Außerbetriebsetzung auf Systembestandteile zurückgegriffen wird, die einen Zugang zu den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes ermöglichen, hat die Übermittlung der Daten nach Maßgabe eines vom Kraftfahrt-Bundesamt im Bundesanzeiger und nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards zu erfolgen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 8 FZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 2 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16a Absatz 1 Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Nummer 1 Buchstabe c FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anlage 4 - Überschrift - FZV

8. Zu Artikel 1a - neu - Erste Verordnung zur Änderung der FZV und der GebOSt

Artikel 1a
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der FahrzeugZulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

9. Zu Artikel 2 Eingangsformel BKatV

10. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - Nummer 180 BKatV

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 183a und 183b - neu - der Anlage zu § 1 Absatz 1 BKatV

12. Zu Artikel 3 § 29 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVZO

'Artikel 3 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

13. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 671/13

... Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wird in § 6 Absatz 1 Nummer 14 a Buchstabe b) StVG eine Ermächtigung zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer der in § 6a Absatz 7 StVG bezeichneten Fahrzeuge eingeführt, der zufolge eine in jeder Hinsicht rechtssichere Bevorrechtigung der Führer dieser Fahrzeuge unter dem Aspekt des Nachteilausgleichs für das Abstellen von Fahrzeugen auf den an eigens für Elektrofahrzeuge eingerichteten Ladestationen gelegenen und als solche ausgewiesenen Stellflächen bewirkt werden soll. Das Gesetz folgt damit einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, die die durch die Verkehrsblattverlautbarung eingeräumte Möglichkeit, Parkplätze für Elektrofahrzeuge ausweisen zu können, nicht für eine hinreichend rechtssichere Grundlage hält (Ziffer 4 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. April 2011 zu TOP 5.1. "Elektromobilität"). Sie gewährleistet nicht das von der Verkehrsministerkonferenz gewünschte Höchstmaß an Rechtssicherheit (Ziffer 2 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010 zu TOP 4.1 "Elektromobilität"), da sie keinen Rechtsakt darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 671/1/13

... Für den Bereich von Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird die Ermächtigung in Nummer 1 jedoch auf solche Kraftfahrzeuge begrenzt, deren Antrieb oder Antriebssystem von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind. Damit wird eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer derartiger Fahrzeuge geschaffen, die eine in jeder Hinsicht rechtssichere Bevorrechtigung für das Abstellen von Fahrzeugen auf den an eigens für Elektrofahrzeuge eingerichteten Ladestationen gelegenen und als solche ausgewiesenen Stellflächen gewährleistet. Das Gesetz folgt damit einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, die die durch eine so genannte Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21. Februar 2011 (VkBl. 2011 S. 199) eingeräumte Möglichkeit, Parkplätze für Elektrofahrzeuge ausweisen zu können, nicht für eine hinreichend rechtssichere Grundlage hält (Ziffer 4 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. April 2011 zu TOP 5.1. "Elektromobilität"). Sie gewährleistet nicht das von der Verkehrsministerkonferenz gewünschte Höchstmaß an Rechtssicherheit (Ziffer 2 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010 zu TOP 4.1 "Elektromobilität"), da sie keinen Rechtsakt darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6a1 - neu - StVG

'Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

'Zu Artikel 1 § 6a1 StVG


 
 
 


Drucksache 553/13

... Der Bundesrat hat eine vergleichbare Forderung an die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom April 2009 (Drucksache 153/09) erhoben. Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, das Anliegen des Bundesrates auf untergesetzlicher Ebene durch eine Verkündung im Verkehrsblatt aufzunehmen.



Drucksache 671/13 (Beschluss)

... Für den Bereich von Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird die Ermächtigung in Nummer 1 jedoch auf solche Kraftfahrzeuge begrenzt, deren Antrieb oder Antriebssystem von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind. Damit wird eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer derartiger Fahrzeuge geschaffen, die eine in jeder Hinsicht rechtssichere Bevorrechtigung für das Abstellen von Fahrzeugen auf den an eigens für Elektrofahrzeuge eingerichteten Ladestationen gelegenen und als solche ausgewiesenen Stellflächen gewährleistet. Das Gesetz folgt damit einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, die die durch eine so genannte Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21. Februar 2011 (VkBl. 2011 S. 199) eingeräumte Möglichkeit, Parkplätze für Elektrofahrzeuge ausweisen zu können, nicht für eine hinreichend rechtssichere Grundlage hält (Ziffer 4 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. April 2011 zu TOP 5.1. "Elektromobilität"). Sie gewährleistet nicht das von der Verkehrsministerkonferenz gewünschte Höchstmaß an Rechtssicherheit (Ziffer 2 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010 zu TOP 4.1 "Elektromobilität"), da sie keinen Rechtsakt darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 484/13

... Die in der Verordnung festgelegten Anforderungen basieren auf den Vorgaben des novellierten Fluglärmgesetzes, orientieren sich an den in der neueren Vollzugspraxis angewandten Regelungen zur Außenwohnbereichsentschädigung beim Neubau und bei der wesentlichen baulichen Erweiterung von Flughäfen und beachten die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Außenwohnbereichsentschädigung. Berücksichtigt wurden weiterhin Festlegungen, die in den "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97" vom 2. Juni 1997 (Verkehrsblatt S. 434) zur Außenwohnbereichsentschädigung beim Neubau und der wesentlichen baulichen Erweiterung von Straßen getroffen worden sind, sowie Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Schätzung der Kostenauswirkungen der Novelle des Fluglärmgesetzes im Hinblick auf die Außenwohnbereichsentschädigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Entschädigungsgrundsätze

§ 3
Außenwohnbereich

§ 4
Fluglärmbelastung von Grundstücken

§ 5
Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

§ 6
Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes

§ 7
Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung

§ 8
Entschädigung in besonderen Fällen

§ 9
Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen

§ 10
Auszahlung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung / Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellung von Männern und Frauen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2268: Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 678/12

... -Übermittlungsverordnung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten erfolgt über das Kraftfahrt-Bundesamt nach Maßgabe der vom Kraftfahrt-Bundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger und zusätzlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards. Das Kraftfahrt-Bundesamt darf die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck speichern, um die Übermittlung der Daten an die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde nach Absatz 1 zu ermöglichen. Es ist verpflichtet, die Daten unverzüglich an die genannte Behörde zu übermitteln und im unmittelbaren Anschluss an die Übermittlung zu löschen. Die Verarbeitung oder Nutzung der Daten zu anderen Zwecken durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist nicht zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 36a
Übermittlung von Daten zur Übernahme der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung durch den Bund

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Erfüllungsaufwand

1. Für Bürgerinnen und Bürger

2. Für die Wirtschaft

3. Für die Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inkl. Kommunen

4. Weitere Kosten

III. Gleichstellungspolitische Belange

IV. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2213: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (BMVBS)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 774/12

... Voraussetzung ist, dass entsprechende Zusatzzeichen veröffentlicht werden, eine eindeutige Definition eines "Car-Sharing-Fahrzeugs" vorliegt und eine Kennzeichnung der Fahrzeuge (z.B. Bescheinigung) eine Überwachung gewährleistet. Ein ähnliches Vorgehen hat sich schon bei Vorhaltung von Parkflächen für Elektrofahrzeuge bewährt (vgl. Verkehrsblatt 2011, Seite 199). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereitet derzeit die dafür erforderlichen Vorlagen vor. Dabei wird auch auf Wettbewerbsverträglichkeit geachtet werden. In die Bewertung werden auch die Konsequenzen für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie für den motorisierten Individualverkehr einzubeziehen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/12




Stellungnahme der Bundesregierung Entschließung des Bundesrates zur 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 773/12 (Beschluss)

... (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann nach Anhörung der übrigen nach Landesrecht zuständigen Behörden und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages andere Abschlussprüfungen als Fachkundeprüfungen nach § 4 anerkennen, wenn die erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten, die sich aus § 3 ergeben, Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die Bezeichnung der anerkannten Abschlussprüfung auf Antrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde im Verkehrsblatt bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6

§ 6
Gleichwertige Abschlussprüfungen


 
 
 


Drucksache 773/1/12

... (1) Der nach Landesrecht zuständigen Behörde kann nach Anhörung der übrigen nach Landesrecht zuständigen Behörden und des deutschen Industrie- und Handelskammertages andere Abschlussprüfungen als Fachkundeprüfungen nach § 4 anerkennen, wenn die erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten, die sich aus § 3 ergeben, Gegenstand der Abschlussprüfung sind. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die Bezeichnung der anerkannten Abschlussprüfung auf Antrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde im Verkehrsblatt bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 PBZugV

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 6

§ 6
Gleichwertige Abschlussprüfung


 
 
 


Drucksache 683/12

... B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ( auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

F. weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 24a
Gültigkeit von Führerscheinen

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013

B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ( auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

C. Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr

Anlage 7
(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung

1. Theoretische Prüfung

1.1 Prüfungsstoff

1.2 Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung

1.2.3 Bewertung der Prüfung

1.3 Durchführung der Prüfung

1.4 Täuschungshandlungen

2. Praktische Prüfung

2.1 Prüfungsstoff

2.2 Prüfungsfahrzeuge

2.3 Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

2.4 Prüfungsstrecke

2.5 Bewertung der Prüfung

2.5.1 Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind

2.6 Nichtbestehen der Prüfung

2.7 Weitere Einzelheiten der praktischen Prüfung werden in der Prüfungsrichtlinie geregelt, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.

Anlage 9
(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

A. Vorbemerkungen

B. Liste der Schlüsselzahlen

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

II. nationale Schlüsselzahlen

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Artikel 4
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 2)

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

4 Nachhaltigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu a Absatz 3 Nummer 11

Zu b und c Absatz 6 und 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu a § 76 Nummer 6

Zu b § 76 Nummer 7

Zu c § 76 Nummer 10

Zu d § 76 Nummer 11a

Zu e § 76 Nummer 11b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a und d Überschrift und Nummer 7

Zu b Nummer 3.2.8

Zu c Nummer 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2294: Entwurf der achten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)

3 Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 473/12

... ) herausgegebenen Interimsleitlinien für Reeder, Schiffsbetreiber und Schiffsführer (MSC.1/Circ. 1405/Rev.2), die im Verkehrsblatt bekanntgemacht werden, sowie den Interimsleitlinien für private Bewachungsunternehmen, die private bewaffnete Sicherheitsdienste auf Seeschiffen im Hochrisikogebiet anbieten (MSC. 1/Circ. 1443).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 31
Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

§ 28a
Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen; Beauftragung von Bewachungsunternehmern

§ 52a
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen

Sonstiger Erfüllungsaufwand

Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft

2.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu § 31

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2098: Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 229/12

... In den Unterrichtsräumen müssen während des theoretischen Unterrichts Lehrmittel zur Gestaltung des Unterrichts und zur Visualisierung vorhanden sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Richtlinie über die Ausstattung der Fahrschulen mit Lehrmitteln, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Erster Abschnitt

§ 1
Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung

§ 2
Fahrlehrerschein

§ 3
Unterrichtsräume

§ 4
Lehrmittel

§ 5
Ausbildungsfahrzeuge

§ 6
Ausbildungsnachweis für Fahrschüler (§ 18 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes) Tagesnachweis für Fahrlehrer (§ 18 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes)

§ 7
Preisaushang nach § 19 des Fahrlehrergesetzes

Zweiter Abschnitt

§ 8
Verantwortlicher Leiter

§ 9
Lehrkräfte

§ 10
Unterrichtsräume

§ 11
Lehrmittel

§ 12
Lehrfahrzeuge

Dritter Abschnitt

§ 13
Inhalt der Einweisungslehrgänge

§ 14
Dauer und Leitung der Lehrgänge

Vierter Abschnitt

§ 15
Fortbildung

Fünfter Abschnitt

§ 16
Inhalt der Registrierung nach § 39 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes

Sechster Abschnitt

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
.1 (zu § 2 Absatz 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein

Anlage 1
.2 (zu § 2 Absatz 1) Befristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE

Anlage 2
(zu § 3) Unterrichtsräume

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1)

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 2)

Anlage 5

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2047: Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


 
 
 


Drucksache 371/12

... "(2) Die Versicherungsbestätigung ist, ausgenommen bei Ausfuhrkennzeichen, vom Versicherer durch eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer an die Zulassungsbehörde elektronisch zu übermitteln oder zum Abruf im automatisierten Verfahren durch die Zulassungsbehörde bereitzuhalten. Das zulässige Datenformat wird vom Kraftfahrt-Bundesamt im Bundesanzeiger sowie zusätzlich im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Versicherungsbestätigung muss folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung enthalten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Anlage 11
(zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR NR. 2092: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... oder einer Verkehrsblattverlautbarung des für den Verkehr zuständigen Ministeriums sind (siehe hierzu BGHSt 26, 348), ist es erforderlich, einen entsprechenden Verweis auf den Verkehrszeichenkatalog und die dort dargestellten Varianten aufzunehmen und auf den Veröffentlichungsort hinzuweisen, damit jeder Verkehrsteilnehmer von den entsprechenden Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen Kenntnis erlangen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 709/11 (Beschluss)

... Die letzte Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2007, aus der im Verkehrsblatt bereits zulassungsrechtliche Konsequenzen gezogen worden sind, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun auch in der insoweit maßgeblichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe d, Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, Nummer 7, Nummer 8 - neu - FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 14 Absatz 1 Satz 1 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 24 Absatz 1 Nummer 6 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - Anlage 1 zu § 8a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV und Zu Artikel 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10c - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10d - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7, Abschnitt 2a Nummer 4 Satz 3, Abschnitt 6 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 3 Anlage zu § 1 GebOSt

'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

12. Zu Artikel 5a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu -,

'Artikel 5a Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

13. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 843/1/11

... Die im Verkehrsblatt bekannt zu gebenden Richtlinien dienen ausschließlich der Durchführung der Vorgaben der Anlage VIIIa. In den Richtlinien dürfen weder Ausnahmesachverhalte geregelt noch über die Vorgaben der Anlage VIIIa hinausgehende Anforderungen eingeführt werden. Die Ergänzung dient insoweit der Klarstellung des Gewollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 19 Absatz 1 und 5 StVZO , Nummer 1b - neu - § 21 Absatz 1 und Absatz 1a StVZO , Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu -, 2 - neu -, 3 - neu -, Nummer 189a -neu -, 189a.1 - neu -, 189a.2 - neu -, Nummer 214, Nummer 214a - neu -, 214a.1 - neu -, 214a.2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 BKatV , Zu Artikel 4a - neu - Aufhebung Artikel 6 Wechselkennzeichen-Verordnung

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4a
Aufhebung von Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 21

Zu Buchstabe a

Zu § 69a

Zu § 69a

Zu Buchstabe b

Zu laufender Nummer 214 Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu laufender Nummer 218 Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 47 Absatz 1a StVZO Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 8 Satz 2 StVZO Nummer 12 Buchstabe c Anlage VIIIc Nummer 2.4.1.1 StVZO Nummer 16 Buchstabe a Anhang zu § 47 Absatz 1a, Tabelle Spalte 2 Zeile 2 erster Halbsatz Buchstabe a StVZO

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummern 1, 7, 8, 9 und 10 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 6a - neu - StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Anlage VIII Nummer 1.2.1 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e Anlage VIII Nummer 1.3.2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d - neu - Anlage VIIIb Nummer 3.1 StVZO

8. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 3a Satz 1 FZV


 
 
 


Drucksache 320/11

... (1) Neben dem Bundesgesetzblatt dienen der Bundesanzeiger und das Verkehrsblatt der Verkündung von Rechtsverordnungen des Bundes sowie der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen; der Tarif- und Verkehrsanzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Bundesgebiet dient der Verkündung von Eisenbahntarifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung von Bundesrecht

§ 46
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 17
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

a Ausgangslage

b Vorteile der Veröffentlichung im Internet

c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung

4. Alternativen

5. Gesetzesfolgen

a Allgemeine Gesetzesfolgen

b Kosten und Preise

c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

e Befristung

6. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung


 
 
 


Drucksache 709/17/11

... Die letzte Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2007, aus der im Verkehrsblatt bereits zulassungsrechtliche Konsequenzen gezogen worden sind, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun auch in der insoweit maßgeblichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17/11




Zu Artikel 1 Nummer 10a


 
 
 


Drucksache 620/11

... -Codes 2010, die ab dem 1. Januar 2012 von den SOLAS-Vertragsstaaten verbindlich in Kraft zu setzen sind, zur Erleichterung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter bereits ab dem 1. Januar 2011 auf freiwilliger Basis eingeführt werden können. Um dem Vertrauensschutz der Regelungsadressaten Rechnung zu tragen, wurde vorab im Verkehrsblatt bekannt gemacht, dass soweit Transporte ab dem 1. Januar 2011 unter Anwendung der Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/11




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten:

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Belange:

4 Nachhaltigkeit:

II. Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 10

Nummer 6

Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Nummer 9

Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1739: Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 843/11 (Beschluss)

... Die im Verkehrsblatt bekannt zu gebenden Richtlinien dienen ausschließlich der Durchführung der Vorgaben der Anlage VIIIa. In den Richtlinien dürfen weder Ausnahmesachverhalte geregelt noch über die Vorgaben der Anlage VIIIa hinausgehende Anforderungen eingeführt werden. Die Ergänzung dient insoweit der Klarstellung des Gewollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 19 Absatz 1 und 5 StVZO , Nummer 1b - neu - § 21 Absatz 1 und Absatz 1a StVZO , Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4a
Aufhebung von Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 21

Zu Buchstabe a

Zu § 69a

Zu § 69a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 47 Absatz 1a StVZO Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 8 Satz 2 StVZO Nummer 12 Buchstabe c Anlage VIIIc Nummer 2.4. 1.1 StVZO Nummer 16 Buchstabe a Anhang zu § 47 Absatz 1a, Tabelle Spalte 2 Zeile 2 erster Halbsatz Buchstabe a StVZO

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummern 1, 7, 8, 9 und 10 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 6a - neu - StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Anlage VIII Nummer 1.2.1 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e Anlage VIII Nummer 1.3.2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d - neu - Anlage VIIIb Nummer 3.1 StVZO

8. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 3a Satz 1 FZV


 
 
 


Drucksache 256/11

... Zeitgleich erfolgt die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts durch Bekanntgabe der Bezugsquelle im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Bereitstellung auf der Internetseite der Bundesstelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 747/11

... (1) Neben dem Bundesgesetzblatt dienen der Bundesanzeiger und das Verkehrsblatt der Verkündung von Rechtsverordnungen des Bundes sowie der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen; der Tarif-und Verkehrs-Anzeiger (TVA) der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Bundesgebiet dient der Verkündung von Eisenbahntarifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/11




Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86

§ 17
Bekanntmachungen

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 815/09

... -Codes 2008, die ab dem 1. Januar 2010 von den SOLAS-Vertragsstaaten verbindlich in Kraft zu setzen sind zur Erleichterung der multimodalen Beförderung gefährlicher Güter bereits ab dem 1. Januar 2009 auf freiwilliger Basis eingeführt werden können. Um dem Vertrauensschutz der Regelungsadressaten Rechnung zu tragen, wurde vorab im Verkehrsblatt bekannt gemacht, dass soweit Transporte ab dem 1. Januar 2009 unter Anwendung der Bestimmungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

3 Bürokratiekosten:

II. Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

§ 2
Abs. 1

§ 2
Abs. 2 Nr 2

§ 2
Abs. 3

Zu Nr. 3

§ 3
Abs. 2

§ 3
Abs. 4

§ 3
Abs. 7

Zu Nr. 4

§ 4
Abs. 12

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

§ 7
Abs. 1 und 2

§ 7
Abs. 4

§ 7
Abs. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 11

III. Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 955: Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See


 
 
 


Drucksache 203/09

... . Das Muster der VHK wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der Bundesdruckerei GmbH und im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden einschließlich der Ausfüllanleitung und den Vorgaben zum Bestell- und Lieferverfahren im Verkehrsblatt bekannt gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 794: Entwurf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister


 
 
 


Drucksache 154/1/09

... Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichte – nachdem der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss sich mit der vorgelegten Fassung einverstanden erklärt hat – die Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB) selbst. Durch Verkehrsblattverlautbarung erfolgt die Bekanntgabe der Fundstelle der Veröffentlichung der RtB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 154/09 (Beschluss)

... Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlichte – nachdem der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss sich mit der vorgelegten Fassung einverstanden erklärt hat – die Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB) selbst. Durch Verkehrsblattverlautbarung erfolgt die Bekanntgabe der Fundstelle der Veröffentlichung der RtB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren Buchstabe a Zu Absatz 2 Randnummer 4 Nummer II. Satz 3 - neu - VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 47 Zu den Zeichen 205 und 206 Randnummer 6 Nummer VI. Satz 3 VwV-StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 74 Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit Randnummer 2 Nummer 1 letzter Teilsatz, Randnummer 3 Nummer 2 letzter Teilsatz VwV-StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 82 Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot Randnummer 1 Nummer I. Satz 3 VwV-StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 98 Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - VwV-StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 133 Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichterrichtungstafel Randnummer 4 Nummer IV. VwV-StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 163 Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Buchstabe a Zu Absatz 1 bis 1e Doppelbuchstabe dd Nummer IX. 1 VwV-StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 164 Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Buchstabe a Zu Absatz 1 Doppelbuchstabe bb Zu Nummer 11, Nummer I. 1 a , b , f und g , Buchstabe b VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 532/09

... (4) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt das Zusatzzeichen im Verkehrsblatt bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/09




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr

§ 1
Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung

§ 2
Anforderungen an das Inbetriebsetzen

§ 3
Berechtigung zum Führen

§ 4
Anforderung an die Verzögerungseinrichtung

§ 5
Anforderung an die lichttechnischen Einrichtungen

§ 6
Anforderung an die Schalleinrichtung

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

1. Zu § 1

2. Zu § 2

3. Zu § 3

4. Zu § 4

5. Zu § 5

6. Zu § 6

7. Zu § 7

8. Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 666: Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr


 
 
 


Drucksache 391/09

... 2 vgl. Verkehrsblatt 1998 Seite 844

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 154/09

... 16 Das für Verkehr zuständige Bundesministerium gibt im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) im Verkehrsblatt bekannt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... 2 vgl. Verkehrsblatt 1998 Seite 844

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 578/08

... ; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann mit Zustimmung der zuständigen Obersten Landesbehörden nähere Anforderungen an die Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems im Verkehrsblatt veröffentlichen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: 32.Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 302/08 (Beschluss)

... (leistungspsychologische Untersuchung) nachweisen muss, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen soll. Somit wird der Bewerber bei der Erteilung einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis dem Bewerber der Verlängerung einer noch nicht abgelaufenen Fahrerlaubnis bei der gesundheitlichen Eignung gleichgestellt, da im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass, wie im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis, die Eignung verloren gegangen ist. Dieses war bisher zwar im Verordnungstext nicht geregelt, ergibt sich aber aus der Begründung zu § 24 Abs. 2 i. V. m. § 11 FeV (Verkehrsblatt Heft 20/1998 S. 1069) und dient der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - FeV

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e FeV

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV

4. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 24 Abs. 2 FeV

5. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe c § 25 Abs. 5 Satz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 48 Abs. 1 FeV

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe c und d § 48 Abs. 4 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 2 FeV

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 und 40 § 48a Abs. 5 Nr. 2 und Anlage 9 zu § 25 Abs. 3

Abschnitt II
Buchstabe b Schlüsselzahl 184 Nr. 2 Buchstabe a FeV)

9. Zu Artikel 1 Nr. 26 und 27 § 51 Abs. 1 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 FeV

10. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 FeV

11. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 Einleitungssatz FeV

12. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV

13. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 FahrschAusbO

14. Zu Artikel 5 Nr. 3 Gebühren-Nummer 254 GebOSt

15. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2, Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 DV-FahrlG

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

16. Zu Artikel 8 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 990/08

... 20 b) Zur Benutzung von speziell durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen berechtigt der EU-einheitliche Parkausweis, den das zuständige Bundesministerium im Verkehrsblatt bekannt gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 990/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Zu Nummer 11

118 I. Parkerleichterungen

II. Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung

III. Das Verfahren

143 IV. Inhalt der Genehmigung

144 V. Geltungsbereich

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 654: Entwurf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 100/1/08

... "(9) Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden eine Liste der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz in der jeweils geltenden Fassung erstmals bis zum .... [Einsetzen: Erster Tag des zehnten auf die Verkündung folgenden Monats] im Verkehrsblatt bekannt gemacht, aus der ersichtlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 DV-FahrlG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 DV-FahrlG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 DV-FahrlG

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Satz 2 DV-FahrlG

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 5 Satz 2 DV-FahrlG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Satz 2 DV-FahrlG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 8 Satz 1 DV-FahrlG

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 9 - neu - DV-FahrlG


 
 
 


Drucksache 831/08

... im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland -oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)

§ 1
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

§ 2
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 9
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 11
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 14
Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung

Artikel 15
Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel

Artikel 16
Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu den Nummern 19 bis 21

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung


 
 
 


Drucksache 302/2/08

... (leistungspsychologische Untersuchung) nachweisen muss, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen soll. Somit wird der Bewerber bei der Erteilung einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis dem Bewerber der Verlängerung einer noch nicht abgelaufenen Fahrerlaubnis bei der gesundheitlichen Eignung gleichgestellt, da im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass, wie im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis, die Eignung verloren gegangen ist. Dieses war bisher zwar im Verordnungstext nicht geregelt, ergibt sich aber aus der Begründung zu § 24 Abs. 2 i. V. m. § 11 FeV (Verkehrsblatt Heft 20/1998 S. 1069) und dient der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/2/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 18/08

... es bekannt zu machen. Soweit sie Verwaltungsverfahren beschreiben werden sie als Allgemeine Verwaltungsvorschrift im Verkehrsblatt bekannt gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 734/07

... es bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Das zuständige Bundesministerium gibt ein Muster einer solchen Erklärung nach Anhörung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten und Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 722/07

... Daher sollen diese Bekanntmachungen zukünftig im Verkehrsblatt erscheinen. Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.