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30 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verfahrensrichtlinie"


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Drucksache 266/1/16

... Mit Einfügung des § 8 Absatz 1b Satz 1 und 2 AsylG-E wird eine einseitige Übermittlung der Daten von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeführt, personenbezogene Informationen über körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen eines Ausländers zu übermitteln, deren Kenntnis für das BAMF zur ordnungsgemäßen Durchführung der Anhörung erforderlich ist (Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinie). Eine Datenübermittlung in die andere Richtung ist dagegen nicht vorgesehen, obgleich dies für die obersten Landesbehörden oder der von ihr bestimmten Stelle zur Verteilung der Flüchtlinge oder zur Wohnsitzzuweisung ebenso von Bedeutung ist. Mit der an § 8 Absatz 1b AsylG-E Anfügung des Satzes 3 wird die Möglichkeit einer wechselseitigen Datenübermittlung gewährleistet.

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Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 68/1/16

... 12. - erneut, die Menschenrechtslage - insbesondere von Lesben und Schwulen - unter Hinzuziehung der dortigen Strafgesetze, ihrer Anwendung, der Kopenhagener Kriterien, der EU-Verfahrensrichtlinie

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Drucksache 68/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen eines Ausländers zu übermitteln, deren Kenntnis für das BAMF zur ordnungsgemäßen Durchführung der Anhörung erforderlich ist (Umsetzung der EU-Verfahrensrichtlinie). Eine Datenübermittlung in die andere Richtung ist dagegen nicht vorgesehen, obgleich dies für die obersten Landesbehörden oder der von ihr bestimmten Stelle zur Verteilung der Flüchtlinge oder zur Wohnsitzzuweisung ebenso von Bedeutung ist. Mit der an § 8 Absatz 1b AsylG-E Anfügung des Satzes 3 wird die Möglichkeit einer wechselseitigen Datenübermittlung gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

3. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

27. Zu den Integrationskursen

28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit


 
 
 


Drucksache 172/1/16

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 172/16

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 503/16 (Beschluss)

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 172/16 (Beschluss)

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 503/1/16

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 501/16

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 414/15

... Eine wirksame Rückkehrpolitik erfordert ein funktionierendes Asylsystem, damit gewährleistet ist, dass unbegründete Asylanträge rasch zur Ausweisung der betreffenden Personen aus dem Gebiet der Europäischen Union führen. Die Asylverfahrensrichtlinie sieht bereits die rasche Bearbeitung bestimmter Anträge vor. Im Rahmen des sogenannten Grenzverfahrens kann ein Asylbewerber an der Grenze festgehalten werden und es gelten sehr kurze Fristen für die Prüfung des Asylantrags. Asylbewerber müssen frühzeitig und in allen Phasen des Asylverfahrens über die Möglichkeit einer unterstützten freiwilligen Rückkehr informiert werden, um abgelehnten Asylbewerbern und Personen, die ihren Antrag zurückziehen möchten, eine gute Alternative in Form einer Heimkehr in Würde zu bieten. Ist die freiwillige Rückkehr nicht möglich, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen.



Drucksache 112/11

... 19. Die Lage könnte weiter verbessert werden, wenn der Neufassungsvorschlag für die Asylverfahrensrichtlinie angenommen wird, in der das Recht, am Grenzübergang informiert zu werden, gestärkt wird.



Drucksache 828/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nunmehr kurzfristig Verfahrensrichtlinien zur Geltendmachung der Ansprüche auf Kostenerstattung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erlassen, die den vom Bundesrat erwarteten fairen Nachteilsausgleich für bisherige Frequenznutzer sicherstellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die besonderen Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen, beispielsweise unterschiedliche Nutzungsdauern bei gewerblichen und nicht-gewerblichen Mikrofonnutzern, berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die Länder an der Ausarbeitung dieser Richtlinien zu beteiligen.

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Drucksache 828/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Digitalen Dividende, insbesondere zur Erstattung von Umstellungskosten durch den Bund, die Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzern in Folge der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 20. Juli 2009 entstehen


 
 
 


Drucksache 828/10

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nunmehr kurzfristig Verfahrensrichtlinien zur Geltendmachung der Ansprüche auf Kostenerstattung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erlassen, die den vom Bundesrat erwarteten fairen Nachteilsausgleich für bisherige Frequenznutzer sicherstellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die besonderen Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen, beispielsweise unterschiedliche Nutzungsdauern bei gewerblichen und nicht-gewerblichen Mikrofonnutzern, berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, die Länder an der Ausarbeitung dieser Richtlinien zu beteiligen.



Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Darüber hinausgehende gemeinsame Normen für die Aufnahme und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, beispielsweise zu Vormundschaft und Rechtsbeistand, Zugang zu Unterbringung und Versorgung, erste Befragungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung usw. (siehe Abschnitt 4.1, Seite 10), hält der Bundesrat angesichts des schon bestehenden umfassenden EU-Besitzstands nicht für notwendig. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere innerhalb der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Familienzusammenführungs- und Rückführungsrichtlinie, enthalten angemessene und ausreichende Schutzbestimmungen zugunsten (unbegleiteter) Minderjähriger. Soweit der Aktionsplan auf die Bestrebungen der Kommission verweist, im Rahmen der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung geltende Schutzstandards zu erhöhen und neue Verfahrensgarantien einzuführen, bekräftigt der Bundesrat seine hierzu beschlossenen Stellungnahmen - siehe BR-Drucksachen 961/08 (Beschluss), 965/08 (Beschluss), 791/09 (Beschluss), 792/09 (Beschluss) -.



Drucksache 281/1/10

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Darüber hinausgehende gemeinsame Normen für die Aufnahme und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, beispielsweise zu Vormundschaft und Rechtsbeistand, Zugang zu Unterbringung und Versorgung, erste Befragungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung usw. (siehe Abschnitt 4.1, Seite 10), hält der Bundesrat angesichts des schon bestehenden umfassenden EU-Besitzstands nicht für notwendig. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere innerhalb der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Familienzusammenführungs- und Rückführungsrichtlinie, enthalten angemessene und ausreichende Schutzbestimmungen zugunsten (unbegleiteter) Minderjähriger.



Drucksache 230/09

... D. in der Erwägung, dass die Aufnahmerichtlinie und die Verfahrensrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten, Asylbewerber schriftlich über ihre Rechte sowie über Organisationen, die ihnen behilflich sind, zu unterrichten, und dass für Asylbewerber angesichts der komplexen Verfahren und kurzen Fristen insbesondere im Hinblick auf beschleunigte Verfahren das Recht auf einen angemessenen Rechtsbeistand, gegebenenfalls der Zugang zu einem Dolmetscher und der Erhalt der sie betreffenden Beschlüsse in einer für sie verständlichen Sprache von entscheidender Bedeutung ist,

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Drucksache 230/09




Allgemeine Bemerkungen und Asylverfahren

2 Aufnahme

Zugang zu Informationen und Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers

2 Rechtsberatung

Zugang zu medizinischer Versorgung

Zugang zu Beschäftigung

Unterstützung durch nichtstaatliche Organisationen

2 Gewahrsam

Unbegleitete Minderjährige und Familien

Unbegleitete Minderjährige

2 Familien

Schutzbedürftige Personen

Dublin -System


 
 
 


Drucksache 792/1/09

... 7. Die geplante Ausdehnung der Verfahrensstandards auf Asylbewerber im Dublin-Verfahren lehnt der Bundesrat ab. Im Dublin-Verfahren geht es um die rasche und effiziente Ermittlung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats. Die materielle Prüfung des Asylbegehrens, innerhalb dessen die Asylverfahrensrichtlinie ein faires Verfahren gewährleisten soll, erfolgt in der Verantwortung des zuständigen Staates erst nach Abschluss des Dublin-Verfahrens.

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Drucksache 792/1/09




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 791/09

... - sich negativ auf die Qualität und Effizienz des Entscheidungsprozesses auswirken. Zu demselben Ergebnis gelangte die Kommission in Bezug auf die Richtlinie 2005/85/EG des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft („Asylverfahrensrichtlinie“)8.



Drucksache 792/09 (Beschluss)

... 7. Die geplante Ausdehnung der Verfahrensstandards auf Asylbewerber im Dublin-Verfahren lehnt der Bundesrat ab. Im Dublin-Verfahren geht es um die rasche und effiziente Ermittlung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats. Die materielle Prüfung des Asylbegehrens, innerhalb dessen die Asylverfahrensrichtlinie ein faires Verfahren gewährleisten soll, erfolgt in der Verantwortung des zuständigen Staates erst nach Abschluss des Dublin-Verfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/09 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 965/08

... Wie in der künftigen Asylstrategie angekündigt, gehört dieser Vorschlag zu einem ersten Vorschlagspaket, mit dem bessere und einheitlichere Schutzstandards für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen werden sollen. Der Vorschlag wird zeitgleich mit der Neufassung der EURODAC-Verordnung5 und der Neufassung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen6 angenommen. 2009 wird die Kommission eine Änderung der Anerkennungsrichtlinie7 und der Asylverfahrensrichtlinie8 vorschlagen. Außerdem wird sie im ersten Quartal 2009 einen Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für den Bereich Asyl vorlegen, das den Mitgliedstaaten praktische Hilfestellung bei der Entscheidung über Asylanträge leisten soll. Das Büro soll auch Mitgliedstaaten, deren Asylsystem unter anderem aufgrund ihrer geografischen Lage einem besonderen Druck ausgesetzt ist, mit spezifischem Fachwissen und praktischer Hilfe zur Seite stehen, um ihnen die Erfüllung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Pflichten zu erleichtern.



Drucksache 452/08

... 3.2. Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 426/07

... " wurde nach der ersten Tagung des Forums im November 2005 in Warschau weiter konsolidiert. Das Komitee der Ministerbeauftragten verabschiedete im März Verfahrensrichtlinien für die Tagungen des Forums und stimmte den Vorschlägen von Russland und Schweden zur Ausrichtung der 2. und 3. Vollversammlung des Forums in Moskau (Oktober 2006) und Stockholm (Juni 2007) zu.

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Drucksache 426/07




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Reformprozess - Weisenrat

2. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

e Datenschutz

f Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Familienministerkonferenz

d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung Demokratieerziehung

b Kultur

9. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2006

2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat

3. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP

f Soziale Kohäsion

h Tierschutz

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Jugend

8. Sport

9. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

10. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4


 
 
 


Drucksache 414/07

... Asylverfahrensrichtlinie



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 449/15 PDF-Dokument



Drucksache 499/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.