77 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verbringungsverordnung"
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Übereinkommens nach Überführung in die EU-Abfallverbringungsverordnung sind zu evaluieren, bevor weitere Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens im Hinblick auf die Verbringung von Kunststoffabfällen diskutiert werden. Diese Diskussion wäre dann im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Artikel 16 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... -Abfallverbringungsverordnung. Die gegenüber der Vorschrift der Nachweisverordnung vorgenommenen redaktionellen Änderungen dienen allein der Klarstellung. Nach Satz 1 gilt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung nicht für die Verbringung von Abfällen. Der Verbringungsbegriff ist in Artikel 2 Nummer 34 EGAbfallverbringungsverordnung definiert. Erfasst sind im Wesentlichen zwischenstaatliche Transporte von Abfällen. Satz 2 betrifft den Fall, dass Abfälle aus dem Ausland nur zur vorläufigen Verwertung oder Beseitigung in das Inland verbracht werden. Wenn in diesen Fällen auch die endgültige Verwertung oder Beseitigung im Inland erfolgt, kommt die POP-Abfall-ÜberwachungsVerordnung ab dem Abschluss der vorläufigen Verwertung und Beseitigung wieder zur Anwendung. Hintergrund ist, dass dieser zweite Beförderungsvorgang keinen Auslandsbezug mehr aufweist.
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... - Bei der grenzüberschreitenden Verbringung werden die Abfälle gemäß der EUAbfallverbringungsverordnung ohnehin nach einer anderen Systematik (mit anderen Schlüsseln, sogenannten "Baselschlüsseln") als nach der Systematik der AVV bezeichnet. Insoweit spielt die Aufnahme neuer Abfallschlüssel in das Abfallverzeichnis bezüglich des Aufwandes für die Überarbeitung der Papiere für die Abfallverbringung keine Rolle.
Drucksache 581/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - COM(2013) 516 final
... 8. Der Bundesrat bittet im Interesse der Rechtsklarheit, die Änderung der Abfallverbringungsverordnung dazu zu nutzen, Bezüge auf die alte Abfall-Rahmen-Richtlinie
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... /EG, Artikel 3 der Verbringungsverordnung (EG) Nr.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
27. Zur Verordnung allgemein
28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 581/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - COM(2013) 516 final
... Der Bundesrat bittet im Interesse der Rechtsklarheit, die Änderung der Abfallverbringungsverordnung dazu zu nutzen, Bezüge auf die alte Abfall-Rahmen-Richtlinie
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Die unzureichende Durchsetzung der Abfallverbringungsverordnung führt dazu, dass große Mengen Abfall illegal in Drittstaaten verbracht werden41. Eine der häufigsten Arten von Abfällen, die so verbracht werden, ist Elektronikschrott, in dem viel Kunststoff enthalten ist. Durch diese Ausfuhren werden die Umweltbelastungen, insbesondere in Ländern mit schlecht entwickelten Abfallbewirtschaftungssystemen, erhöht. Die illegale Verbringung von Kunststoffabfällen bedeutet aber auch einen erheblichen Verlust an potenziellen Ressourcen und vergebene Chancen für das Recycling in Europa.
Drucksache 665/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... /EG, Artikel 3 der Verbringungsverordnung (EG) Nr.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Seit 2008 arbeitet die Kommission an der Verhütung der rechtswidrigen Ausfuhr oder Ablagerung von Müll, indem sie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Abfallverbringungsverordnung unterstützt. Sie erwählt Leitlinien für die Verbringung gebrauchter und unbrauchbarer Fahrzeuge. Für den Abfallstrom der Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat die Kommission ein neues, ehrgeiziges Sammlungsziel vorgeschlagen, demzufolge 85 % dieses Abfallstroms der Wiedergewinnung wertvoller Rohstoffe zugeführt würden, statt durch unsachgemäße Behandlung verloren zu gehen. Überdies hat sie strengere Regeln für die Einstufung von „gebrauchten“ elektronischen und elektrischen Artikeln für die Versendung vorgeschlagen, denen zufolge die Ausführer solcher Geräte die Funktionstüchtigkeit jedes einzelnen Geräts, das zur Weiterverwendung ausgeführt wird, werden nachweisen müssen.
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Die Präzisierungen der Ausnahmebestimmungen dienen zum einen deren Vollzugstauglichkeit und Rechtssicherheit, zum anderen der EU-rechtlichen Absicherung der kommunalen Überlassungspflichten selbst. Überlassungspflichten sind, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, EU-rechtlich rechtfertigungsbedürftig. Artikel 16 Absatz 1 AbfRRL sieht einerseits für Abfälle zur Beseitigung, anderseits für "gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01), die von privaten Haushaltungen eingesammelt werden ( ... )", eine spezielle Rechtfertigung für Überlassungspflichten vor. Für die gemischten Abfälle aus privaten Haushaltungen gilt im Übrigen Artikel 3 Absatz 5 der Abfallverbringungsverordnung. Danach sind gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen unabhängig davon, ob sie einer Verwertung oder einer Beseitigung zugeführt werden, bei einer Abfallverbringung als Abfälle zur Beseitigung zu behandeln. Diese Regelung bildet auch den Maßstab für innerstaatliche Beförderungen.
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... -Abfallverbringungsverordnung 1013/2006 aufgenommen.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Es sind auf multilateraler Ebene sowohl neue Rechtsvorschriften und Abkommen über eine nachhaltige und internationale Grundlage des Zugangs zu Rohstoffen und ihrer Bewirtschaftung notwendig, als auch politische Maßnahmen in Bezug auf Ausfuhrbeschränkungen und Einschränkungen von Exploration und Förderung durch Drittstaaten, insbesondere durch strategische Partnerstaaten und Afrika. Ferner ist im Falle wettbewerbswidriger Vereinbarungen oder Marktkonzentrationen, die gegebenenfalls eine Gefährdung des Zugangs zu Rohstoffen darstellen, eine uneingeschränkte Anwendung der bestehenden EU-Wettbewerbsregeln erforderlich. Zu fördern sind ferner Abbau- und Verarbeitungstechniken, die zu mehr Ressourceneffizienz, Recycling, Substitution und vermehrtem Einsatz erneuerbarer Rohstoffe beitragen, um auf diese Weise die kritische Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern; die Umweltbilanz ist u.a. durch verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen (Schrott), von Elektro- und Elektronikaltgeräten und von in Drittstaaten ausgeführten Altfahrzeugen zu verbessern; die Abfallverbringungsverordnung ist durchzusetzen; Wiederverwendung oder Recycling von Erzeugnissen und Materialien auf der Grundlage vereinbarter Mindeststandards. Dem effizienten Einsatz von eigenen EU-Ressourcen, von Recycling und einer verstärkten Substitution ist ein Impuls zu geben, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Rohstoffversorgung und -wirtschaft innerhalb der EU zu verbessern. Verstärkte Investitionen in die Entdeckung neuer EU-Rohstoffvorkommen lassen sich – unter gleichzeitiger Sicherstellung der Nachhaltigkeit – durch den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Bodennutzungs- und der maritimen Raumplanung sowie der administrativen Voraussetzungen für die Exploration und Förderung erreichen. Auch die Förderung von Investitionen in neue und effizientere Explorations- und Fördertechniken ist von wesentlicher Bedeutung. In Bereichen wie dem Nahrungsmittelsektor wird der durch Wettbewerb gekennzeichneten lokalen Beschaffung nachhaltiger Rohstoffe durch die EU-Agrarpolitik Rechnung getragen.
Drucksache 16/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... sieht nach § 6 Absatz 9 Satz 2 bereits Verpflichtungen zur Erstellung von Begleitpapieren ab einer in Verkehr gebrachten Menge an Wirtschaftsdünger von jährlich 200 Tonnen Frischmasse vor. Zur Vermeidung eines weiteren Grenzwertes sollte dieser Schwellenwert auch in der Verbringungsverordnung Anwendung finden.
1. Zur Vorlage insgesamt*
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufzeichnungspflicht
§ 4 Meldepflicht
§ 5 Mitteilungspflicht
§ 6 Ergänzende Landesregelungen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
2. Zu § 1 Satz 2 Nummer 3
3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 4
Drucksache 119/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... -Abfallverbringungsverordnung ist im Wesentlichen (EG-Richtlinien umsetzendes) nationales Recht einschlägig, das nur von nationalen Behörden sinnvoll kontrolliert werden kann.
Drucksache 432/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu einer EU-Strategie für die Verbesserung des Abwrackens von Schiffen
... Abfallverbringungsverordnung
Drucksache 48/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV )
... Abfallverbringungsverordnung -
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... 4. Fehlen die adäquaten Unterlagen gemäß den Nummern 1 und 3 und eine geeignete Verpackung, so betrachten die Behörden der Mitgliedstaaten einen Gegenstand als gefährlichen Elektro- und Elektronik-Abfall und gehen davon aus, dass die Ladung widerrechtlich verbrachte Altgeräte enthält. Unter diesen Umständen werden die zuständigen Behörden unterrichtet und die Ladung wird gemäß den Artikeln 24 und 25 der Abfallverbringungsverordnung behandelt. In den meisten Fällen müssen die für die Verbringung Verantwortlichen die Altgeräte auf ihre Kosten ins Abgangsland zurück bringen und mit einer strafrechtlichen Sanktion rechnen. In den Mitgliedstaaten, in denen die staatlichen Behörden beweisen müssen, dass es sich bei den Gegenständen um Elektro- und Elektronik-Altgeräte und nicht um Elektro- und Elektronikgeräte handelt, dürfte das Fehlen adäquater Unterlagen und Verpackung den Weitertransport der Altgeräte beträchtlich verzögern, solange die notwendigen Nachforschungen laufen, um den Status der verbrachten Gegenstände zu klären.
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... Abfallverbringungsverordnung
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... - Zu § 11 (Umsetzung von internationalen Übereinkünften oder Vereinbarungen): Nummer 1 wird gestrichen, da die dort genannten Ausnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 nicht erlaubt sind. Nummer 2 wird gestrichen, da die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die dort enthaltenen Bestimmungen (Durchsetzung von Verbringungsverboten anderer Staaten) normiert.
Drucksache 383/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 4. Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass die Schlussfolgerung im Grünbuch (Punkt 2.1), ein Schiff könne sowohl Abfall im Sinne der Abfallverbringungsverordnung als auch ein nach internationalem Seerecht zugelassenes Transportmittel sein, nicht richtig ist. Sowohl nach dem objektiven wie auch nach dem subjektiven Abfallbegriff der
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... -Abfallverbringungsverordnung verboten. Doch in den vergangenen Jahren sind in mehreren Aufsehen erregenden Fällen von europäischen Schiffen, die zum Abwracken nach Südasien verbracht wurden, die Probleme bei der Umsetzung dieser Rechtsvorschriften deutlich geworden.
Drucksache 383/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... 4. Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass die Schlussfolgerung im Grünbuch (Punkt 2.1), ein Schiff könne sowohl Abfall im Sinne der Abfallverbringungsverordnung als auch ein nach internationalem Seerecht zugelassenes Transportmittel sein, nicht richtig ist. Sowohl nach dem objektiven wie auch nach dem subjektiven Abfallbegriff der
Drucksache 10/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung:
... ist derzeit, dass sie für unterschiedliche Zwecke verwendet werden. In den Richtlinien zum Recycling werden auf ihrer Grundlage Zielvorgaben formuliert, in der Abfallverbringungsverordnung werden sie verwendet, um zu ermitteln, ob die Binnenmarktregeln auf Abfallverbringungen anwendbar sind oder nicht.
Drucksache 4/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... -Abfallverbringungsverordnung.
Drucksache 814/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006) 636 endg.; Ratsdok. 14629/06
... Angesichts der Besonderheiten von metallischem Quecksilber sowie der Tatsache, dass sich wahrscheinlich nur eine begrenzte Anzahl von Einrichtungen für die Lagerung von metallischem Quecksilber eignen wird, dürften Einwände gegen die Verbringung von Quecksilber, das als Abfall betrachtet wird, aufgrund der Nähe, des Vorrangs der Verwertung und der Entsorgungsautarkie, unangebracht sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass es Ziel dieser Verordnung ist, sicherzustellen, dass dieses Quecksilber nicht wieder in den Markt eintritt, was die Rückgewinnung zu einer unerwünschten Option macht. Deshalb wird eine Abweichung von den Bestimmungen der neuen Abfallverbringungsverordnung vorgeschlagen.
Drucksache 245/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... -Abfallverbringungsverordnung zu führen sind, wurde für die zu führenden Nachweise nicht ausdrücklich auf die Nachweisverordnung verwiesen, sondern allgemein auf "
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Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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