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0473/1/07
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0270/07
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0094/06B
0552/06
0302/06
0141/06
0020/06
0143/06
0696/06
0004/06B
0231/06
0485/06
0527/06
0010/06B
0395/06
0945/06
0194/1/05
0286/05
0730/05
0583/05
0463/05
0790/05
0752/05
0361/1/05
0412/05
0630/05
0194/05
0251/05
0509/05B
0908/05
0829/1/05
0223/05
0829/05
0331/05
0908/2/05
0286/1/05
0819/05
0895/1/05
0897/05
0899/05
0780/05
0053/05
0817/1/05
0426/05
0591/1/05
0052/1/05
0872/05
0019/05
0194/05B
0783/05
0746/05B
0286/05B
0223/05B
0401/05
0729/05
0727/05
0746/05
0686/05
0806/05
0725/05
0245/05
0819/05B
0509/1/05
0788/1/05
0670/05
0762/05B
0188/05
0728/05
0271/05
0895/05B
0746/1/05
0245/05B
0588/05
0354/05
0908/1/05
0908/05B
0287/05
0836/05
0788/05
0363/05
0509/05
0762/05
0223/1/05
0591/05B
0895/05
0029/05B
0029/05
0569/05
0568/05
0914/05
0817/05
0726/05
0467/05
0897/1/05
0591/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0898/05
0695/05
0788/05B
0029/1/05
0913/05
0087/05
0520/05
0829/05B
0052/05B
0052/05
0883/05
0237/05
0897/05B
0817/05B
0910/05
0107/05
0846/05
0672/05
0746/2/05
0524/05
0848/05
0275/05
0943/05
0824/05
0361/05
0014/2/05
0917/04B
0194/1/04
0173/04B
0618/04
0285/04B
0012/04B
0565/04B
0104/04B
0917/04
0565/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0806/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0805/04
0892/04
0565/1/04
0917/3/04
0194/04B
0878/04
0571/04
0734/04
0664/04
0967/04B
0566/04
0664/04B
0917/1/04
0709/04
0613/04
0441/04
0707/04
0012/1/04
0915/04
0872/04
0244/03
0401/03
0401/03B
0574/03B
0849/03
0762/03
0061/2/03
Drucksache 582/18

... 54 In den USA führt die Bundes-Umweltschutzbehörde ein Programm zur Untersuchung endokriner Disruptoren durch. In Japan hat das Ministerium für Gesundheit, Beschäftigung und Gemeinwohl einen Ausschuss zur Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen endokriner Disruptoren eingerichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/18




2 Einleitung

Was ist das endokrine System?

1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN

Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden

2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN

Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU

EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren

Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele

Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren

3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN

Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren

Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Ein integratives Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 156/18

... Daten im Besitz von Unternehmen wie Telekommunikationsbetreibern, Online-Plattformen, Autoherstellern, Einzelhändlern oder sozialen Medien sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Durch ihre Nutzung kann beispielsweise zielgerichteter auf Epidemien reagiert, die Stadtplanung verbessert und die Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht werden, aber auch das Verkehrsmanagement, der Umweltschutz, die Marktbeobachtung oder der Verbraucherschutz können verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 252/18

... (8) Angesichts der Dringlichkeit der Vollendung des TEN-V-Kernnetzes sollte die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren mit einer Frist einhergehen, innerhalb der die zuständigen Behörden eine umfassende Entscheidung über die Durchführung des Vorhabens treffen müssen. Diese Frist sollte zu einer effizienteren Handhabung der Verfahren und in keinem Fall zu Abstrichen bei den hohen Standards der Union für den Umweltschutz und die Beteiligung der Öffentlichkeit führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 181/18

... Die Kommission möchte die Bedenken des Bundesrats bezüglich der europäischen Energie-und Klimapolitik ausräumen. Die Vorschläge des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" stehen mit dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Recht der Mitgliedstaaten, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen festzulegen und zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, voll und ganz im Einklang. Mit diesen Vorschlägen soll ein reibungslos funktionierender Elektrizitätsbinnenmarkt geschaffen werden, für den die Sicherheit der Stromversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Dafür bedarf es auch einer besseren Koordinierung der energiepolitischen Ziele und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern sowie einer gut konzipierten Gebotszonenkonfiguration. Die 2014 von der Kommission angenommenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen' werden Ende 2020 außer Kraft treten.



Drucksache 32/1/18

... 6. Der Bundesrat bittet zu berücksichtigen, dass die Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Deutschland bislang vorbildlich geregelt ist. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeiten aller Akteure. Nunmehr nimmt die EU immer weiter Abstand von klaren Zuständigkeitsregeln. Aufgaben der Gesundheitsvorsorge, des Umweltschutzes, der Gesundheitsämter, der Wasserversorger und deren Aufsichtsbehörden sowie Rechte und Pflichten der Betreiber von Hausinstallationen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher werden vermischt. Dies entspricht nicht den klaren und gewachsenen Strukturen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

19. Zu Artikel 2

20. Zu Artikel 3

21. Zu Artikel 5, Anhang I

Anhang I
Teil A Mikrobiologische Parameter:

- Somatische Coliphagen:

Anhang I
Teil B Chemische Parameter:

[ - Blei:

- Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren:

- Microcystin-LR:

- Pestizide:

- PFAS, PFAS insgesamt:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

30. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

34. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

37. Zu Artikel 10 alt

38. Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

43. Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

46. Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

49. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 216/1/18

... c) Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Ammoni-akemissionen verweist der Bundesrat auf die notwendige und enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei Tierhal-tungsanlagen, um gleichzeitig sowohl der gewünschten Verbesserung des Tierwohls als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/1/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 61/18

... (1) Auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, darf während des Jahres, für das dieser Antrag gestellt wird, keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden. Abweichend von Satz 1 darf ab dem 1. Oktober dieses Jahres eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe oder Ziegen beweidet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 32/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet zu berücksichtigen, dass die Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Deutschland bislang vorbildlich geregelt ist. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeiten aller Akteure. Nunmehr nimmt die EU immer weiter Abstand von klaren Zuständigkeitsregeln. Aufgaben der Gesundheitsvorsorge, des Umweltschutzes, der Gesundheitsämter, der Wasserversorger und deren Aufsichtsbehörden sowie Rechte und Pflichten der Betreiber von Hausinstallationen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher werden vermischt. Dies entspricht nicht den klaren und gewachsenen Strukturen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften

15. Zu Artikel 2

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 5, Anhang I

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

24. Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

28. Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

31. Zu Artikel 10 alt

32. Zu Artikel 11

33. Zu Artikel 12

34. Zu Artikel 14

35. Zu Artikel 15

36. Zu Artikel 18

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 563/18

... Die weiteren Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, insbesondere die Sonderausschreibungsmengen und die Erhöhung der technologieübergreifenden Innovationsausschreibungen stehen im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1) und mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 45. Er sieht es als erforderlich an, dass die Konditionalität europaweit einheitliche ambitionierte Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes formuliert und die Umweltziele EU-weit konkret benannt und mit aussagekräftigen, EU-weiten Indikatoren versehen werden. Dabei ist auf eine Kohärenz mit den entsprechenden Richtlinien im Umweltbereich zu achten. Ohne diese anspruchsvollen Leitplanken auf europäischer Ebene befürchtet der Bundesrat Wettbewerbsnachteile für Länder mit hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Klima-, Umwelt- und Naturschutz bzw. ist ein Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/18 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 152/18

... Ein wesentliches Thema wird die Bekämpfung unlauterer Praktiken (z.B. irreführende und unbegründete Umweltschutzklagen) und illegaler Online-Inhalte43 sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 211. Die geplante Aufhebung der Grenzwerte für Grunderwerb bei Umweltschutzmaßnahmen ist nach den Erfahrungen in der laufenden und der vergangenen Förderperiode ein Schlüsselfaktor für die Attraktivität und den Erfolg von Umweltvorhaben und wird ausdrücklich begrüßt. Diese Flexibilität sollte keinesfalls nachträglich im Wege delegierter Rechtsakte im Rahmen der Programmaufstellung oder der Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission eingeschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass eine künftige EU-Norm für "grüne" Anleihen, sogenannte Green Bonds, auf der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie aufbauen soll. Anlegerinnen und Anleger haben hierbei die Erwartung, dass die Emissionserlöse durch den Emittenten für die Finanzierung von Klima- und Umweltschutzprojekten eingesetzt werden. In diesem Bereich existieren vielversprechende, auf Freiwilligkeit basierende Initiativen. Gesetzliche Pflichten, wie die aufgenommenen Mittel verwendet werden müssen, gibt es derzeit nicht. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass es besonders in diesem Anlagesegment leicht nachvollziehbarer und überprüfbarer Ausschlusskriterien bedarf. Ein hierauf basierendes Kennzeichnungssystem würde für Investoren Klarheit schaffen und "Greenwashing" verhindern.



Drucksache 224/18

... Zu diesem Zweck gilt das Interesse jeder Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt und alle nach innerstaatlichem Recht geltenden Voraussetzungen erfüllt, als ausreichend im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 15/18

... zu erreichen. So ließe sich auch das Ziel sicherer, zwecktauglicher und auf Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit ausgerichteter Materialien mit minimalen Umweltauswirkungen leichter verwirklichen. Produkte sollten mit einem Minimum an besorgniserregenden Stoffen konzipiert, hergestellt, gehandelt und recycelt werden, um die Wiederverwendung so zu erleichtern, dass die wirtschaftlichen Vorteile und Nutzen für die Gesellschaft maximiert werden und ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau weiterhin gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. WAS WIRD ANGESTREBT?

3. VIER Probleme

3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

3.1.1. Ziel

3.1.2. Geplante Maßnahmen

3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.

3.2.1. Ziel

3.2.2. Geplante Maßnahmen

3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.

3.3.1. Ziel

3.3.2. Geplante Maßnahmen

3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

3.4.1. Ziel

3.4.2. Geplante Maßnahmen

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 216/18 (Beschluss)

... c) Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Ammoni-akemissionen verweist der Bundesrat auf die notwendige und enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei Tierhaltungsanlagen, um gleichzeitig sowohl der gewünschten Verbesserung des Tierwohls als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe


 
 
 


Drucksache 16/18 (Beschluss)

... ) wird mit weniger administrativem Aufwand mehr erreicht und der Umweltschutz in der EU insgesamt erhöht.



Drucksache 173/18

... In einer Reihe von Politikbereichen der EU und in einigen ihrer Rechtsakte hat der EU-Gesetzgeber bereits den Wert des Hinweisgeberschutzes als Durchsetzungsinstrument anerkannt. Bestimmungen, in denen unterschiedlich detailliert die Meldekanäle und der Schutz der Personen, die Verstöße gegen die betreffenden Vorschriften melden, festgelegt werden, existieren in verschiedenen Rechtsinstrumenten beispielsweise über Finanzdienstleistungen, Verkehrssicherheit und Umweltschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 137. Die geplante Aufhebung der Grenzwerte für Grunderwerb bei Umweltschutzmaßnahmen ist nach den Erfahrungen in der laufenden und der vergangenen Förderperiode ein Schlüsselfaktor für die Attraktivität und den Erfolg von Umweltvorhaben und wird ausdrücklich begrüßt. Diese Flexibilität sollte keinesfalls nachträglich im Wege delegierter Rechtsakte im Rahmen der Programmaufstellung oder der Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission eingeschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 16/1/18

... ) wird mit weniger administrativem Aufwand mehr erreicht und der Umweltschutz in der EU insgesamt erhöht.



Drucksache 329/18 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Kreislaufwirtschaft)



Drucksache 329/1/18

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Kreislaufwirtschaft)



Drucksache 393/18

... Mit einer frühzeitigen Ratifizierung des Protokolls erwirbt die Bundesrepublik Deutschland die Legitimation, ihre Politik zur weiteren Verbesserung des Meeresumweltschutzes unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Belange mit Nachdruck zu verfolgen. Die Bundesregierung beabsichtigt durch die Aufnahme der Regelungen in das Londoner Protokoll, die kommerzielle Meeresdüngung zu verhindern und insbesondere adäquate Rahmenbedingungen für Forschungsvorhaben zu schaffen.



Drucksache 166/1/18

... 178. Der Bundesrat lehnt eine Anhebung der Kofinanzierungssätze für die zweite Säule der GAP ab. Er sieht, auch um einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu vermeiden, die Notwendigkeit für europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und hält es für erforderlich, dies auch bei der Programmgestaltung auf europäischer Ebene hinreichend zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 329/18

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Kreislaufwirtschaft)



Drucksache 246/1/18

... 65. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass die Konditionalität europaweit einheitliche ambitionierte Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes formuliert und die Umweltziele EU-weit konkret benannt und mit aussagekräftigen, EU-weiten Indikatoren versehen werden. Dabei ist auf eine Kohärenz mit den entsprechenden Richtlinien im Umweltbereich zu achten. Ohne diese anspruchsvollen Leitplanken auf europäischer Ebene befürchtet der Bundesrat Wettbewerbsnachteile für Länder mit hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Klima-, Umwelt- und Naturschutz bzw. ist ein Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 649/17 (Beschluss)

... 14. Hierbei sind die hohen europäischen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen. Der Bundesrat begrüßt daher die Übernahme der Vorreiterrolle durch die EU im Bereich der Standards. Dies gilt in zunehmendem Maße auch für die Verarbeitung und den Schutz von personenbezogenen Daten und des geistigen Eigentums. Auch die europäischen Schutzstandards für Herkunftsbezeichnungen müssen gewahrt bleiben.



Drucksache 278/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 649/1/17

... 22. Hierbei sind die hohen europäischen Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen.



Drucksache 771/17 (Beschluss)

... Er anerkennt das Ziel der Kommission, ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 68/1/17

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/17




Zu § 17


 
 
 


Drucksache 664/17

... "Eine brachliegende Fläche, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, muss während des ganzen Jahres, für das dieser Antrag gestellt wird, brach liegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 28
Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 709/17

... Zu den wichtigsten Errungenschaften der Interreg-Programme zählen: stärkeres Vertrauen, größere Konnektivität, verbesserter Umweltschutz, bessere Gesundheit und Wirtschaftswachstum.4 Ob Begegnungsprojekte, Investitionen in die Infrastruktur oder Unterstützung von Initiativen zur institutionellen Zusammenarbeit - Interreg hat für Grenzregionen wirklich etwas bewegt und zu deren Wandel beigetragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 82/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsannex)



Drucksache 278/1/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der



Drucksache 368/17

Gesetz zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsannex)



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) - sowie auf Rz. 63 des Beschlusses der Europäischen Kommission aus Februar 2013 zur staatlichen Beihilfe SA:33848 (2011/N) (Staatliche Beihilfe SA.33848 (2011/N) - Deutschland: Energiesteuerentlastung für KWKAnlagen - Verlängerung). Die Rz. 129 der UEBLL besagt u.a., dass bereits erhaltene Investitionsbeihilfen von einer Betriebsbeihilfe abzuziehen sind. Die beihilferechtliche Entscheidung der Europäischen Kommission vom 21. Februar 2013 wiederum basierte auf der Mitteilung Deutschlands, dass die Steuerentlastung nicht mit Investitionsbeihilfen kumuliert werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 709/1/17

... 9. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade in den Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sichtbar wird, wie ein zusammenwachsendes Europa tatsächlich gelebt wird. Er verweist auf die zahlreichen - auch mit Hilfe der EU-Fördermittel - realisierten grenzüberschreitenden Initiativen mit direkter Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger in europäischen Nachbarstaaten, sei es im Bereich der Mehrsprachigkeit, der Berufsanerkennung, der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, der Grenzpendlerberatung, der Arbeitsvermittlung oder im Umweltschutz.



Drucksache 90/17

... Ferner sei daran erinnert, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Hierarchie über eine gewisse Flexibilität verfügen, denn das Ziel besteht letztlich darin, diejenigen Abfallbewirtschaftungsoptionen zu fördern, die das beste Umweltergebnis zeitigen10. Bei bestimmten Abfallströmen wird die beste Umweltleistung möglicherweise nur erreicht, wenn z.B. aus Gründen der technologischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes von der Prioritätenfolge der Abfallhierarchie abgewichen wird. Diese Gründe müssen gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln

Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen

3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden

4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 148/1/17

... g) Der Bundesrat stellt fest, dass dies auf Grundlage der vorliegenden Verordnung nicht umfassend gelingen wird, da insbesondere zum Gewässerschutz und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Biotopschutz) keine bundesweiten Regelungen getroffen wurden. Diese Punkte wurden entweder nicht ausgeführt oder vollständig in die Länderermächtigung zum Schutz der Gewässer (§ 13) verlagert. Es ist daher davon auszugehen, dass zukünftig für den Umweltschutz und die Anforderungen an die Landwirtschaft bundesweit unterschiedliche Anforderungsniveaus gelten. Der Bundesrat hält dies aus ökologischer Sicht für nicht sachgerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6

19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV

21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4

22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung

'Artikel 4 Folgeänderung

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

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Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 757/1/17

... 14. Der Bundesrat weist anlässlich der Mitteilung der Kommission darauf hin, dass Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, wie zum Beispiel die Anpassung der grünen Infrastruktur, auch immer einen positiven Beitrag zur Katastrophenprävention leisten. Diese Maßnahmen gehen jedoch inhaltlich und finanziell weit über das Abwenden von Katastrophen hinaus und sind daher auch zukünftig durch Mittel aus den Strukturfonds langfristig und verlässlich zu unterstützen. Eine reine Katastrophenprävention greift hierfür zu kurz. Die Bereitstellung von Mitteln aus den Strukturfonds zur Katastrophenprävention darf daher nicht zu Lasten der für die Umweltschutz-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsförderung vorgesehenen Strukturfondsmittel gehen.

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Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


Drucksache 368/17 (Beschluss)

Gesetz zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsannex)



Drucksache 157/1/17

... Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (UEBLL) - sowie auf Rz. 63 des Beschlusses der Europäischen Kommission aus Februar 2013 zur staatlichen Beihilfe SA:33848 (2011/N) (Staatliche Beihilfe SA.33848 (2011/N) - Deutschland: Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen - Verlängerung). Die Rz. 129 der UEBLL besagt u.a., dass bereits erhaltene Investitionsbeihilfen von einer Betriebsbeihilfe abzuziehen sind. Die beihilferechtliche Entscheidung der Europäischen Kommission vom 21. Februar 2013 wiederum basierte auf der Mitteilung Deutschlands, dass die Steuerentlastung nicht mit Investitionsbeihilfen kumuliert werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 88/17

... Rund dreihundert Experten, Vertreter von Mitgliedstaaten, Wirtschaftsverbänden, Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten, im Umweltschutz tätigen NRO, Beratungsunternehmen und -instituten sowie anderen Arten von Einrichtungen (z.B. Hochschulen) wurden kontaktiert. Es gingen Antworten von etwa vierzig Teilnehmern ein, die öffentlich zugänglich gemacht wurden. Die Befragten vertraten vor allem Unternehmen und Behörden.

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Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 51/17

... Der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) und dem in Bonn ansässigen IUCN-Environmental Law Centre (ELC) kommt eine bedeutende Rolle im internationalen Umweltschutz und bei der Fortentwicklung des internationalen und nationalen Umweltrechts zu.

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Drucksache 51/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4
Das Vermögen und die Guthaben von IUCN sind von Beschränkungen, Regelungen, Kontrollen oder Stillhaltemaßnahmen jeder Art befreit.

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 72/17

... Darüber hinaus wird der Katalog der Aufgaben des DWD modernisiert, insbesondere wird der Aspekt des Klima- und Umweltschutzes ausdrücklich genannt und somit seiner aktuellen Bedeutung gemäß dokumentiert. In der Gesellschaft hat in den letzten Jahren ein steter Wertewandel stattgefunden. Umweltschutz und Gesundheit genießen heute einen sehr hohen Stellenwert, insbesondere bei den Fristablauf: 10.03.17

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Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 726/17

... (16) Durch gezielte öffentliche Fördermaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene kann die Verbreitung sauberer Fahrzeuge auf dem Markt zusätzlich unterstützt werden. Dazu zählen ein besserer Wissensaustausch und die Abstimmung der Vergabeverfahren, da diese es ermöglichen, durch möglichst großmaßstäbliche Maßnahmen Kosten zu sparen und Einfluss auf den Markt zu nehmen. Staatliche Beihilfen für die Entwicklung der für den Vertrieb alternativer Kraftstoffe notwendigen Infrastrukturen sind nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014202011 zulässig. Für diese staatlichen Beihilfen gelten jedoch auch weiterhin die Bestimmungen des Vertrags, insbesondere die Artikel 107 und 108.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 2/17 (Beschluss)

... Die Entgegennahme und die damit bei sachgerechtem Vollzug einhergehende Sichtung entsprechender Nachweise von jedem Abfallerzeuger sowie die Überprüfung, ob alle Verpflichteten die Nachweise vorgelegt haben, sind ein immenser Aufwand für die zuständigen Behörden, dem kein entsprechender Vorteil für den Umweltschutz gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)

1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

5. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

6. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

8. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 2/1/17

... Die Entgegennahme und die damit bei sachgerechtem Vollzug einhergehende Sichtung entsprechender Nachweise von jedem Abfallerzeuger sowie die Überprüfung, ob alle Verpflichteten die Nachweise vorgelegt haben, sind ein immenser Aufwand für die zuständigen Behörden, dem kein entsprechender Vorteil für den Umweltschutz gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/17




1. Zu § 2 Nummer 1 Buchstabe b

2. Zu § 2 Nummer 6

3. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

4. Zu § 3 Absatz 1a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 2 Satz 3

6. Zu § 3 Absatz 3 Satz 3

7. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu § 4 Absatz 5 Satz 3

9. Zu § 4 Absatz 5 Satz 4 und 5 - neu -

10. Zu § 8 Absatz 3 Satz 4

11. Zu § 9 Absatz 3

12. Zu § 9 Absatz 6 Satz 4 GewAbfV

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1


 
 
 


Drucksache 129/17

... Eine ähnliche Situation besteht in anderen Fällen als denen des Absatzes 1, wenn bisheriges Dauergrünland der Begriffsbestimmung für Dauergrünland nicht mehr entspricht infolge der natürlichen Ausbreitung unmittelbar angrenzender nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienender Vegetation mit überwiegend gehölzartigen Pflanzen. Betroffen sind hier im Einzelfall naturgemäß nur kleine Teilflächen am Rande von Dauergrünland (Bagatellfall). Daher soll mit Absatz 2 geregelt werden, dass die Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in diesen Fällen als erteilt gilt. Das Dauergrünland wird in einem solchen Fall zudem durch eine ebenfalls dem Klima- und Umweltschutz förderliche Vegetation ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 19a
Geltungsdauer der Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel nach § 15 Absatz 2a des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 19b
Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel in bestimmten Fällen

§ 20a
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland in bestimmten Fällen

§ 34
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 25a
Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel

§ 25b
Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25a

Zu § 25b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 369/17

Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz -



Drucksache 757/17 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat weist anlässlich der Mitteilung der Kommission darauf hin, dass Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, wie zum Beispiel die Anpassung der grünen Infrastruktur, auch immer einen positiven Beitrag zur Katastrophenprävention leisten. Diese Maßnahmen gehen jedoch inhaltlich und finanziell weit über das Abwenden von Katastrophen hinaus und sind daher auch zukünftig durch Mittel aus den Strukturfonds langfristig und verlässlich zu unterstützen. Eine reine Katastrophenprävention greift hierfür zu kurz. Die Bereitstellung von Mitteln aus den Strukturfonds zur Katastrophenprävention darf daher nicht zu Lasten der für die Umweltschutz-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsförderung vorgesehenen Strukturfondsmittel gehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

8. Artikel 6: Risikomanagement

9. Artikel 12: rescEU

10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool

Zu BR-Drucksache 757/17

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 68/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz -


 
 
 


Drucksache 731/17

... Zur Umsetzung der künftigen GAP sollte die Union lediglich die grundlegenden Parameter festlegen (Ziele der GAP, grobe Maßnahmenkategorien, grundlegende Anforderungen). Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung übernehmen und damit auch stärker dafür verantwortlich sein, wie sie die Ziele erreichen und die vereinbarten Vorgaben einhalten. Die Ziele der GAP dienten dann der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag, aber auch der bereits vereinbarten Ziele und Vorgaben beispielsweise zum Umweltschutz, zum Klimawandel (COP 21), und zu einer Reihe von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung. Bei der Erarbeitung der Strategiepläne für die GAP nutzen die Mitgliedstaaten ihre auf der Grundlage der Umwelt- und Klimagesetzgebung und -politik der EU eingeführten Planungsinstrumente9. Gleichzeitig wären die Mitgliedstaaten in der Pflicht, die Leistungen verlässlich zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, damit die Haushaltsmittel wirtschaftlich eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 119/17

... Der Vorschlag respektiert die Grundrechte und Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Nach dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung gemäß Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union trägt sie insbesondere zum Ziel eines hohen Umweltschutzniveaus bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 629/17 (Beschluss)

... 11. Zu Recht legt die Kommission besonderes Augenmerk auf die spezifischen Bedürfnisse und Potentiale von KMU sowie die Stärkung vollständiger Wert-schöpfungsketten in der EU. Ebenso wie die Kommission hält der Bundesrat es für sehr wichtig, neben dem Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutz die vielschichtigen Auswirkungen von Rechtsvorschriften im Rahmen einer "besseren Rechtsetzung" auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, auf Investitionen sowie auf die KMU im Besonderen zu berücksichtigen.



Drucksache 709/17 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade in den Grenzregionen und der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sichtbar wird, wie ein zusammenwachsendes Europa tatsächlich gelebt wird. Er verweist auf die zahlreichen - auch mit Hilfe der EU-Fördermittel - realisierten grenzüberschreitenden Initiativen mit direkter Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger in europäischen Nachbarstaaten, sei es im Bereich der Mehrsprachigkeit, der Berufsanerkennung, der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, der Grenzpendlerberatung, der Arbeitsvermittlung oder im Umweltschutz.



Drucksache 120/17

... - Im Rahmen der ESIF werden im Zeitraum 2014-2020 in zwölf Mitgliedstaaten die meisten Mittel dem Bereich "Umweltschutz und Ressourceneffizienz" zugewiesen, doch sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Finanzierungsmöglichkeiten zur Verwirklichung von Umweltzielen unverzüglich in Anspruch nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.