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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"UNV-Sitzabkommen"


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Drucksache 20/13

... (1) "UNV-Sitzabkommen" bezeichnet das am 10. November 1995 geschlossene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen und den Notenwechsel desselben Datums zwischen dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen und dem Administrator des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die Auslegung einzelner Bestimmungen des Abkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Anwendung des UNV-Sitzabkommens und begriffliche Anpassungen

Artikel 4
Rechtsfähigkeit

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Denkschrift


 
 
 


Drucksache 439/12

... ich beehre mich, auf Gespräche zwischen Bediensteten der Regierung der Bundes republik Deutschland und der Vereinten Nationen, darunter auch der Universität der Vereinten Nationen (UNU), Bezug zu nehmen, in denen die sinngemäße Anwendung des am 10. November 1995 geschlossenen Abkommens zwischen den Vereinten Nationen und der Bundesrepublik Deutschland über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen und des Notenwechsels desselben Datums zwischen dem Administrator des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und dem Ständigen Vertreter der Bundes republik Deutschland bei den Vereinten Nationen über die Auslegung einzelner Bestimmungen des Abkommens (beides im Folgenden als "UNV-Sitzabkommen" bezeichnet) auf das Vizerektorat der Universität der Vereinten Nationen in Europa (im Folgenden als "UNU-ViE" bezeichnet) und auf das Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit der Universität der Vereinten Nationen (im Folgenden als "UNU-EHS" bezeichnet), einschließlich Angelegenheiten, die für die Satzung der Universität von Belang sind, erörtert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

1. Das UNV-Sitzabkommen

2. Begriffsbestimmungen und Absprachen

3. Rechtsstatus

4. Akademische Freiheit und Berechtigung zur Bewerbung um Forschungsförderung

5. Schlussbestimmungen

Denkschrift


 
 
 


Drucksache 501/10

... Artikel 9 des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (UNV-Sitzabkommen – BGBl. 1996 II S. 903) wird auf den Rat des Anpassungsfonds entsprechend angewandt, mit der Maßgabe, dass der Verzicht nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz des UNV-Sitzabkommens vom Exekutivsekretär im Sinne des Artikel 1f) des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens (BGBl. 1997 II S. 1054) in der Fassung des Protokolls vom 7. Dezember 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens (UNFCCC/KP-Sitzabkommen - BGBl. 2009 II S. 294) ausgesprochen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Rechtsfähigkeit des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 2
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 3
Immunität der Mitglieder des Rates des Anpassungsfonds

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen des Gesetzes im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrat gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 1306 Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds


 
 
 


Drucksache 966/08

... Das Abkommen über den Sitz des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen bestimmt die sinngemäße Anwendung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen am 10. November 1995 geschlossenen Abkommens über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (UNV-Sitzabkommen, BGBl. 1996 II S. 903). Darüber hinaus bestimmt das Abkommen Ziele und Standort des Instituts. Das Abkommen über die Verwaltung des Sitzes des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen legt die finanziellen Beiträge der Vertragsparteien (Beiträge der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden – wie in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 22. Februar 2007 geregelt – von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen) fest und regelt den Vermögensübergang von der ehemaligen Stiftung deutschen Rechts auf das nunmehr etablierte UNESCO-Institut. Mit den Abkommen wird der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen an seinem Sitz in Hamburg festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 966/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Ziele des UIL

Artikel 4
Standort des UIL

Artikel 5
Anwendung von

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Finanzielle Beiträge

Artikel 3
Sitz des UIL, öffentliche und andere Dienstleistungen

Artikel 4
Übertragung von Geldern,

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Denkschrift

1 . Allgemeines

2. Besonderes

a Abkommen über den Sitz des UIL

b Abkommen über die Verwaltung des Sitzes des UIL

Anlage
Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 614: Verordnungsentwurf zu dem Abkommen vom 21. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über den Sitz des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen sowie dem Abkommen vom 21. Februar 2007 über die Verwaltung des Sitzes des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen


 
 
 


Drucksache 875/06

... Das UNV-Sitzabkommen regelt Angelegenheiten, die mit der Niederlassung und der Tätigkeit des UNV in der Bundesrepublik Deutschland und von der Bundesrepublik Deutschland aus zusammenhängen oder sich daraus ergeben, u.a. die Vorrechte und Immunitäten der UNV-Bediensteten. Gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 gilt das UNV-Sitzabkommen sinngemäß auch für andere Büros der Vereinten Nationen, die mit Zustimmung der Bundesregierung ihren Standort in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Der UNHCR fällt unter diese Regelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Anwendung des UNV-Sitzabkommens

Artikel 4
Rechtsfähigkeit

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.