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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Teilzeitarbeitsverhältnissen"


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Drucksache 84/20

... Absatz 4 regelt, wie in den Fallkonstellationen der Absätze 1 bis 3 bei einer zeitweisen Unterbrechung der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in Deutschland zu verfahren ist. Sofern die Inlandsbeschäftigung nur unterbrochen und nicht beendet ist, beginnt die Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht von vorne. Das gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis während der Unterbrechung ruht. Unterbrechungszeiten, bei denen das Arbeitsverhältnis nicht ruht, werden für die Beschäftigungsdauer mitgezählt, sofern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht in dieser Zeit eine Arbeitsleistung im Ausland erbringt. Mitgerechnet werden daher zum Beispiel Unterbrechungen aufgrund von Feiertagen, Wochenendzeiten, arbeitsfreie Tage bei Teilzeitarbeitsverhältnissen, Krankheitstage, Urlaub oder Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung bei Entgeltfortzahlung. Zeiten, in denen die gegenseitigen Pflichten der Arbeitsvertragsparteien ruhen, wie etwa Mutterschutzzeiten, Elternzeiten oder unbezahlter Sonderurlaub, werden bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt; die Beschäftigungszeit wird aber nach Beendigung des Ruhenstatbestandes unter Berücksichtigung der vor dem Ruhenszeitraum bereits zurückgelegten Zeiten weitergezählt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

§ 2
Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2a
Gegenstand der Entlohnung

§ 2b
Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

§ 9
Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b
Zusätzliche Arbeitsbedingungen

§ 13c
Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

§ 15a
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

§ 24
Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 25
Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung

§ 26
Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe

§ 27
Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Zollverwaltung

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 13b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5062, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. Zusammenfassung

II. Sachverhalt

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

5 Bund

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 193/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 281/18

... sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestehenden Teilzeitarbeitsverhältnissen, die ihre Arbeitszeit (wieder) verlängern wollen und dies ihrem Arbeitgeber mitteilen, bei der Besetzung entsprechender freier Arbeitsplätze bei gleicher Eignung gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll die Realisierung ihrer Wünsche nach Verlängerung der Arbeitszeit erleichtert werden, indem die Darlegungs- und Beweislast in stärkerem Maße auf den Arbeitgeber übertragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 193/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission konkrete Herausforderungen bei der freien Entfaltung von Kunst und Kultur erkannt hat, etwa die Problematiken von Teilzeitarbeitsverhältnissen oder der Doppelbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, welche sich vor allem bei Stipendien stellt. Diese Probleme weiterhin zu analysieren und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten, hält der Bundesrat für sinnvoll.



Drucksache 542/12

... Absatz 1 Satz 1 formuliert in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 4 die Anspruchsgrundlage für die Zahlung des Mindestlohnes. Die Regelung stellt klar, dass der für eine Zeitstunde festgesetzte Mindestlohn bei allen Arbeitsverhältnissen, das heißt sowohl bei Vollzeitarbeitsverhältnissen als auch bei Teilzeitarbeitsverhältnissen, zu zahlen ist. Absatz 1 Satz 2 modifiziert § 614 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 622/07

... Absatz 1 Satz 1 formuliert in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 4 die Anspruchsgrundlage für die Zahlung des Mindestlohns. Die Regelung stellt klar, dass der für eine Zeitstunde festgesetzte Mindestlohn bei allen Arbeitsverhältnissen, das heißt sowohl bei Vollzeitarbeitsverhältnissen als auch bei Teilzeitarbeitsverhältnissen, zu zahlen ist. Absatz 1 Satz 2 modifiziert § 614 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Auswirkungen

2. Wesentlicher Inhalt

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 683/05

... nach einer im Auftrag des BMWA in 2003 erfolgten Befragung überdurchschnittliche Wachstumsraten bei Teilzeitarbeitsverhältnissen aufzuweisen. Die Wachstumsrate im Zeitraum vom 1.1.2001 - 31.12. 2002 beträgt mehr als 9% (zum Vergleich: Wachstumsrate im Zeitraum vom 1.1.1999 - 31.12.2000: rd. 3,5%). Daraus kann jedoch nicht der Schluss auf eine Belastung der Betriebe in dem Sinne gezogen werden, Arbeitnehmer könnten ihren Wunsch nach Teilzeitarbeit in kleineren und mittelgroßen Betrieben leichter als in Großbetrieben realisieren. Der Blick allein auf die Betriebsgröße reicht hier nicht aus, da die Teilzeitquote über die Wirtschaftszweige sehr ungleich verteilt ist. So gab es nach dem Mikrozensus 2004 bei einer durchschnittlichen Teilzeitquote von rd. 23% unterschiedliche Werte von 8,3 % im Baugewerbe bzw. 10,8 % im Bergbau und im verarbeitenden Gewerbe, über 34 % im Bereich Handel und Gaststätten, bis zu 35,7 % im Bereich der privaten und öffentlichen Dienstleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.