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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafrechtspflege"


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Drucksache 106/20 (Beschluss)

... Vor dem Hintergrund des zunehmenden Handels mit inkriminierten Gütern im sogenannten Darknet unter Nutzung von Postdienstleistern räumt das geltende Recht dem Aspekt der Effektivität der Strafrechtspflege nur einen unzureichenden, die Entwicklungen und Auswirkungen der digitalen Kommunikation bei der Verwirklichung deliktischer Projekte nicht hinreichend berücksichtigenden, Stellenwert ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 106/20

... Vor dem Hintergrund des zunehmenden Handels mit inkriminierten Gütern im sogenannten Darknet unter Nutzung von Postdienstleistern räumt das geltende Recht dem Aspekt der Effektivität der Strafrechtspflege nur einen unzureichenden, die Entwicklungen und Auswirkungen der digitalen Kommunikation bei der Verwirklichung deliktischer Projekte nicht hinreichend berücksichtigenden, Stellenwert ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 87/1/20

... g) Zur Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege bei der Betrugsbekämpfung im Internet müssen die geplanten Neuregelungen auf die sensibleren Nutzungsdaten von Sozial Netzwerken und interpersonellen Kommunikationsdiensten, die kommunikationsorientiert sind, beschränkt werden. Für andere Telemediendienste, die weniger sensible Nutzungsdaten verarbeiten, muss der derzeitige Rechtzustand beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 47/20

... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient. Insbesondere trägt der Entwurf mit der durch die Änderung des Strafgesetzbuches verbundenen Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes von Privatgeheimnissen zur Gewährleistung einer funktionierenden rechtsstaatlichen Strafrechtspflege bei, die Voraussetzung ist für eine friedliche Gesellschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsziels 16 der Agenda 2030.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 532/1/19

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG

16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 294/19 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat kritisiert Bestrebungen zur Ausweitung auf weitere Felder wie zuletzt auf den Bereich der Strafrechtspflege. Er erinnert daran, dass wegen der besonders empfindlichen Berührung der demokratischen Selbstbestimmung durch Straf- und Strafverfahrensnormen das Bundesverfassungsgericht von der EU im Bereich der Strafrechtspflege besondere Zurückhaltung verlangt (vergleiche BVerfGE 123, 267 (358)).



Drucksache 532/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG


 
 
 


Drucksache 532/19

... Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll. Die Umsetzung dieser Aufgaben verlangt nach Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen. Zuletzt wurden die Verfahrensvorschriften durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3630) an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Zahlreiche Änderungen des Verfahrensrechts dienten der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens. Der vorliegende Entwurf knüpft an diese Regelungsziele an. Er enthält Vorschläge, die dem auch weiterhin bestehenden Regelungsbedürfnis im Strafverfahrensrecht nachkommen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 294/1/19

... 7. Der Bundesrat kritisiert Bestrebungen zur Ausweitung auf weitere Felder wie zuletzt auf den Bereich der Strafrechtspflege.



Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 4. Er kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere die fortgesetzte Ausweitung des EU-Justizbarometers auf den Bereich der Strafrechtspflege. Nach der Aufnahme der Dauer von Gerichtsverfahren zur Bestrafung von Geld-wäschetaten im 5. EU-Justizbarometer nimmt das 6. EU-Justizbarometer in Schaubild 67 die Organisation der Staatsanwaltschaften in den Blick, obwohl eine nachvollziehbare Darstellung der Aufsichtsstrukturen und Weisungsbefugnisse von 28 Mitgliedstaaten in einem Schaubild offensichtlich nicht gelingen kann. Der Bundesrat sieht hier in besonderer Weise ein Problem der Vergleichbarkeit und erinnert daran, dass wegen der besonders empfindlichen Berührung der demokratischen Selbstbestimmung durch Straf- und Strafverfahrensnormen die EU im Bereich der Strafrechtspflege besondere Zurückhaltung walten lassen sollte.



Drucksache 416/1/18

... 4. Er kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere die fortgesetzte Ausweitung des EU-Justizbarometers auf den Bereich der Strafrechtspflege. Nach der Aufnahme der Dauer von Gerichtsverfahren zur Bestrafung von Geldwäschetaten im 5. EU-Justizbarometer nimmt das 6. EU-Justizbarometer in Schaubild 67 die Organisation der Staatsanwaltschaften in den Blick, obwohl eine nachvollziehbare Darstellung der Aufsichtsstrukturen und Weisungsbefugnisse von 28 Mitgliedstaaten in einem Schaubild offensichtlich nicht gelingen kann. Der Bundesrat sieht hier in besonderer Weise ein Problem der Vergleichbarkeit und erinnert daran, dass wegen der besonders empfindlichen Berührung der demokratischen Selbstbestimmung durch Straf- und Strafverfahrensnormen die EU im Bereich der Strafrechtspflege besondere Zurückhaltung walten lassen sollte.



Drucksache 183/17

... Die auf einem Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache Nr. 529/14 vom 19. Dezember 2014) beruhende Änderung nimmt eine Abwägung zwischen dem Interesse von Betroffenen an der Resozialisierung und dem Interesse der Strafrechtspflege vor. Sinn und Zweck der Ausweitung des § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG ist es, den Gutachterinnen und Gutachtern für ihre Gutachtererstellung im Rahmen der §§ 20, 21, 63, 64, 66, 66a, 66b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 214/17

... Derartige Taten stellen die Strafrechtspflege in Fragen von Schuld und Strafzumessung vor besondere Herausforderungen. Gerade angesichts der in jüngerer Zeit erfolgten massenhaften Migration nach Deutschland und der damit einhergehenden kulturellen und religiösen Diversifizierung der Gesellschaft erscheint ein differenzierter, konsistenter und an der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland orientierter Umgang mit kulturell oder religiös geprägten Straftaten für unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat wichtiger denn je. Hierzu bedarf es hinreichend klarer gesetzlicher Vorgaben für die Strafzumessung. Die geltende Regelung in § 46 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 419/16

... es zu den ehrenamtlichen Richtern in der Strafrechtspflege (Schöffen) vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 83c
Verfahren und Fristen.

Artikel 4
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 67a
Unterrichtung bei Freiheitsentzug

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... Der bislang in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO-E verfolgte Ansatz, das Zeugnisverweigerungsrecht auf nahezu alle Rechtsanwälte weltweit zu erstrecken, kann einer effektiven Strafrechtspflege entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit nach der Begründung des Gesetzentwurfes (S. 277) hinsichtlich eines ausländischen Rechtsdienstleisters, der weder aus einem anderen

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Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... Der bislang in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO-E verfolgte Ansatz, das Zeugnisverweigerungsrecht auf nahezu alle Rechtsanwälte weltweit zu erstrecken, kann einer effektiven Strafrechtspflege entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit nach der Begründung des Gesetzentwurfes (S. 277) hinsichtlich eines ausländischen Rechtsdienstleisters, der weder aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammt noch einer der in der Anlage 1 zu § 206 BRAO aufgeführten Berufsgruppen angehört, an Hand des in § 206 Absatz 1 BRAO aufgezeigten Prüfungsmaßstabs im Freibeweisverfahren zu klären ist, ob die Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechts im Einzelfall vorliegen. Dies kann einen erheblichen Aufwand, die Gefahr divergierender Entscheidungen durch unterschiedliche Gerichte und auch ein nicht zu unterschätzendes Streitpotenzial mit sich bringen.

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Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 24/15

... Stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit, ist der verurteilten Person zudem nach § 84f Absatz 3 Satz 1 IRG-E die von der Staatsanwaltschaft gemäß § 84e Absatz 2 IRG-E getroffene Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, zuzustellen. Im Antragsverfahren nach § 84e Absatz 3 IRG-E ist die Zustellung der Bewilligungsentscheidung bereits durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Mit der Zustellung der in Absatz 3 Satz 1 genannten Entscheidung soll die verurteilte Person gemäß Satz 2 durch eine Fristsetzung zugleich darauf aufmerksam gemacht werden, dass nach Ablauf dieser Frist eine Entscheidung des Gerichts ergehen kann. Die Regelungen des Rb Freiheitsstrafen enthalten ein strenges Fristenregime, welches Entscheidungen in äußerst kurz bemessenen Zeiträumen erfordert. Dies dient nicht nur der Strafrechtspflege, sondern auch und im besonderen Umfang der verurteilten Person, weil die Dauer der gegebenenfalls zur Sicherung der Vollstreckung angeordneten Haft hierdurch wesentlich verkürzt werden kann und früher mit ihrer sozialen Wiedereingliederung begonnen werden kann.

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Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 189/1/15

... Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 23. Juli 2002 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege - NS-AufhGÄndG -, BGBl. I S. 2714) bereits die Urteile aufgehoben, die zwischen 1933 und 1945 nach den §§ 175, 175a Nummer 4 des



Drucksache 189/15 (Beschluss)

... Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 23. Juli 2002 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege - NS-AufhGÄndG -, BGBl. I S. 2714) bereits die Urteile aufgehoben, die zwischen 1933 und 1945 nach den §§ 175, 175a Nummer 4 des

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Drucksache 189/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen


 
 
 


Drucksache 189/15

... Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 23. Juli 2002 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NsAufhGÄndG), BGBl. 2002 Teil I Seite 2714) bereits die Urteile aufgehoben, die zwischen 1933 und 1945 nach den §§ 175, 175a Nr. 4 des Strafgesetzbuches ergangen waren. Nachfolgend wurde auch eine Entschädigungsregelung getroffen.



Drucksache 789/1/13

... 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass europaweit einheitliche Mindeststandards für die Rechte der Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren für das gegenseitige Vertrauen in die Strafrechtspflege in anderen Mitgliedstaaten unerlässlich sind.

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Drucksache 789/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 3

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 789/13 (Beschluss)

... 2. Er teilt die Ansicht der Kommission, dass europaweit einheitliche Mindeststandards für die Rechte der Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren für das gegenseitige Vertrauen in die Strafrechtspflege in anderen Mitgliedstaaten unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 241/12

... Am 7. Dezember 2000 brachte der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Debatte um die Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege in einer einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedeten Resolution sein Bedauern über das durch die Homosexuellenverfolgung in beiden Teilen Deutschlands erfolgte Unrecht zum Ausdruck (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894). Die Verschärfung des § 175 RStGB im Jahre 1935 wird als Ausdruck nationalsozialistischen Gedankenguts anerkannt und betont, dass die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung eine Verletzung der Menschenwürde homosexueller Bürger darstellte. Mit der Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 23. Juli 2002 (NS-AufhÄndG, BGBl. I 2714) wurden pauschal diejenigen Urteile aufgehoben, die unter nationalsozialistischer Herrschaft nach den §§ 175 und 175a Nr. 4 RStGB ergangen waren. Darüber hinaus erfolgte am 1. September 2004 eine Änderung der "Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetztes (AKG) vom 7. März 1988". Damit wurden auch Personen, die nach § 175 und § 175a Nr. 4 RStGB verurteilt worden waren, in die Lage versetzt, einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können.



Drucksache 241/12 (Beschluss)

... Am 7. Dezember 2000 brachte der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Debatte um die Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege in einer einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedeten Resolution sein Bedauern über das durch die Homosexuellenverfolgung in beiden Teilen Deutschlands erfolgte Unrecht zum Ausdruck (vgl. Plenarprotokoll 14/140, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten


 
 
 


Drucksache 646/11 (Beschluss)

... "Damit dieser Ausnahmetatbestand erfüllt ist und die Ermächtigung zur Strafgesetzgebung im Annex als übertragen angenommen werden kann, muss nachweisbar feststehen, dass ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann." Nur weil die Vorschrift des Artikels 83 Absatz 2 AEUV von ihrem Wortlaut her eng gefasst sei und mithin nur Raum für eine enge Auslegung der Annex-Kompetenz biete, hat das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon als verfassungskonform angesehen. Anderenfalls erfolge mit der Annex-Kompetenz eine gravierende Ausdehnung der Zuständigkeit zur Strafrechtspflege, die mit dem Prinzip einer sachlich bestimmten und nur begrenzten Übertragung von Hoheitsrechten an sich ebenso wenig zu vereinbaren sei wie mit dem gebotenen Schutz des demokratisch an die Mehrheitsentscheidung des Volkes besonders rückgebundenen nationalen Gesetzgebers.



Drucksache 850/11

... (2) Das nationale Mitglied nimmt Informationen der Arbeitsdatei in den Index im Sinne von Artikel 16 Absatz 4 des Eurojust-Beschlusses (Index) auf, wenn dies zur Aufgabenerfüllung von Eurojust oder für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist; für den Umfang der Daten gilt § 484 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 354/11

... Der gesetzliche Auftrag der Bewährungshilfe umfasst einerseits die fürsorgerische Betreuung, Lebenshilfe und Resozialisierung, z.B. Hilfe die sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu überwinden, die zu neuen Straftaten führen könnten, andererseits aber auch die Wahrnehmung einer Funktion in der Strafrechtspflege (Fischer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496
Datenübermittlung durch die Bewährungshelfer

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil – zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1 – Änderung der Strafprozessordnung

1. Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzentwurfs

2. Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzentwurfs

2.1. § 496 Absatz 1 StPO

2.1.1 Datenübermittlung an die Polizei

2.1.2. Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

2.1.3. § 496 Abs. 1 StPO

2.2. § 496 Absatz 2 StPO

2.3. § 496 Absatz 3 StPO

II. Artikel 2 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/11

... Die Europäische Rechtsakademie bietet Sommerkurse über die europäische Strafrechtspflege für Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger aus allen Mitgliedstaaten an; dabei bedient sie sich aktiver Lehrmethoden, insbesondere der IT-Werkzeuge, um die Teilnehmer in der Anwendung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die bei grenzüberschreitenden Fällen zur Anwendung kommen, zu schulen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 354/11 (Beschluss)

... Der gesetzliche Auftrag der Bewährungshilfe umfasst einerseits die fürsorgerische Betreuung, Lebenshilfe und Resozialisierung, z.B. Hilfe, die sozialen Anpassungsschwierigkeiten zu überwinden, die zu neuen Straftaten führen könnten, andererseits aber auch die Wahrnehmung einer Funktion in der Strafrechtspflege (vgl. Fischer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 646/1/11

... "Damit dieser Ausnahmetatbestand erfüllt ist und die Ermächtigung zur Strafgesetzgebung im Annex als übertragen angenommen werden kann, muss nachweisbar feststehen, dass ein gravierendes Vollzugsdefizit tatsächlich besteht und nur durch Strafandrohung beseitigt werden kann." Nur weil die Vorschrift des Artikels 83 Absatz 2 AEUV von ihrem Wortlaut her eng gefasst sei und mithin nur Raum für eine enge Auslegung der Annex-Kompetenz biete, hat das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon als verfassungskonform angesehen. Anderenfalls erfolge mit der Annex-Kompetenz eine gravierende Ausdehnung der Zuständigkeit zur Strafrechtspflege, die mit dem Prinzip einer sachlich bestimmten und nur begrenzten Übertragung von Hoheitsrechten an sich ebenso wenig zu vereinbaren sei wie mit dem gebotenen Schutz des demokratisch an die Mehrheitsentscheidung des Volkes besonders rückgebundenen nationalen Gesetzgebers.



Drucksache 459/1/10

... 6. Der Beschuldigte ist im Falle einer Festnahme auch darüber schriftlich zu belehren, dass er einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens benachrichtigen kann, soweit der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird. Das Recht auf Benachrichtigung soll auch verhindern, dass Menschen ohne Kenntnis Dritter spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden. Die Vorschrift dient damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit der Strafrechtspflege und somit dem öffentlichem Interesse (vgl. Schädler in KK-StPO, Artikel 6 EMRK, Rn. 19).



Drucksache 811/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission es für nützlich hält, über gemeinsame Bestimmungen nachzudenken, deren Ziel es unter anderem ist, unter bestimmten, genau festgelegten strengen Bedingungen das Strafmaß für Personen herabzusetzen, die ihre Beteiligung an einem Verstoß gegen bestimmte Vorschriften zugeben (Kronzeugenregelungen). Bei diesem Vorhaben ergibt sich aus der vorliegenden Mitteilung nicht, was im Einzelnen Gegenstand der Initiativen der Kommission sein soll und welchen Inhalt diese haben werden. Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit eingehend mit den Vorschlägen der Kommission befassen und dazu Stellung beziehen. Dabei erwartet der Bundesrat, dass bei den konkreten Vorschlägen das Subsidiaritätsprinzip sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Für den Fall, dass durch die Kommission auch an strafrechtliche Bestimmungen gedacht werden sollte, weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage jedenfalls nicht in Artikel 83 Absatz 1 oder 2 AEUV zu finden sein dürfte, da diese Regelungen nur "Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen" in Bereichen besonders schwerer Kriminalität bzw. auf einem harmonisierten Rechtsgebiet zulassen. Die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Strafrechtspflege müssen zudem in einer Weise ausgelegt werden, die den Anforderungen des Schuldprinzips genügt (vgl. BVerfG, a. a. O., Rn. 364). Kronzeugenregelungen stehen in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zu dem in Deutschland verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Der Bundesrat bittet die Kommission daher, für etwaige Bestimmungen eine Pflicht zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten nur insoweit vorzusehen, als eine solche im Einklang mit der jeweiligen nationalen Rechtsordnung erfolgen kann.



Drucksache 179/10 (Beschluss)

... " vor und bestimmt, dass die zuständigen Behörden darüber entscheiden, welches unerlässliche, zu übersetzende Unterlagen sind. Auch ist vorgesehen, dass anstelle einer schriftlichen Übersetzung eine mündliche Zusammenfassung der Unterlagen treten kann, wenn dies einem fairen Verfahren nicht entgegensteht. Demgegenüber verlangt der Kommissionsvorschlag strikt eine schriftliche und vollständige Übersetzung der maßgeblichen Unterlagen. Eine solche Regelung würde sowohl der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege als auch in vielen Fällen eklatant den Interessen des Beschuldigten zuwiderlaufen. Der Kommissionsvorschlag geht über die von dem EGMR aufgestellten Grundsätze zur Erforderlichkeit der Übersetzung von Unterlagen für Beschuldigte deutlich hinaus. Insbesondere wird es von dem EGMR entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht für geboten erachtet, zwingend eine Übersetzung allen wichtigen Beweismaterials vorzusehen. Der EGMR hat vielmehr festgestellt, dass nicht jedes relevante Schriftstück übersetzt werden müsse, solange ein faires Verfahren sichergestellt sei. Der Vorschlag der Mitgliedstaaten wird der vorbezeichneten Rechtsprechung mehr als gerecht.



Drucksache 459/10 (Beschluss)

... 5. Der Beschuldigte ist im Falle einer Festnahme auch darüber schriftlich zu belehren, dass er einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens benachrichtigen kann, soweit der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird. Das Recht auf Benachrichtigung soll auch verhindern, dass Menschen ohne Kenntnis Dritter spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden. Die Vorschrift dient damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit der Strafrechtspflege und somit dem öffentlichen Interesse (vgl. Schädler in KK-StPO, Artikel 6 EMRK, Rn. 19).



Drucksache 222/10

... Der Rechtsfrieden und das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung werden durch einen erwiesenermaßen ungerechtfertigten Freispruch wegen Mordes oder wegen eines Verbrechens nach § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 1 Nummer 1, § 8 Absatz 1 Nummer 1 VStGB in mindestens ebenso starkem Maße beeinträchtigt wie durch die Verurteilung eines unschuldigen Angeklagten. Schon der Freispruch in einem einzigen Verfahren - etwa im Falle eines Serienmörders -, der sich nachträglich aufgrund neuer technischer Ermittlungsmethoden als falsch erweist, kann den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Strafrechtspflege nachhaltig stören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 179/1/10

... " vor und bestimmt, dass die zuständigen Behörden darüber entscheiden, welches unerlässliche, zu übersetzende Unterlagen sind. Auch ist vorgesehen, dass anstelle einer schriftlichen Übersetzung eine mündliche Zusammenfassung der Unterlagen treten kann, wenn dies einem fairen Verfahren nicht entgegensteht. Demgegenüber verlangt der Kommissionsvorschlag strikt eine schriftliche und vollständige Übersetzung der maßgeblichen Unterlagen. Eine solche Regelung würde sowohl der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege als auch in vielen Fällen eklatant den Interessen des Beschuldigten zuwiderlaufen. Der Kommissionsvorschlag geht über die von dem EGMR aufgestellten Grundsätze zur Erforderlichkeit der Übersetzung von Unterlagen für Beschuldigte deutlich hinaus. Insbesondere wird es von dem EGMR entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht für geboten erachtet, zwingend eine Übersetzung allen wichtigen Beweismaterials vorzusehen. Der EGMR hat vielmehr festgestellt, dass nicht jedes relevante Schriftstück übersetzt werden müsse, solange ein faires Verfahren sichergestellt sei. Der Vorschlag der Mitgliedstaaten wird der vorbezeichneten Rechtsprechung mehr als gerecht.



Drucksache 856/10

... Bisher konnte dem Zentralregister, da § 15 BZRG nur die Eintragung der Beendigung oder der sonstigen Erledigung der Vollstreckung vorsah, nicht sicher entnommen werden, ob eine vollstreckbare Freiheits- oder Jugendstrafe, ein vollstreckbarer Strafarrest oder eine vollstreckbare, die Freiheit entziehende Maßregel der Besserung und Sicherung (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) tatsächlich verbüßt wurde und, wenn ja, bis wann. Künftig soll daher zum einen auch das Ende des jeweiligen Freiheitsentzugs, differenziert nach der Art des jeweiligen Freiheitsentzugs, nach einer Aussetzung zur Bewährung eingetragen werden. Zum anderen sollen auch der Beginn und das Ende des jeweiligen Freiheitsentzugs eingetragen werden, wenn eine Freiheitsstrafe und eine Maßregel der Besserung und Sicherung, mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, auf Grund einer Entscheidung zu vollstrecken ist. Diese Angaben werden die in- und ausländische Strafrechtspflege erleichtern. Die Angabe des Endes des Freiheitsentzugs nach einer Strafaussetzung zur Bewährung und die Angabe, ob eine Freiheitsstrafe und eine die Freiheit entziehende Maßregel unmittelbar nacheinander vollstreckt wurden, kann beispielsweise für das Gericht im Falle der Verhandlung einer neuen Straftat von Interesse sein. Lässt sich dem Zentralregisterauszug entnehmen, dass der Angeklagte unmittelbar nach einer Entlassung eine weitere Straftat begangen hat, kann dies für die Strafzumessung nach § 46 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 43/10 (Beschluss)

... Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen kann sich nur auf Entscheidungen beziehen, die im Rahmen der Strafrechtspflege und auf der Grundlage des Straf- bzw. Strafverfahrensrechts getroffen wurden. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und der Systematik des Vertrages. Auch bei autonomer Auslegung des Artikels 82 AEUV ist der Begriff der Strafsache so zu verstehen, dass an eine begangene Straftat angeknüpft werden muss. Der Schutz vor bevorstehenden Straftaten ist hingegen dem Bereich der Gefahrenabwehr zuzuordnen, der von Artikel 82 AEUV nicht erfasst wird. Aus dem Regelungsgehalt der Artikel 82 bis 86 AEUV lässt sich ebenfalls der Schluss ziehen, dass sich die Vorschriften des entsprechenden Kapitels des Vertrages auf straf- und strafverfahrensrechtliche Maßnahmen im eigentlichen Sinne beziehen.



Drucksache 811/1/10

... 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission es für nützlich hält, über gemeinsame Bestimmungen nachzudenken, deren Ziel es unter anderem ist, unter bestimmten, genau festgelegten strengen Bedingungen das Strafmaß für Personen herabzusetzen, die ihre Beteiligung an einem Verstoß gegen bestimmte Vorschriften zugeben (Kronzeugenregelungen). Bei diesem Vorhaben ergibt sich aus der vorliegenden Mitteilung nicht, was im Einzelnen Gegenstand der Initiativen der Kommission sein soll und welchen Inhalt diese haben werden. Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit eingehend mit den Vorschlägen der Kommission befassen und dazu Stellung beziehen. Dabei erwartet der Bundesrat, dass bei den konkreten Vorschlägen das Subsidiaritätsprinzip sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Für den Fall, dass durch die Kommission auch an strafrechtliche Bestimmungen gedacht werden sollte, weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage jedenfalls nicht in Artikel 83 Absatz 1 oder 2 AEUV zu finden sein dürfte, da diese Regelungen nur "Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen" in Bereichen besonders schwerer Kriminalität bzw. auf einem harmonisierten Rechtsgebiet zulassen. Die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Strafrechtspflege müssen zudem in einer Weise ausgelegt werden, die den Anforderungen des Schuldprinzips genügt (vgl. BVerfG, a.a. O., Rn. 364). Kronzeugenregelungen stehen in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zu dem in Deutschland verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Der Bundesrat bittet die Kommission daher, für etwaige Bestimmungen eine Pflicht zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten nur insoweit vorzusehen, als eine solche im Einklang mit der jeweiligen nationalen Rechtsordnung erfolgen kann.



Drucksache 43/1/10

... Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen kann sich nur auf Entscheidungen beziehen, die im Rahmen der Strafrechtspflege und auf der Grundlage des Straf- bzw. Strafverfahrensrechts getroffen wurden. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und der Systematik des Vertrages. Auch bei autonomer Auslegung des Artikels 82 AEUV ist der Begriff der Strafsache so zu verstehen, dass an eine begangene Straftat angeknüpft werden muss. Der Schutz vor bevorstehenden Straftaten ist hingegen dem Bereich der Gefahrenabwehr zuzuordnen, der von Artikel 82 AEUV nicht erfasst wird. Aus dem Regelungsgehalt der Artikel 82 bis 86 AEUV lässt sich ebenfalls der Schluss ziehen, dass sich die Vorschriften des entsprechenden Kapitels des Vertrages auf straf- und strafverfahrensrechtliche Maßnahmen im eigentlichen Sinne beziehen.



Drucksache 794/1/10

... Die vorgesehene Verlagerung der Aufgabe einer Aufsichtsstelle auf die Polizei hätte erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Polizei zur Folge und würde die Verantwortlichkeiten für die Überwachung der in Rede stehenden Straftäter von der Justiz zur Polizei verlagern. Das ist rechtlich bedenklich. Führungsaufsicht ist ein Instrument der Strafrechtspflege, das sich an Personen wendet, die sich wegen erheblicher Rechtsverstöße in der Regel längere Zeit in freiheitsentziehenden Maßnahmen befanden. Die Führungsaufsicht wurde 1975 (2. Strafrechtsreform) eingeführt und löste die rechtsstaatlich als bedenklich angesehene Polizeiaufsicht ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/10




1. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 463 Absatz 3 Satz 1a - neu - StPO

2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 und Absatz 2 - neu - ThUG


 
 
 


Drucksache 187/09

... Um eine effektive Verfolgung der Täter sicherzustellen, legt Artikel 9 relativ weite Zuständigkeiten der Vertragsstaaten für die Strafgewalt fest. Nach Absatz 1 gilt nicht nur das Territorialitätsprinzip (Buchstabe a), sondern auch das aktive (Buchstabe b) und passive (Buchstabe c) Personalitätsprinzip. Außerdem wird die Zuständigkeit im Rahmen der deutschen Hoheitsgewalt durch Absatz 2 auch nach dem Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege begründet. Die Geltung des deutschen Strafrechts ist insoweit durch §§ 3 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 178/09 (Beschluss)

... " führen. Insbesondere bei ohnehin aufwendigen (Kapitalanlage-)Betrugsverfahren, dürfte mit zahlreichen, meist wohl unbegründeten Zulassungsanträgen, die die Gerichte unnötig belasten würden, zu rechnen sein. Dies erscheint jedoch weder sachlich notwendig noch praktisch wünschenswert. Zudem sollte der Gefahr, über die Nebenklage einzelne problematische zivilrechtliche Fragestellungen in den Strafprozess zu verlagern, von vornherein der Boden entzogen werden. Letzteres wäre nicht nur im Interesse einer zügigen Strafrechtspflege, sondern auch im Interesse des Gesetzentwurfs, der im Kern die Rechte von Opfern von Aggressions- und Gewaltdelikten stärken will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO

17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 65/3/09

... Mit der gesetzlichen Regelung der Verfahrensabsprache erkennt der Gesetzgeber an, dass dieses richterrechtlich entwickelte Instrument zur verfahrensökonomischen Erledigung von Strafverfahren geeignet sein kann. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass die Verwirklichung der Absprache, so es nicht darum geht, einem Opfer die belastende Aussagesituation zu ersparen, häufig in erster Linie dem Angeklagten, der eine mildere Sanktion und die Perspektive einer verlässlichen Strafobergrenze erwirkt, und den Organen der Strafrechtspflege, die sich ein aufwändiges Verfahren "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/3/09




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 65/09

... In seiner bislang einzigen Befassung mit der Verständigung im Strafverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 27. Januar 1987 (2 BvR 1133/ 86, NStZ 1987, S. 419) ausgeführt, dass grundrechtlicher Prüfungsmaßstab in erster Linie das Recht des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren sei. Wesentliche Bestandteile des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit seien die Idee der Gerechtigkeit, das Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege sowie der Anspruch aller im Strafverfahren Beschuldigten auf Gleichbehandlung. Zentrales Anliegen des Strafprozesses sei die Ermittlung des wahren Sachverhaltes, ohne die das materielle Schuldprinzip nicht verwirklicht werden könne. Es sei ausgeschlossen, die Handhabung der richterlichen Aufklärungspflicht, die rechtliche Subsumtion und die Grundsätze der Strafbemessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten zu stellen. Eine geständnisbedingte Strafmilderung dürfe den Boden schuldangemessenen Strafens nicht verlassen und § 136a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 160b

§ 202a

§ 212

§ 257b

§ 257c

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Probleme des geltenden Rechts

2. Lösung

II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 257b

Zu § 257c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren


 
 
 


Drucksache 717/09

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)



Drucksache 717/09 (Beschluss)

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)



Drucksache 69/09

... Die Absätze 3 und 4 enthalten Regelungen, deren Ziel es ist, im Bereich der Vorbereitung von staatsschutzrelevanten schweren Gewalttaten regelmäßig wiederkehrende Auslandssachverhalte (zum Beispiel die Ausbildung in so genannten Terrorcamps) sachgerecht zu erfassen. Eine effektive Verfolgung der Vorbereitung solcher Verbrechen erfordert die Erstreckung deutschen Strafrechts auf Vorbereitungshandlungen innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wobei durch den vorgesehenen Ermächtigungsvorbehalt – in den letztgenannten Fällen generell und in den erstgenannten Fällen bei fehlendem Inlandsbezug – eine auch (außen-)politisch sinnvolle Handhabung der Strafrechtspflege ermöglicht werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 551/09

... die Anwendung des Strafrechts der Mitgliedstaaten und ihre Strafrechtspflege (...) von diesen Maßnahmen unberührt (bleiben)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/09




Neue Politikbereiche

Neue Ziele und horizontale Klauseln

Neue Rechtsgrundlagen

Neue Befugnisse für das Parlament

Neue Mitentscheidungsbefugnisse

Neue Haushaltsbefugnisse

Neues Zustimmungsverfahren

Neue Kontrollbefugnisse

Neue Rechte auf Unterrichtung

Neue Initiativrechte

Neue Verfahren

Kontrolle durch die nationalen Parlamente

Delegierte Rechtsakte

3 Durchführungsrechtsakte

Prioritäten in der Übergangsphase

3 Vorschläge


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... " führen. Insbesondere bei ohnehin aufwendigen (Kapitalanlage-)Betrugsverfahren, dürfte mit zahlreichen, meist wohl unbegründeten Zulassungsanträgen, die die Gerichte unnötig belasten würden, zu rechnen sein. Dies erscheint jedoch weder sachlich notwendig noch praktisch wünschenswert. Zudem sollte der Gefahr, über die Nebenklage einzelne problematische zivilrechtliche Fragestellungen in den Strafprozess zu verlagern, von vornherein der Boden entzogen werden. Letzteres wäre nicht nur im Interesse einer zügigen Strafrechtspflege, sondern auch im Interesse des Gesetzentwurfs, der im Kern die Rechte von Opfern von Aggressions- und Gewaltdelikten stärken will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *

10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)

Zu Artikel 1 Nummer 22

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 72/08 (Beschluss)

... Verschiedene Regelungen des BZRG betonen jedoch insoweit einseitig das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen zulasten der Wahrung der Belange der Strafrechtspflege und der allgemeinen Sicherheit. Um dies zu ändern, wurden bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 32

Zu § 34

Zu § 41

Zu § 46

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu § 97

Zu § 100

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 72/08

... Verschiedene Regelungen des BZRG betonen jedoch insoweit einseitig das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen zulasten der Wahrung der Belange der Strafrechtspflege und der allgemeinen Sicherheit. Um dies zu ändern, wurden bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) Regelungen getroffen, die sicherstellen dass Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des

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Drucksache 72/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 829/08

... Das Recht auf Benachrichtigung nach § 114c Abs. 1 StPO-E steht im Interesse einer wirksamen Strafrechtspflege – wie schon bisher – unter dem Vorbehalt, dass der Zweck der Untersuchung durch die Benachrichtigung nicht gefährdet wird. Nicht selten sind nach einer Festnahme noch verschiedene weitere Ermittlungsmaßnahmen erforderlich, deren Erfolg gefährdet sein könnte, wenn Festgenommene unmittelbar andere Personen von ihrer Festnahme informieren würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Föderalismusreform

II. Forderungen von europäischer Ebene

III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114d

Zu § 114d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 114d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu § 119

Zu § 119

Zu § 119a

Zu § 119a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts


 
 
 


Drucksache 15/08

... Absatz 2 legt die Anforderungen fest, die die Mitglieder des Unterausschusses zur Verhütung von Folter erfüllen müssen. Um dem Unterausschuss zur Verhütung von Folter die notwendige Autorität zu verleihen, müssen die Mitglieder zum einen Persönlichkeiten sein, die über ein hohes sittliches Ansehen verfügen. Anders als beim CPT, wo nach dessen Artikel 4 Abs. 2 (auch) ausreichend ist, dass die Mitglieder für ihre Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte bekannt sind, setzt Absatz 2 voraus dass die Mitglieder nachweislich über berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtspflege, insbesondere der Strafrechtspflege, des Strafvollzugs oder der Polizeiverwaltung oder auf den verschiedenen für die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist einschlägigen Gebieten verfügen.

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Drucksache 15/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Präambel Übersetzung

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Mandat des Unterausschusses zur Verhütung von Folter

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Teil IV
Nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Teil V
Erklärung

Artikel 24

Teil VI
Finanzielle Bestimmungen

Artikel 25

Artikel 26

Teil VII
Schlussbestimmungen

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Denkschrift

A . Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls

II. Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

III. Würdigung

B . Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 12
In Artikel 12 findet sich ein Katalog von Verpflichtungen, die sich die Vertragsstaaten auferlegt haben, um es dem

Artikel 13
Regelt der Artikel 11 die allgemeinen Aufgaben und

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 19

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 20

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 311: Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe


 
 
 


Drucksache 63/07

... l. III 2250-1), widmet sich der Gesetzentwurf in diesem Artikel zusammenfassend und zugleich ausschließlich solchem Recht, das nach 1945 bis zum 7. September 1949 erlassen, in Verkündungsorganen der Länder publiziert und später in die Bundesrechtssammlung aufgenommen worden ist. Erst einer späteren Rechtsbereinigung zugeführt wird - mit Rücksicht auf § 5 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (103-1)

Artikel 4
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

§ 1
Aufhebung von Besatzungsrecht

§ 2
Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

§ 3
Folgen der Aufhebung

Artikel 5
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (1104-1)

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze (114-5)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz (2128-2)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen (213-8)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Presse (2250-1)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-3)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-4)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-6)

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten (2331-9)

Artikel 17
Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts (300-15, 300-15-1, 300-15-2)

Artikel 18
Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (318-1)

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (400-1)

Artikel 20
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (400-2/5)

Artikel 21
Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (400-7)

Artikel 22
Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes (400-10)

Artikel 23
Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem (402-12-9)

Artikel 24
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (403-6)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (404-6)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (404-15)

Artikel 27
Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (404-22)

Artikel 28 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)

Artikel 29
Änderung des Handelsgesetzbuchs (4100-1)

Artikel 30
Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes (4100-1/0)

Artikel 31
Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes (4101-5)

Artikel 32
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (4103-1)

Artikel 33
Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (4104-1)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (4120-5)

Artikel 35
Änderung des Depotgesetzes (4130-1)

Artikel 36
Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten (4131-1 bis 4131-5-1)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (4137-1)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen (415-2)

Artikel 39
Änderung des Patentgesetzes (420-1)

Artikel 40
Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (423-4)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (424-1-3)

Artikel 42
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten (43-1-4-1)

Artikel 43 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (440-1-4-1, 440-1-4-2)

Artikel 44
Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie (440-3-1)

Artikel 45
Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (440-11)

Artikel 46
Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886 (442-1-2)

Artikel 47
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (450-5)

Artikel 48
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-1)

Artikel 49
Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-4)

Artikel 50
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 51
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (450-24)

Artikel 52
Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes (450-25)

Artikel 53
Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes -Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (450-26)

Artikel 54
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-4)

Artikel 55
Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-5)

Artikel 56
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz (610-6-14/1-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung (63-4)

Artikel 59
Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute (652-2-1)

Artikel 60
Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (7601-12)

Artikel 61
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen (7623-2)

Artikel 62
Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503) (7623-2-1)

Artikel 63
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (7811-1 bis 7811-3-f, 7811-4)

§ 1
Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht Als Bundesrecht werden aufgehoben:

§ 2
Folgen der Aufhebung

Artikel 64
Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben (7812-1-1)

Artikel 65
Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-2)

Artikel 66
Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-3)

Artikel 67
Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten (7812-1-5)

Artikel 69
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (7812-2-a)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-2-b)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter (7812-2-c)

Artikel 72
Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren (7812-2-d)

Artikel 73
Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (III-19-4-4)

Artikel 74
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs verordnung (III-20-1)

Artikel 75
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 76
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Für Baden-Württemberg:

Für Bayern:

Für Berlin:

Für Bremen:

Für Hessen:

Für Niedersachsen:

Für Nordrhein-Westfalen:

Für Rheinland-Pfalz:

Für Schleswig-Holstein:

Artikel 77
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 78
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 79
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

II.1. Schwerpunktsetzung

II.1.1. Kraft Verfassungsrechts Artikel 123 ff. des Grundgesetzes in Bundesrecht übergeleitetes Recht

II.1.2. Vorschriften mit unklaren Bundes- und Landesrechtsanteilen

II.1.3. Vergessenes, insbesondere nur verkürzt in die Bundesrechtssammlung aufgenommenes Recht

II.1.4. Besatzungsrecht

II.1.5. Fortführung der Schwerpunkte des Ersten Gesetzes

II.2. Nochmals zu den Folgen einer Aufhebung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

III.1. Vermeidung der Gefahr einer Kompetenzüberschreitung wegen fehlender Bundesrechtsqualität

III.2. Herauswachsen von Regelungen aus der Bundeskompetenz

III.3. Sperrwirkungen im Sinn von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes

III.4. Umfang der Bundeskompetenz bei der Aufhebung von Besatzungsrecht

IV. Mittel einer sachgerechten Bereinigung

IV.1. Grundsatz der Freigabe zugunsten der Länder in Zweifelsfällen

IV.2. Freigabe durch Aufhebung als Bundesrecht und/oder mit verzögertem Außerkrafttreten

IV.3. Pauschale Aufhebung des Besatzungsrechts

V. Sonstige Gesetzesfolgen

V.1. Bereinigungserfolg

V.2. Ausblick

V.3. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V.4. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 51

Zu Artikel 53

Zu den Artikeln 54

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu den Artikeln 61

Zu Artikel 63

Zu den Artikeln 64

Zu den Artikeln 69

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zum Sachgebiet A. Rechtspflege:

Zu Nummer 5

Im Einzelnen:

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zum Sachgebiet B. Bürgerliches Recht:

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 76

3 I.

II. Im Einzelnen:

1. Für Baden-Württemberg, Nummern 1 bis 31:

2. Für Bayern, Nummern 1 bis 18:

3. Für Berlin, Nummern 1 bis 11:

4. Für Bremen, Nummern 1 bis 10:

5. Für Hessen, Nummern 1 bis 17:

6. Für Niedersachsen, Nummern 1 und 2:

7. Für Nordrhein-Westfalen:

8. Für Rheinland-Pfalz, Nummern 1 bis 17:

9. Für Schleswig-Holstein:

Zu Artikel 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 10:

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79


 
 
 


Drucksache 275/07

... Da die gesetzliche Beschränkung der Ermittlungstätigkeit die Wahrheitserforschung, die ein vorrangiges Ziel des Strafverfahrens darstellt, erheblich beeinträchtigen kann, bedarf mit Blick auf die Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367, 383; 107, 299, 316), jede solche Beschränkung der sorgfältigen Abwägung und besonderen Legitimation (vgl. BVerfGE 33, 367, 383; BVerfG, 1 BvR 77/96 vom 22. August 2000, NStZ 2001, 43 ff.). Der Gesetzgeber ist weder gehalten, noch steht es ihm frei, einzelnen Lebensbereichen den absoluten Vorrang vor wichtigen Gemeinschaftsgütern einzuräumen. Er hat bei dieser Abwägung die Erfordernisse einer rechtsstaatlichen Rechtspflege zu berücksichtigen, deren Aufgabe es ist, in den ihr gesetzten Grenzen Gerechtigkeit und Rechtsfrieden zu schaffen. Beides ist ohne Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen nicht denkbar (vgl. dazu allgemein Neumann, ZStW 1989, 52 ff.; Kroepil, JZ 1998, 135 f.; Stock, in: FS für Mezger, S. 429, 433, 446 f.; Weigend, ZStW 2001, 271, 277, 279; Rieß, in: Löwe/Rosenberg,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 655/07 (Beschluss)

... Der Rechtsfrieden und das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung werden durch einen erwiesenermaßen ungerechtfertigten Freispruch wegen Mordes oder wegen eines Verbrechens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB in mindestens ebenso starkem Maße beeinträchtigt wie durch die Verurteilung eines unschuldigen Angeklagten. Schon der Freispruch in einem einzigen Verfahren - etwa im Falle eines Serienmörders -, der sich nachträglich auf Grund neuer technischer Ermittlungsmethoden als falsch erweist, kann den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Strafrechtspflege nachhaltig stören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 275/1/07

... Der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege ist daher der Vorzug einzuräumen und auf die genannten Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Verstrickungsregelung und das Vorliegen der entsprechenden Anträge oder Ermächtigungen zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

14. Begründung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO

23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO

25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO

26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO

29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO

31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO

32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO

35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO

36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO

37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG

39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG

41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG

43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG

44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG

45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG

49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 655/07

... Der Rechtsfrieden und das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung werden durch einen erwiesenermaßen ungerechtfertigten Freispruch wegen Mordes oder wegen eines Verbrechens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB in mindestens ebenso starkem Maße beeinträchtigt wie durch die Verurteilung eines unschuldigen Angeklagten. Schon der Freispruch in einem einzigen Verfahren - etwa im Falle eines Serienmörders -, der sich nachträglich aufgrund neuer technischer Ermittlungsmethoden als falsch erweist, kann den Rechtsfrieden und das Vertrauen in die Strafrechtspflege nachhaltig stören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 666/07

... 315. Damit der Zielvorgabe entsprechend möglichst viele Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens werden können, ist nach Artikel 41 ein Vorbehalt zulässig, mit dem den Schwierigkeiten Rechnung getragen werden kann, denen sich Bundesstaaten aufgrund ihrer charakteristischen Gewaltverteilung zwischen Zentral- und Regionalbehörden gegenübersehen können. Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs gibt es Vorläufer für solche föderalen Erklärungen oder Vorbehalte zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften11). Hier wird durch Artikel 41 anerkannt, dass aufgrund der bestehenden innerstaatlichen Gesetzgebung und Praxis einer Vertragspartei, die ein Bundesstaat ist, geringfügige Abweichungen bei der Anwendung auftreten können. Diese Abweichungen müssen durch die Verfassung des Bundesstaates oder durch andere Grundprinzipien der Gewaltverteilung in Angelegenheiten der Strafrechtspflege zwischen der Zentralregierung und den Gliedstaaten oder Gebietseinheiten eines Bundesstaates begründet sein. Die Verfasser des Übereinkommens waren sich einig, dass die Anwendung der Bundesstaatsklausel nur zu geringfügigen Abweichungen bei der Durchführung des Übereinkommens führen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.