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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Speisereste"


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Drucksache 502/16

... Vor dem Hintergrund, dass in den Mitgliedstaaten Polen, Lettland und Litauen sowie in der Russischen Föderation, Weißrussland und der Ukraine die Afrikanische Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen verbreitet ist, wichtige Viehtransportwege quer durch Deutschland verlaufen (insbesondere die Autobahnen A 2 und A 4) und nicht ausgeschlossen werden kann, dass z.B. über unachtsam entsorgte Speisereste der Erreger der Afrikanischen Schweinepest unerkannt in die heimische Wildschweinepopulation eingetragen wird und insoweit auch die Hausschweinpopulation gefährdet sein könnte, soll ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen durchgeführt werden, um möglichst frühzeitig Informationen über einen möglichen Eintrag des Erregers zu erhalten. Dabei sollen die Tiere untersucht werden, bei denen die größte Chance besteht, den Erreger auch zu finden: verendet aufgefundene Wildschweine sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen sich augenfällige pathologischanatomische Veränderungen gezeigt haben. Diesbezüglich wird auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 4 Nummer 1.3 der Tier-LMHV vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, wonach sowohl vor dem Erlegen als auch beim Aufbrechen und Zerwirken auf bestimmte, in Anlage 4 Nummer 1.3 näher beschriebene Merkmale zu achten ist und die dem Jagdausübungsberechtigten aufgrund seiner Ausbildung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 458/14

... alle aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschließlich Groß- und Haushaltsküchen, stammende Speisereste einschließlich gebrauchten Speiseöls. Ziel des Verbotes der Küchen- und Speiseabfallverfütterung ist, eine Infektion mit dem Erreger der Schweinepest oder Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Da auch über sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (z.B. Wurststückchen, die unmittelbar verfüttert werden), Erreger der beiden genannten Tierseuchen verbreitet werden können, ist die Begrifflichkeit "Küchen und Speiseabfälle" weit auszulegen (Artikel 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 2a
Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Brucellose-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 11

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 190/12

... 8 Der Ausdruck "Lebensmittelabfälle" bezeichnet sämtliche verdorbenen oder unverdorbenen Nahrungsmittel einschließlich Obst, Gemüse, Milchprodukten, Geflügel, Fleischerzeugnissen und Speiseresten, die an Bord des Schiffes anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL

Anlage
Änderungen der Anlage IV von MARPOL

Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL

Anlage
Revidierte Anlage V von MARPOL

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer

Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten

Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen

Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten

Regel 7 Ausnahmen

Regel 8 Auffanganlagen

Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen

Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs

Anhang
Muster eines Mülltagebuchs

1 Einführung

2 Müll und Müllbehandlung

3 Beschreibung des Mülls

4 Eintragungen im Mülltagebuch

Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit

2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht

3. Folgenabschätzung

a Weitere Kosten

b Gleichstellungspolitische Belange

c Nachhaltigkeit

d Erfüllungsaufwand

B. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... wie auch die Ausführungen des Grünbuchs über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union erkennen, dass auch auf europäischer Ebene diese stoffliche Beschaffenheit der Bioabfälle allgemein zugrunde gelegt wird. Zwar sind die einzelnen biologisch abbaubaren Abfallmaterialien nicht im Einzelnen definiert und auch aus den Erwägungen der Abfallrahmenrichtlinie ergeben sich keine weiteren Einzelheiten. Jedoch kann beispielsweise für Küchenabfälle auf die Verordnung (EG) 1774/2002 ("Hygieneverordnung") und für den vergleichbaren Behandlungs- und Verwendungsbereich der tierischen Nebenprodukte auf die dort in Anhang I Nummer 15 enthaltene Definition für Küchen- und Speiseabfälle zurückgegriffen werden, wonach hierunter "alle aus Restaurants, CateringEinrichtungen und Küchen, einschließlich Groß- und Haushaltsküchen, stammenden Speisereste einschließlich gebrauchtem Speiseöl" fallen.

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Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 23/09

... Bioabfälle werden definiert als biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten und Parks, Speisereste und Haushaltsabfälle, Abfälle aus Restaurants, Großküchen und Einzelhandelsläden sowie vergleichbare Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung. Pflanzenreste, die auf forst- oder landwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen, sowie Mist, Klärschlamm oder andere biologisch abbaubare Abfälle wie natürliche Textilfasern, Papier und Reste aus der Holzverarbeitung fallen nicht darunter. Der Begriff schließt auch jene Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung aus, die nie als Abfall angesehen werden2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/09




Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union

1. Einleitung

2. Ziele des Grünbuchs

3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung

3.1. Derzeitige Techniken

3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten

3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall

3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall

4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung

4.1. Umweltauswirkungen

4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen

5. Zu erörternde Fragen

5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung

5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien

5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt

5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung

5.5. Verstärktes Recycling

5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling

5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung

5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung

5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost

5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität

5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene

5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen

5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall


 
 
 


Drucksache 575/1/08

... neben Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger (Gülle/Stallmist) auch Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie Rückstände der Lebens-, Genuss- und Futtermittelherstellung. Zusätzlich gehören bei solchen Anlagen Speisereste aus der Gastronomie sowie überlagerte Lebensmittel aus dem Handel zu den üblichen Inputstoffen. Viele dieser Materialien enthalten Anteile tierischen Ursprungs und sind somit als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



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