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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sozialverhalten"


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Drucksache 587/1/19

... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 469/18

... Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass die Betreuung im Kindergarten für das spätere Sozialverhalten der Kinder in hohem Maße prägend ist, weil es sich zumeist um die erste Betreuung außerhalb des Elternhauses handelt. Die Kindergartenbetreuung hilft den Eltern bei der Erziehung. Sie fördert und schützt die Kinder und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien mit Kindern zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht verweist hier auf § 1 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Danach solle die Jugendhilfe junge Menschen in ihrer individuellen sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie soll Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (BVerfGE 97, 332 (341)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 388/17 (Beschluss)

... Aus tierschutzfachlicher Sicht sind mindestens die Anforderungen der Empfehlungen des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Sachverständigengutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren aus dem Jahre 2014 einzuhalten, um nur annähernd dem Bewegungs- und Sozialverhalten von Pelztieren Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 3 Tiererzeugnisse -Handels-Verbotsgesetz

2. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 4 Tiererzeugnisse -Handels-Verbotsgesetz


 
 
 


Drucksache 388/1/17

... Das Gesetz sieht zur Haltung von Pelztieren die Einführung einer auf zehn Jahre befristeten und dann erneuerbaren Erlaubnis sowie Mindestanforderungen an die Pelztierhaltung vor, die der Begründung zum Gesetz zufolge in Bezug auf das Bewegungs- und Sozialverhalten von Pelztieren weit hinter den Empfehlungen des vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Sachverständigen-Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) zurückbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/17




Zu Artikel 2 Nummer 6

2. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 3 Tiererzeugnisse -Handels-Verbotsgesetz

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 4 Tiererzeugnisse -Handels-Verbotsgesetz


 
 
 


Drucksache 187/16

... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/16




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern


 
 
 


Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Als eingeschränkte Verhaltenskreise sind zumindest anzusehen: - Elefanten: immer Sozialverhalten (keine einzige Haltung in Mutterlinien o.ä. Familienverbünde), häufig Komfort- und Ruheverhalten durch eingeschränkte räumliche Möglichkeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 78/16

... - Elefanten: Immer Sozialverhalten (keine einzige Haltung in Mutterlinien o.ä. Familienverbünde), häufig Komfort- und Ruheverhalten durch eingeschränkte räumliche Möglichkeiten - Bären: Ruheverhalten (insb. Winterruhe), Erkundungsverhalten (z.B. Graben)



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Die Puten-Intensivtierhaltung steht deshalb immer wieder in der Kritik. Die Debatte wird nicht nur in Tierschutzorganisationen geführt, sondern zugleich auch in der Wissenschaft und in Verbraucherorganisationen. Dabei wird insbesondere kritisiert, dass es bei der Intensivtierhaltung von Mastputen zu Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere kommt, die durch eine Kombination aus Überzüchtung und mangelhaften Haltungsbedingungen entstehen. Daraus resultieren für die Tiere eine Vielzahl von Belastungen wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Erkrankungen des Skelettsystems und Atemwegserkrankungen. Zudem ist das Ausblenden vieler artenspezifischer Bedürfnisse unter den Bedingungen der Intensivmast kaum möglich. Dazu gehören die Nahrungssuche, die Körperpflege, das Ruhe- und Sozialverhalten der Tiere. Hinzu kommt haltungsbedingt der starke Einsatz von Antibiotika, der zur Bildung von Resistenzen führen kann. Die Mastputenhaltung und deren Kontrolle muss rechtlich reguliert werden. Eine Selbstverpflichtung ist letztlich keine dauerhafte Lösung, da sich zum einen ein Teil der Mäster nicht verpflichtet sieht und diese zugleich keine bindende Wirkung für die Branche hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 548/15

... Die dauerhafte Anbindung von Rindern erlaubt den Tieren keine Möglichkeit zur Fortbewegung, erschwert das Abliegen und Aufstehen wegen der Fixierung und des meist geringen Platzangebotes und schränkt auch andere Grundbedürfnisse wie Komfortverhalten (z.B. Körperpflege, Thermoregulation), Erkundungsverhalten oder auch Sozialverhalten (z.B. Gruppenbildung) entweder ein oder verhindert die Ausübung gänzlich. Bei der Betrachtung der Tiergesundheit zeigt sich deutlich, dass bei Tieren im Laufstall bzw. mit Auslauf deutlich weniger Krankheiten wie z.B. Fruchtbarkeitsstörungen, Eutererkrankungen sowie Zitzenverletzungen auftreten.



Drucksache 318/13

... Mit dem Akt des Säugens ist jedoch nicht nur eine Nahrungsaufnahme verbunden, sondern zugleich ein tierethologisch wichtiger Präge- und Sozialisationsvorgang. Ein mutterlos aufgezogenes Ferkel kann seine natürlichen Bedürfnisse nach Schutz und Saugen nicht ausleben; ebenso wenig wird bei einer mutterlosen Aufzucht ein adäquates Sozialverhalten erlernt werden können, da die natürlichen Rangordnungsverhalten an der mütterlichen Zitze entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Beteiligten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

§ 30a
Besondere Anforderungen an die Vermehrung von Schweinen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs Die Änderungen betreffen

III. Verordnungsgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Auswirkungen des Verordnungsentwurfs

1. Geschlechterspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

VI. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 4/1/13

... Mit ihrer genetischen Nähe sind Menschenaffen die dem Menschen am ähnlichsten Tiere. Sie haben hochentwickelte kognitive Fähigkeiten, zeigen ein ausgeprägtes, komplexes Sozialverhalten und besitzen ein eigenständiges Bewusstsein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 300/1/12

... Mit ihrer genetischen Nähe sind Menschenaffen die dem Menschen am ähnlichsten Tiere. Sie haben hochentwickelte kognitive Fähigkeiten, zeigen ein ausgeprägtes, komplexes Sozialverhalten und besitzen ein eigenständiges Bewusstsein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Artikel 1 Nummer 1

3 4.

3 5.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. [und Registrierung]

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

3 23.

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*

Zu Artikel 1 Nummer 18

46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b

§ 11b

48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -

53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*

Zu Artikel 1 Nummer 39

58. Zum Gesetzentwurf allgemein

59. Zum Gesetzentwurf allgemein

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 300/12 (Beschluss)

... Mit ihrer genetischen Nähe sind Menschenaffen die dem Menschen am ähnlichsten Tiere. Sie haben hochentwickelte kognitive Fähigkeiten, zeigen ein ausgeprägtes, komplexes Sozialverhalten und besitzen ein eigenständiges Bewusstsein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -

§ 21b1

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 40a

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6

19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1

22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6

25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -

26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3

27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a

29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5

30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5

33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d

37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4

40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*

Zu Artikel 1 Nummer 18

41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2

45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3

46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15

47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1

48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1

50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*

Zu Artikel 1 Nummer 39

51. Zum Gesetzentwurf allgemein

52. Zum Gesetzentwurf allgemein

53. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 565/1/11

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/11




Zu Satz 1, Satz 2, Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 565/11 (Beschluss)

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

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Drucksache 565/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus

I. Allgemeines

II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU

III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 565/11

... Besonders betroffen sind Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Fluss-pferde, da diese Tierarten neben ihrem ausgeprägten körperlichen Bewegungsdrang über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen. Gerade Großbären, die eigentlich Einzelgänger sind, müssen auf engstem Raum miteinander auskommen. Dieses führt bei diesen Tieren nicht selten zu Aggressionen, die die Haltung auch für den Dompteur gefährlich machen.



Drucksache 873/1/08

... Mit ihrer genetischen Nähe sind Menschenaffen die dem Menschen am ähnlichsten Tiere. Sie haben hochentwickelte kognitive Fähigkeiten, zeigen ein ausgeprägtes, komplexes Sozialverhalten und besitzen ein eigenständiges Bewusstsein.

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Drucksache 873/1/08




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zu den Artikeln

III. Zu den Anhängen

IV. Zur Folgenabschätzung


 
 
 


Drucksache 873/08 (Beschluss)

... Mit ihrer genetischen Nähe sind Menschenaffen die dem Menschen am ähnlichsten Tiere. Sie haben hochentwickelte kognitive Fähigkeiten, zeigen ein ausgeprägtes, komplexes Sozialverhalten und besitzen ein eigenständiges Bewusstsein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08 (Beschluss)




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zu den Artikeln

III. Zu den Anhängen

IV. Zur Folgenabschätzung


 
 
 


Drucksache 479/06

... 4. Es ist vor diesem Hintergrund konsequent, eine Strafmilderung für den Regelfall ausdrücklich auszuschließen, wenn die Minderung der Schuld dadurch aufgewogen ist, dass sich der Täter vorwerfbar in einen Rausch versetzt hat. Es ist allgemein bekannt, dass Rauschmittel, namentlich Alkohol, enthemmend wirken. Der Täter gibt mithin bewusst die ausreichende Selbstkontrolle aus der Hand und bringt sich in diesem Zustand in Kontakt mit seiner Umwelt, obwohl sein Hemmungsvermögen gegenüber der Begehung von Straftaten herabgesetzt ist. Wer unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss zu unkontrollierten Handlungen neigt, weiß dies zudem in der Regel und muss sein Konsumverhalten oder aber sein Sozialverhalten entsprechend anpassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 479/06 (Beschluss)

... 4. Es ist vor diesem Hintergrund konsequent, eine Strafmilderung für den Regelfall ausdrücklich auszuschließen, wenn die Minderung der Schuld dadurch aufgewogen ist, dass sich der Täter vorwerfbar in einen Rausch versetzt hat. Es ist allgemein bekannt, dass Rauschmittel, namentlich Alkohol, enthemmend wirken. Der Täter gibt mithin bewusst die ausreichende Selbstkontrolle aus der Hand und bringt sich in diesem Zustand in Kontakt mit seiner Umwelt, obwohl sein Hemmungsvermögen gegenüber der Begehung von Straftaten herabgesetzt ist. Wer unter Alkohol-, Medikamentenoder Drogeneinfluss zu unkontrollierten Handlungen neigt, weiß dies zudem in der Regel und muss sein Konsumverhalten oder aber sein Sozialverhalten entsprechend anpassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 796/06

... 40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung der Beziehung zwischen verschiedenen städtebaulichen Modellen und dem Sozialverhalten sowie der Bedingungen, die der sozialen Harmonie und der Gesundheit zuträglich sind, zu fördern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/06




Nachhaltiger Städtischer Verkehr

Nachhaltige Stadtplanung

Nachhaltiges städtisches Bauen

Finanzierung, Forschung und Austausch der besten Praktiken

Bessere Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 437/05

... Um nicht ausgewachsenen Pelztieren ein tiergerechtes Sozialverhaltens zu ermöglichen, müssen sie mit Artgenossen zusammen gehalten werden. Dies kann in Gruppenhaltung oder in paarweiser Haltung erfolgen. Für in der Natur überwiegend solitär lebende ausgewachsene Tiere ist die Einzelhaltung als tiergerechte Haltungsform anzusehen. Für Chinchillas und Sumpfbiber, die auch in der Natur in Gruppen leben, wird die Gruppenhaltung in § 20 vorgeschrieben. Der ständige Zugang zu Tränkwasser und geeignetem Beschäftigungsmaterial, das die jeweils artspezifischen Beschäftigungsbedürfnisse berücksichtigt, dient der Umsetzung der Pelztierempfehlung. Die Beschäftigungsbedürfnisse können durch Stroh oder andere Einstreu, bei Füchsen auch durch Holz zum Spielen und Benagen befriedigt werden. Die Tiergerechtheit der Beschäftigungsangebote hängt dabei auch von nicht quantifizierbaren Faktoren wie der biologisch sinnvollen Anordnung der Strukturelemente einer Haltungseinrichtung ab. Der Nestkasten dient als Rückzugsmöglichkeit vor dem Sichtkontakt mit Artgenossen, aber auch als Schlafmöglichkeit und muss eine thermisch komfortable Liegemöglichkeit bieten. Um zu vermeiden, dass Pelztiere mit ihrem im Allgemeinen sehr gut entwickelten Geruchssinn in einer Umgebung mit hohen Konzentrationen an Geruchstoffen und schädlichen Gasen gehalten werden, ist die häufige, mindestens tägliche Entfernung der Ausscheidungen der Tiere aus ihrer Stallluft, bzw. bei der Haltung außerhalb geschlossener Gebäude die mindestens wöchentliche Entfernung der Ausscheidungen aus dem Bereich unter den Käfigen erforderlich (Abs. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. In der Inhaltsübersicht wird Abschnitt 4 durch folgende Abschnitte ersetzt:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 3 Abs. 1 und im einleitenden Satzteil des 4 Abs. 1 Satz 1

4. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt:

§ 16
Verbot der Haltung bestimmter Tiere

§ 17
Anwendungsbereich

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere

§ 19
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren

§ 20
Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden

§ 21
Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas

5. Der bisherige Abschnitt 4 wird der neue Abschnitt 5.

6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 22 bis 24.

7. Der neue § 22 wird wie folgt geändert:

8. Dem neuen § 23 werden folgende Absätze angefügt:

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu §§ 20

Zu § 22

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 876/05

... zurückgegriffen werden. Danach ist Hang eine eingewurzelte, auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen. Die Ursachen für diese Disposition sind ebenso bedeutungslos, wie ihre Vorwerfbarkeit. Danach schließen regelmäßig weder Haltlosigkeit, noch Willensschwäche (BGH NStZ 1995, 178), noch verminderte Schuldfähigkeit die Feststellung eines Hanges aus (BGHSt 24, 161). Auch dass der Täter immer wieder bei bestimmter Gelegenheit straffällig wird (BGH NStZ 1994, 280; zur Affekttat siehe BGH/Holz MDR 1992, 633), spricht nicht notwendig dagegen, dass er von einer eingeschliffenen Neigung zu Straftaten beherrscht wird (BHG JR 1980, 338). Bei der Prüfung dieser Frage hat sich das Gericht bereits nach heutiger Rechtslage nicht lediglich mit der Feststellung einer Anzahl bestimmter Straftaten zu begnügen. Die Feststellung, dass der Täter mehrere Straftaten begangen hat, stellt dabei lediglich ein gewisses Indiz für seine Rückfälligkeit und damit seinen Hang zu Straftaten dar. Das Gericht ist zudem gehalten, die Persönlichkeit des Täters zu würdigen und festzustellen, ob seine Taten, gegebenenfalls auch frühere, den Schluss auf einen Hangtäter rechtfertigen. Die Persönlichkeit des Täters ist dabei sowohl aus der Straftat bzw. den Straftaten zu beurteilen, als auch aus den Umständen und den Vorgängen außerhalb der Tat bzw. Taten. Wichtig können daher die Herkunft des Täters, seine persönliche und berufliche Entwicklung, seine Erziehung, sein Arbeits- und Sozialverhalten, sein Charakter sowie seine Intelligenz sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass für den Entwurf

II. Grundzüge des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 683/3/04

... b) In Satz 2 sind das Wort "Verbesserung" durch das Wort "Veränderung" und die Wörter "des Sozialverhaltens" durch die Wörter "der Sozialkompetenz" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 595/03

... Besonders betroffen sind Affen, Elefanten und Großbären: Affen und Elefanten verfügen über ein hochkomplexes Sozialverhalten, weit entwickelte kognitive Fähigkeiten und haben besondere Klimaansprüche. Großbären zeigen ein sehr vielfältiges, arttypisches Verhalten (z.B. Klettern, Schwimmen, Graben) und sind von großer Körperkraft. Die Erfahrung zeigt, dass schon allein diese Punkte eine tiergerechte Haltung dieser Arten in der Praxis im Zirkus unmöglich machen.

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Drucksache 595/03




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters


 
 
 


Drucksache 595/03 (Beschluss)

... Besonders betroffen sind Affen, Elefanten und Großbären: Affen und Elefanten verfügen über ein hochkomplexes Sozialverhalten, weit entwickelte kognitive Fähigkeiten und haben besondere Klimaansprüche. Großbären zeigen ein sehr vielfältiges arttypisches Verhalten (z.B. Klettern, Schwimmen, Graben) und sind von großer Körperkraft. Die Erfahrung zeigt, dass schon allein diese Punkte eine tiergerechte Haltung dieser Arten in der Praxis im Zirkus unmöglich machen.



Drucksache 66/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.