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"Sozialgerichts"
Drucksache 759/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Sozialgerichtsgesetz
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung BR-Drucksache 75/14 B
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Im Gesetzentwurf zum RBEG ist vorgesehen, dass bei der Differenzierung der Bedarfsstufen für Erwachsene nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 RBEG-E zukünftig auf das Merkmal der Haushaltsführung verzichtet werden soll. Maßgeblich für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 soll zukünftig nur mehr sein, ob ein Erwachsener in einer Wohnung - und damit in einer räumlich von anderen Unterkünften abtrennbaren Einheit - lebt. Mit Ausnahme von Partnern in Paarhaushalten sollen Erwachsene zukünftig auch dann der Bedarfsstufe 1 zugeordnet, wenn sie mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben. Die Regelbedarfsstufe 3 soll zukünftig Erwachsenen vorbehalten sein, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind. Hintergrund für diese Änderungen ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Regelbedarfsstufe 3: Dieses hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass für Erwachsene, die im Haushalt der Eltern oder eines Kindes leben, die Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen sei, sofern sie nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Im Zuge der Neuregelung des RBEG soll § 8 RBEG-E an diese Rechtsprechung angepasst werden. Ergänzend wird auf die ausführliche Gesetzesbegründung hierzu Bezug genommen (BT-Drs. 18/XXXX, S. 24 ff.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
§ 3 Grundleistungen
§ 3a Bedarfssätze der Grundleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs
II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene
II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 107/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen
... ) - wird auf die Vorgabe einer Mindestzahl von Kandidaten ganz verzichtet, oder diese wird auf das Eineinhalbfache der Zahl der zu Berufenden beschränkt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind Vorschlagslisten zu entnehmen, die keine Mindestzahl von Kandidaten enthalten müssen - § 20 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 492/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine klarstellende Regelung zur Abwesenheit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei Anberaumung eines besonderen Verkündungstermins durch das Bundessozialgericht zwecks Verkündung eines Urteils nach Zulassung einer Medienübertragung erforderlich ist.
Drucksache 681/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... Es handelt sich um eine Klarstellung, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben, also innerhalb einer Kassenart auch für Regionalkassen aus anderen Ländern gelten, wenn deren Patienten in den entsprechenden Universitätsklinika behandelt werden. Derzeit sind Sozialgerichtsverfahren anhängig, weil einzelne Regionalkassen in Frage stellen, dass die Hochschulambulanz-Vereinbarungen über das jeweilige Land hinaus für Kassen der gleichen Kassenart gelten. In den erstinstanzlichen Urteilen ist die Rechtsprechung der Argumentation der Kassen gefolgt. Würde sich die Auffassung der Kassen auch letztinstanzlich durchsetzen, dann hätte dies erhebliche Rechtsunsicherheit für die Universitätsklinika zur Folge. Deshalb ist diese Klarstellung notwendig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 77 Absatz 3 Satz 2 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 10
3. Zu Artikel 1 Nummer 10a * - neu - § 120 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 2 und Satz 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 431/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... Sozialgerichtsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO
§ 64 Wahlen zum Vorstand
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG
7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG
8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO
10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO
11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO
12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO
13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG
14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Mit der Regelung wird eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Gutschrift der Anspruchsdauer in den Fällen geschaffen, in denen die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zunächst vorgeleistet hat, dieses jedoch später ganz oder teilweise erstattet oder ersetzt wird. Die Regelung stellt auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 2008 (B 7/7a AL 58/ 06 R) klar, dass für die Ermittlung der (tageweisen) Gutschrift der Anspruchsdauer nicht allein der Leistungsbetrag des Arbeitslosengeldes, sondern auch die auf diesen Leistungsbetrag entfallenden Beiträge zur Kranken-, Renten- und
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Erste Überlegungen, Abgrenzungen nach Verfahrensarten vorzunehmen, wurden nicht weiter verfolgt. Bei den Medien besteht nicht allein ein Interesse an Übertragung aus Strafverfahren, sondern insbesondere auch an Zivilverfahren oder Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. In Ausnahmefällen könnten aber auch Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsprozesse für eine Übertragung von Interesse sein. Es würde willkürlich erscheinen, bestimmte Verfahrensarten prinzipiell auszunehmen. Die Abwägung, ob eine Medienübertragung stattfinden kann oder nicht, sollte grundsätzlich anhand des konkreten Falles und nicht abstrakt nach Verfahrensart beurteilt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 17a
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 5 Übergangsvorschriften
§ 43
§ 112 Übergangsregelungen.
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG
b Erforderlichkeit der Regelung
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen
aa Ausgangspunkt
bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten
cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit
dd Keine weitere gesetzliche Öffnung
aaa Andere Teile der Verhandlung
bbb Nur oberste Bundesgerichte
b Gerichtsinterne Übertragungen
aa Geringere Eingriffsintensität
bb Medienarbeitsraum
cc Beschränkung auf die Tonübertragung
c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit
e Andere Gerichtsbarkeiten
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
3. Weitere Folgeänderungen
III. Alternativen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Im Einzelnen
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand
- Medienöffentlichkeit/Dokumentation
- Übersetzungsleistungen
II.2 Evaluierung
Drucksache 490/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Aus diesem Grund sollten in diesen Verträgen insbesondere Grundsätze der Vergütungen und ihrer Strukturen einschließlich der Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte verpflichtend geregelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Heilmittelleistungen von den Krankenkassen angemessen vergütet werden. Mit der Ergänzung soll dabei eine bessere Berücksichtigung von Tariflöhnen und Arbeitsentgelten bei den Verhandlungen (im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) erreicht werden. Die Berücksichtigung dieser Komponenten setzt dabei ein Mindestmaß an Transparenz und Nachweis voraus, wozu die vorgeschlagene Ergänzung dient. Der Nachweis über die Zahlung von Tariflöhnen bzw. die Höhe der gezahlten Arbeitsentgelte hat dabei in anonymisierter Form zu erfolgen.
Drucksache 8/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... a) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Mainz vom 5. Januar 2012 (S 3 AL 291/ 10) - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 434j Absatz 2 Satz 2 des
Drucksache 541/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... VI. Nach dem in der Sozialhilfe durch gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geltenden Zuflussprinzip, dem zufolge Einnahmen im Monat ihres Zuflusses zu berücksichtigen sind, sind auch solche Einnahmen, die nachschüssig ausgezahlt werden, auf Leistungen der Sozialhilfe im Zuflussmonat anzurechnen.
Drucksache 681/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... des G-BA übertragen. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 91 Absatz 4 Satz 2 ist jedoch nicht auf eine bloße Rechtsmäßigkeitsprüfung beschränkt. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eröffnet ein solcher Genehmigungsvorbehalt, wenn Abweichendes nicht ausdrücklich bestimmt ist, der Aufsichtsbehörde regelmäßig besondere, über die Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgehende Einwirkungsmöglichkeiten, um die Sicherstellung der Sozialversicherung als Ganzes unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer sach- und funktionsgerechten Aufgabenerfüllung durch die Versicherungsträger zu ermöglichen. Das BMG ist demnach befugt, an der abstrakt-generellen Grundlegung der Bewertungsmaßstäbe für die Richtlinienbeschlüsse des G-BA und an der Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 77b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78a Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 78b Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 80 Wahl und Abberufung.
§ 91a Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen
§ 217g Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen
§ 217h Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
§ 217i Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten
§ 219 Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Artikel 2 Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Im Einzelnen
III. Alternativen
IV. GesetzgebungskomPetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. NachhaltigkeitsasPekte
3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere KOsten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 78a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 78b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Absatz 2d
Zu Absatz 2e
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 431/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
... Sozialgerichtsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO
§ 64 Wahlen zum Vorstand
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG
7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG
8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO
10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO
11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO
12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO
13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG
14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO
Drucksache 184/16
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es
... Die Belastung der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere in der ersten Instanz, ist unverändert hoch. So sind im Jahr 2014 bei den Sozialgerichten 371.388 Klagen in Hauptsacheverfahren und 47.263 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz eingegangen. Bei den Landessozialgerichten sind 27.370 Berufungen und 16.478 Beschwerdeverfahren anhängig geworden. Damit halten sich die Eingänge auf einem seit mehreren Jahren hohen Niveau. Diese Belastung soll durch Änderungen des Sozialprozessrechts abgemildert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
1. Konsentierter Einzelrichter
2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht
3. Änderungen im Recht der Berufung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
II. Zu Artikel 2
Drucksache 465/16 (Beschluss)
... Sozialgerichtsgesetz
Drucksache 697/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 5/10 R -,
Drucksache 107/16
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen
... Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit sind Vorschlagslisten zu entnehmen, die keine Mindestzahl von Kandidaten enthalten müssen (§ 20 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Der Gesetzentwurf dient der Erleichterung der Kandidatenfindung bei Schöffenwahlen.
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 419/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
... wird auf die Vorgabe einer Mindestzahl von Kandidaten ganz verzichtet, oder diese wird auf das Anderthalbfache der Zahl der zu Berufenden beschränkt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit sind Vorschlagslisten zu entnehmen, die keine Mindestzahl von Kandidaten enthalten müssen (§ 20 des
1. Zu Artikel 4 Nummer 01 - neu - § 35 Absatz 2 Satz 1 JGG
2. Zu Artikel 7 Nummer 3 - neu - § 36 Absatz 4 Satz 1 GVG
Drucksache 465/16
... "Wird ein solches Verfahren bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit anhängig, ist in der Aufforderung zur Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen darauf hinzuweisen, dass die Klage erst nach Zahlung dieser Gebühr zugestellt und die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig wird." ‘
§ 155b Beschleunigungsrüge
§ 155c Beschleunigungsbeschwerde
§ 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes
‚Artikel 3 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
‚Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Drucksache 344/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... VI. Nach dem in der Sozialhilfe durch gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geltenden Zuflussprinzip, dem zufolge Einnahmen im Monat ihres Zuflusses zu berücksichtigen sind, sind auch solche Einnahmen, die nachschüssig ausgezahlt werden, auf Leistungen der Sozialhilfe im Zuflussmonat anzurechnen.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Sozialgerichtsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... "5a. die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit," '
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG
5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG
6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG
7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG
§ 18b
§ 18b1 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen
§ 18b2 Datenübermittlung an die Jugendämter
9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG
§ 18c Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden
10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister
13. Zum Gesetzesentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Vor den Sozial- und Landessozialgerichten wurde im Jahr 2013 in rund 48 700 der erledigten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstattet, in etwa 22 500 Verfahren wurden mehrere Gutachten eingeholt (Statistisches Bundesamt, Rechtspflege - Sozialgerichte, Fachserie 10 Reihe 2.7, 2013, S. 22, 50). Die Gesamtzahl der Gutachten in sozialgerichtlichen Verfahren wird deshalb auf jährlich 95 000 geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 163 Sachverständigengutachten.
§ 163a Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 13 Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.
Artikel 5 Folgeänderungen
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluaierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 12/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... - das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R -,
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Sozialgerichtsgesetz
Gesetz
Artikel 1 * Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 22a Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
§ 27b Zweitmeinung
§ 43b Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
§ 44a Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.
§ 47a Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen
§ 75a Förderung der Weiterbildung
§ 92a Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 92b Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen
§ 119c Medizinische Behandlungszentren
§ 137h Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Elfter Abschnitt
§ 140a Besondere Versorgung
§ 279 Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 106a Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen
§ 106c Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
§ 297 Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 7 Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 10 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 11 Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 13 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 44 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Artikel 14 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 15 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 16 Änderung der Schiedsamtsverordnung
§ 22a Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.
Artikel 17 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien
Artikel 19 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 344/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... VI. Nach dem in der Sozialhilfe durch gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geltenden Zuflussprinzip, dem zufolge Einnahmen im Monat ihres Zuflusses zu berücksichtigen sind, sind auch solche Einnahmen, die nachschüssig ausgezahlt werden, auf Leistungen der Sozialhilfe im Zuflussmonat anzurechnen.
Drucksache 518/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... (4) Wenn die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen entsprechende Leistungen nicht bewirkt werden. Einem Krankenhaus, das die Leistungen dennoch bewirkt, steht kein Vergütungsanspruch zu. Für die Zulässigkeit der Leistungserbringung muss der Krankenhausträger gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen jährlich darlegen, dass die erforderliche Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr auf Grund berechtigter mengenmäßiger Erwartungen voraussichtlich erreicht wird (Prognose). Eine berechtigte mengenmäßige Erwartung liegt in der Regel vor, wenn das Krankenhaus im vorausgegangenen Kalenderjahr die maßgebliche Mindestmenge je Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder je Arzt und Standort eines Krankenhauses erreicht hat. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt im Beschluss nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 das Nähere zur Darlegung der Prognose. Die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen können bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit die vom Krankenhausträger getroffene Prognose widerlegen. Gegen die Entscheidung nach Satz 6 ist der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
§ 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
§ 15 Beteiligung an Schließungskosten
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 3 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 110a Qualitätsverträge
§ 132h Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen
§ 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.
§ 135b Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
§ 135c Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
§ 136 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
§ 136a Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen
§ 136b Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus
§ 136c Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung
§ 136d Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 137 Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
§ 137b Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a
§ 275a Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst
Artikel 6a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Artikel 8 Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... Der Status des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung ist bezogen auf seine Tätigkeit im Unternehmen bisher nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Mit den Urteilen vom 3. April 2014 (B 5 RE 13/ 14 R, B 5 RE 9/ 14 R und B 5 RE 3/ 14 R) hat das Bundessozialgericht deshalb entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 46 Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte
§ 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
§ 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte
§ 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte
§ 155a Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Sozialversicherungsrechtliche Situation
2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte
2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit
3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern
4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung
5. Vertretung des Arbeitgebers
6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit
7. Änderung der Patentanwaltsordnung
8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 641/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... "Dem Vorschlag kann nicht entsprochen werden. Mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderung wird klargestellt, dass es sich bei dem Schiedsspruch der Schiedsperson nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern dass die Schiedsperson als Vertragshelfer analog § 317 BGB tätig wird. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 1/10R) zu der insoweit vergleichbaren Regelung in § 132a Absatz 2 SGB V wird der Vertragsinhalt durch die Festlegung der Schiedsperson rechtsgestaltend ergänzt. Die dagegen gerichtete Ersetzungsklage als Sonderform der Leistungsklage hat keine aufschiebende Wirkung, sodass es der vorgeschlagenen Regelung nicht bedarf."
Drucksache 53/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Juli 2012 -B 1 KR23/11 R-
Drucksache 649/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind
... Basierend auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 1997 regelt das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2074), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 952) geändert worden ist, die Anerkennung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, die von NS-Verfolgten in einem unter der NS-Herrschaft eingerichteten Ghetto ausgeübt wurde. Ehemalige Ghettobeschäftigte, die am Stichtag 31. Dezember 1990 in Polen gelebt haben und seitdem ununterbrochen dort wohnen, können aufgrund des übergangsweise noch geltenden Abkommens vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung (SVA Polen 1975) (BGBl. 1976 II S. 393, 396) keine deutsche Rente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG erhalten. Denn Artikel 4 des SVA Polen 1975 regelt, dass der Wohnsitzstaat eine Rente auch aus den Zeiten zu zahlen hat, die im anderen Staat zurückgelegt wurden (sogenanntes Eingliederungsprinzip). Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto im Sinne des ZRBG gelten als in Deutschland zurückgelegt. Für in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte darf daher aus Deutschland keine Rente aufgrund solcher Zeiten gezahlt werden. Die Bundesregierung möchte diesen für die hochbetagten, in Polen lebenden ehemaligen Ghettobeschäftigten unbefriedigenden Zustand verbessern. Am 5. Dezember 2014 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen ein Abkommen geschlossen, das die Zahlung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto an Berechtigte in Polen ermöglicht. Den berechtigten Interessen der in Polen lebenden ehemaligen Ghettobeschäftigten an einer angemessenen Würdigung ihrer Ghettoarbeit in der gesetzlichen Rente soll damit Rechnung getragen werden.
Drucksache 223/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
... Zur Sicherstellung der Tarifvertragslohn-Anerkennung, zur Vereinfachung der Darlegungslast der Leistungserbringer sowie zur Vermeidung von Sozialgerichtsverfahren sollte geregelt werden, dass die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen von den Kostenträgern nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden darf.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI
20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege
21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien
22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "(7) In Angelegenheiten nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz hat. Hat dieser seinen Sitz oder in Ermangelung dessen seinen Wohnsitz im Ausland, ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 513/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
Drucksache 392/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Sozialgerichtsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 392/2/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 145/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
... Rentenversicherung. Das Bundessozialgericht hat diese Frage in seinen Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/ 11 R und B 13 R 9/ 12 R) nicht abschließend beantwortet. Die Träger der Rentenversicherung sind deshalb teilweise dazu übergegangen, rückwirkend zuerkannte Erwerbsminderungs- und Altersvollrenten an die Leistungsberechtigen auszuzahlen, statt diese an die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für von diesen für deckungsgleiche Zeiträume gezahlte Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erstatten. Diese Praxis führt zu erheblichen Mehrausgaben der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig zu ungerechtfertigten Doppelleistungen an die Leistungsberechtigten. Ziel ist die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 62/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
... VI) . Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Rentenfälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivierten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehrenamtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der
Drucksache 446/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... zu zahlen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. Juli 2013 - B 12 KR 22/ 11 R und B 12 KR 27/ 12 R ). Die besondere Zuwendung ist entsprechend der gängigen Verfahrenspraxis der gesetzlichen Krankenkassen zudem nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt bei der Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze bei Zuzahlungen nach § 62 Absatz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen. Zudem ist sie nach § 3 Nummer 23 des
Drucksache 181/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz - KSAStabG )
... Mit der Rechtsänderung soll bewirkt werden, dass die zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände und der Künstlersozialkasse vereinbarten sogenannten Berliner Kriterien entgegen dem teilweise anders interpretierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. November 2008 (B 3 KS 5/ 07 R) wieder Anwendung finden und Rechtssicherheit hergestellt wird. Demnach sollen Musikvereine dann nicht zu einer Abgabe nach dem
Drucksache 212/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... Sozialgerichtsgesetz
‚Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
‚Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Drucksache 62/2/14
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)
... VI) . Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten wie auch für neue Rentenfälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivierten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehrenamtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der
Drucksache 641/7/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Da eine Angleichung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur durch eine gesetzliche Regelung möglich ist, soll mit der Änderung eine möglichst zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden. Eine weitere Verzögerung bis 2017 ist nicht hinnehmbar. Dies gilt auch für eine einseitige Beweislastregelung für die Kassenärztliche Vereinigungen. Auch der explizite Hinweis auf eine mögliche Begründetheit durch eine höhere Inanspruchnahme des stationären Sektors geht fehl. Den stationären Behandlungen kommt durchweg kein Substitutionseffekt für die ambulante Versorgung zu. Mit Blick auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" muss es vielmehr Ziel sein, durch eine Stärkung des ambulanten Bereichs Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Drucksache 513/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
Drucksache 513/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Sozialgerichtsgesetz
1. Zum Anwendungsbereich
2. Zur Integration in die Sozialgesetzbücher II und XII
3. Zur Gesundheitsversorgung
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