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"Schutzverordnung"


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0800/04B
0664/04B
0709/04
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0613/04
0429/04
0664/04
0450/04
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Drucksache 114/13

... und die auf seiner Grundlage erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung lassen Ausnahmen nur für kurzzeitige, leichte und für Kinder geeignete Arbeiten zu.



Drucksache 757/12

... IKT-Initiativen für Dienste, die der Gesundheit und dem Wohlergehen dienen, sollten den technischen Schutz der Privatsphäre ("Privacy by Design") und datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Privacy by Default") grundsätzlich von vornherein mit einplanen und Technologien zum Schutz der Privatsphäre (PET) einsetzen, wie es die vorgeschlagene Datenschutzverordnung auch vorsieht. Diese Verordnung enthält neue Grundsätze, die es erlauben werden, vertrauenswürdige Instrumente einzuführen, z.B. das Prinzip, dass die Verantwortlichen für ihre Datenverarbeitung auch haften, dass sie Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen und verschärfte Sicherheitsanforderungen einhalten müssen37.



Drucksache 300/2/12

... a) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Vorlage eines Entwurfes einer Heimtierschutzverordnung, in der umfassend die Anforderungen an die Haltung, Pflege, Kennzeichnung, Sachkunde, Abgabe und Zucht von Heimtieren geregelt werden.



Drucksache 795/12

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 573/12

... Da am Cloud-Computing ganze Ketten von Anbietern und anderen Akteuren wie Infrastruktur- und Kommunikationsbetreibern beteiligt sind, werden bis dahin Vorgaben zur Anwendung der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie gebraucht. Dies betrifft insbesondere die Feststellung und Abgrenzung der Datenschutzrechte und -pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen bzw. der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf Cloud-Diensteanbieter bzw. andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette des Cloud-Computing. Die besonderen Eigenarten der Cloud werfen zudem Fragen hinsichtlich des anzuwendenden Rechts auf, wenn es schwierig ist, den Ort der Niederlassung eines Cloud-Anbieters zu bestimmen, z.B. bei einem Nicht-EU-Nutzer eines Nicht-EU-Anbieters, der ein Rechenzentrum in Europa betreibt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Hinweise zur Anwendung der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie, die in der Stellungnahme der "Datenschutzgruppe nach Artikel 29" zum Cloud-Computing vom 1. Juli 201219 enthalten sind. Nach Ansicht der Kommission bildet die Stellungnahme der Datenschutzgruppe nach Artikel 29 eine gute Grundlage für den Übergang von der heutigen EU-Datenschutzrichtlinie zur neuen EU-Datenschutzverordnung. Sie sollte als Richtschnur für die Arbeit der nationalen Behörden und der Unternehmen dienen und ihnen maximale Klarheit und Rechtssicherheit auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens verschaffen.



Drucksache 331/1/12

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 811/1/12

... regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Arbeitgeber und den verantwortlichen Personen im Sinne des § 13 ArbSchG. Insbesondere sind Anordnungen nach § 22 Absatz 3 Satz 1 ArbSchG nur gegenüber diesem Personenkreis möglich. Bislang sind daher keinerlei Anordnungen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzpflichten möglich, die in einer Arbeitsschutzverordnung gemäß § 19 ArbSchG anderen Personen auferlegt werden. Dieses Problem besteht insbesondere für die Pflichten des Bauherrn nach § 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (



Drucksache 425/12 (Beschluss)

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 559/2/12

... sowie durch Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, Schulen, Kurheimen oder Altenheimen führen oder daran angrenzen, dürfen ab dem 31. Dezember. 2020 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur Lokomotiven und Güterwaggons betrieben werden, die die Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems ("TSI Noise")(B) der Kommission vom 4. April. 2011 (2011/229/EU) betreffend umgerüstete Fahrzeuge erfüllen. Ausgenommen sind historische Fahrzeuge sowie Bau- und Hilfsfahrzeuge. Satz 1 gilt nicht für Streckenabschnitte, auf denen die Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der Verkehrslärmschutzverordnung durch andere Maßnahmen eingehalten werden.



Drucksache 52/1/12

... 25. Der Bundesrat befürchtet, dass Datenverarbeitungen, die von einer verantwortlichen Stelle ohne Niederlassung in der EU, aber mit Eingriffen in Rechte von EU-Bürgerinnen und EU-Bürger betrieben werden, nicht vollständig vom räumlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. So erscheint beispielsweise unklar, ob die Verordnung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Straßen und Gebäuden im Rahmen eines Geodatendienstes ohne Sitz in der EU zur Anwendung gelangt. Denn weder sind die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Zwecke erfüllt, noch passt die für extraterritoriale Stellen wie Botschaften konzipierte Sondervorschrift in Artikel 3 Absatz 3. Insofern wird angeregt, jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten unabhängig vom Sitz der verantwortlichen Stelle dem Geltungsbereich der Datenschutzverordnung zu unterwerfen, wenn sie an einem Ort erfolgt, der dem Recht eines Mitgliedstaates unterliegt. Dabei sollte mit Blick auf Datenverknüpfungen die Verwirklichung eines einzigen datenschutzrechtlichen Tatbestands im Geltungsbereich der Verordnung genügen, um die gesamte Vorgangsreihe der Verarbeitung dem europäischen Datenschutzrecht zu unterwerfen.



Drucksache 795/12 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 444/12

... Bienenschutzverordnung



Drucksache 88/12 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 300/12

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 795/1/12

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 670/12

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 809/12

... mit den dort geregelten Anforderungen an Ausbildungsbescheinigungen betreffend KfZ-Klimaanlagen wurde nicht in Bezug genommen, da diese keine stationären Einrichtungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 darstellen. Unabhängig davon sind Verstöße des die Rückgewinnung durchführenden Personals gegen die Zertifizierungspflicht, die in § 5 Absatz 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung konkretisiert wird, durch § 8 Absatz 2 Nummer 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung sanktioniert.



Drucksache 811/12 (Beschluss)

... . Insbesondere sind Anordnungen nach § 22 Absatz 3 Satz 1 ArbSchG nur gegenüber diesem Personenkreis möglich. Bislang sind daher keinerlei Anordnungen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzpflichten möglich, die in einer Arbeitsschutzverordnung gemäß § 19 ArbSchG anderen Personen auferlegt werden. Dieses Problem besteht insbesondere für die Pflichten des Bauherrn nach § 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (



Drucksache 444/12 (Beschluss)

... Bienenschutzverordnung



Drucksache 88/1/12

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 466/12

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 469/12

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 425/12

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 444/1/12

... Bienenschutzverordnung



Drucksache 78/11 (Beschluss)

... "4. eine Sachkundebescheinigung für die entsprechende Tätigkeit nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1139), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504) geändert worden ist, vorweisen kann oder"



Drucksache 78/11

... nationale Regelungen gestrichen, die nun in das unmittelbar geltende EU-Recht Eingang gefunden haben. Neu aufgenommen wird eine Regelung zur Anerkennung von Sachkundenachweisen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Die



Drucksache 336/11

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 266/1/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 361/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 150/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 314/11

... - und Maschinenlärmschutzverordnung



Drucksache 58/11

... Bundesartenschutzverordnung



Drucksache 320/11

... -Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird aufgehoben.



Drucksache 216/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 321/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 230/11 (Beschluss)

... und in der Bundes-Bodenschutzverordnung sollten aufeinander abgestimmt sein.



Drucksache 639/11 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 513/11 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 78/1/11

... "4. eine Sachkundebescheinigung für die entsprechende Tätigkeit nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1139), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504) geändert worden ist, vorweisen kann oder"



Drucksache 513/1/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 231/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 747/11

... -Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 700/11

... soll ihre Maßnahmen zur Störungsermittlung und -beseitigung sowie Maßnahmen zur Störungsvermeidung durch eine Gebührenerhebung gegenüber dem schuldhaften Verursacher kostenneutral stellen können. Durch die Änderung wird Rechtssicherheit zur Gebührenerhebung geschaffen, indem das Kostendeckungsprinzip vorgegeben wird. Insbesondere wird für Kosten aus Amtshandlungen, die aus der am 14. Mai 2009 in Kraft getretene Sicherheitsfunk-Schutzverordnung resultieren, Rechtssicherheit zur Gebührenerhebung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 16a
Vorverfahren

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Inhalt

2. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Sonstige Kosten

d Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

5. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1575: Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und nach dem Luftverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 314/1/11

... Explosionsschutzverordnung



Drucksache 200/11

... Mit der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (



Drucksache 314/11 (Beschluss)

... Explosionsschutzverordnung



Drucksache 128/11

... Lärm) konkretisiert mit anspruchsvollen Immissionsrichtwerten die gesetzlichen Vorgaben und gilt allgemein für immissionsschutzrechtliche Anlagen, ausdrücklich jedoch nicht für Anlagen für soziale Zwecke. Auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 266/11 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 639/1/11

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 169/10

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 262/10 (Beschluss)

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 500/10 (Beschluss)

... V.m. der Bundes-Bodenschutzverordnung geregelt. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung des § 11 Absatz 1 könnte das Missverständnis entstehen, dass die in § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz geregelte Sanierungspflicht durch § 11 Absatz 1 GrwV dahingehend modifiziert wird, dass sie nur bei Gefährdung eines Grundwasserkörpers zum Tragen kommt und in allen anderen Fällen entfällt.



Drucksache 262/10

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 242/10

... , die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die



Drucksache 530/10

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 242/10 (Beschluss)

... 1. eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder gemäß Absatz 4 oder § 5 Absatz 2 Satz 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S.1139), die durch Artikel 4 der Verordnung vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieser Verordnung] geändert worden ist, von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreit ist, sowie jeweils an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung, in der die Lehrinhalte nach Absatz 3 vermittelt wurden, teilgenommen hat,



Drucksache 242/1/10

... 1. eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder gemäß Absatz 4 oder § 5 Absatz 2 Satz 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S.1139), die durch Artikel 4 der Verordnung vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieser Verordnung] geändert worden ist, von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreit ist, sowie jeweils an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung, in der die Lehrinhalte nach Absatz 3 vermittelt wurden, teilgenommen hat,



Drucksache 490/10

... 3. die Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung vom 23. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1539), die zuletzt durch Artikel 461 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.



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