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45 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schlichtungsanträge"


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Drucksache 197/1/19

... (BNetzA) muss ausweislich ihrer Tätigkeitsberichte jährlich mehr als 800 Schlichtungsanträge mangels Zuständigkeit abweisen. Die Kunden haben die Vorstellung und Erwartung, dass die BNetzA über die bestehende Schlichtungsaufgabe des § 47a



Drucksache 197/19 (Beschluss)

... (BNetzA) muss ausweislich ihrer Tätigkeitsberichte jährlich mehr als 800 Schlichtungsanträge mangels Zuständigkeit abweisen. Die Kunden haben die Vorstellung und Erwartung, dass die BNetzA über die bestehende Schlichtungsaufgabe des § 47a

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Drucksache 197/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 14 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3 - neu - VSBG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 26 Absatz 4 - neu - VSBG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31 Absatz 1 Satz 2 VSBG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG

13. Zu Artikel 7 § 47a Absatz 1 TKG

14. Zu Artikel 11 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 57b Absatz 1 Satz 1a - neu - LuftVG


 
 
 


Drucksache 650/1/18

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 650/18 (Beschluss)

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 258/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 1 in § 27 Absatz 1 VSBG-E vor, dass für die Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen, sofern nicht Sonderbestimmungen greifen, die Behörde des Landes zuständig ist, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat. Die Länder sind nach § 29 Absatz 1 VSBG-E zudem zuständig für die Einrichtung von Universalschlichtungsstellen, deren Zuständigkeit Lücken im übrigen Schlichtungsangebot abdecken soll.

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Drucksache 258/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 VSBG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG

7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG

14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG

16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG

19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG

21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *

24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG

25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG

27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG

32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *

33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *

34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG

37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG

38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG

§ 43
Evaluation

39. Zu Artikel 3 und 7 ff.

40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB

'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift


 
 
 


Drucksache 327/06

... (17) Auch das in Richtlinie 92/13/EWG vorgesehene Schlichtungsverfahren ist bei den Wirtschaftsteilnehmern nie auf echtes Interesse gestoßen, zum einen weil dieses Verfahren allein keine verbindlichen vorläufigen Maßnahmen ermöglicht, die einen rechtswidrigen Vertragsschluss rechtzeitig verhindern könnten, zum anderen weil es nur schwer mit der Einhaltung der besonders kurzen Fristen für Nachprüfungen zwecks Verhängung vorläufiger Maßnahmen und Aufhebung rechtswidriger Entscheidungen zu vereinbaren ist. Außerdem ist die potenzielle Wirksamkeit des Schlichtungsverfahrens zusätzlich beeinträchtigt worden durch die Schwierigkeiten beim Erstellen einer vollständigen, hinreichend langen Liste unabhängiger Schlichter für jeden Mitgliedstaat, die jederzeit zur Verfügung stehen und Schlichtungsanträge sehr kurzfristig bearbeiten können. Deshalb ist es angezeigt, dieses Schlichtungsverfahren abzuschaffen.

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Drucksache 327/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der

3. rechtliche Aspekte

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

Artikel 2

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.

5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:

6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.

7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4

Artikel 5

Anhang I
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss

Anhang II
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss


 
 
 


Drucksache 169/20 PDF-Dokument



Drucksache 197/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.