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"RegelsatzVO"


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Drucksache 666/04

... Nicht erfasst sind die Fälle, in denen - neben der Leistung der eigentlichen Transferleistung (z.B. dem Arbeitslosengeld II) - lediglich die Kosten der Unterkunft (KdU) aufgrund deren Unangemessenheit nicht mehr geleistet werden. Hintergrund ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach im Rahmen der Sozialhilfe nach dem BSHG der Sozialhilfeträger berechtigt war, einen Hilfesuchenden, der die Übernahme unangemessenen hoher Unterkunftskosten begehrt, auf den Bezug einer geeigneten kostenangemessenen Unterkunft zu verweisen. Ein Anspruch auf Leistung der KdU ist dann weder in voller Höhe noch in teilweiser Höhe, die für eine angemessen teure Wohnung aufzubringen wären, gegeben (§ 12 Abs. 1 S. 1 BSHG, § 3 Abs. 1 S. 2 RegelsatzVO). Die darin liegende Beschränkung des Hilfeanspruchs ist im - sozialhilferechtlichen - Bedarfsdeckungsgrundsatz angelegt; nach diesem Grundsatz darf kein ungedeckter Bedarfsrest hinsichtlich der Unterkunftskosten übrig bleiben (vgl. BVerwG vom 27. Juni 2002 - 5 C 65/ 01 - NJW 2003, 157, vom 30. Oktober 2002 - 5 C 11/ 01 - FEVS 55, 121, vom 29. Oktober 1997 - 5 C 9/ 97 -, vom 9. April 1997 - 5 C 2/ 96 - ZFSH/SGB 1998, 44). Die Rechtfertigung des mit Satz 3 - neu - nicht gegebenen Ausschlusses dieser Transferleistungsempfänger (und damit der Berechtigung zur Leistung von Wohngeld) liegt darin, dass eine sozialhilferechtliche Unangemessenheit der KdU im Wohngeldrecht über Miethöchstbeträge Beachtung findet. Eine mit einer Sanktion nach Satz 3 - neu - vergleichbare Situation liegt hier nicht vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.