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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regelanordnung"


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Drucksache 39/08

... Wenn auch das Fahrverbot für den Bereich der allgemeinen Kriminalität geöffnet werden soll, behält es seine besondere Bedeutung für den Bereich der Verkehrsstraftaten und der sogenannten Zusammenhangstaten. An der bislang in § 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Regelanordnung in Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 soll daher festgehalten werden. Um zu einer häufigeren Anwendung des Fahrverbots in den Zusammenhangsfällen, in denen ein Kraftfahrzeug als Tatmittel eingesetzt wurde, zu gelangen, soll auch insoweit eine Regelvorschrift eingeführt werden. Vor allem wenn der Täter das Kraftfahrzeug zur Vorbereitung (Fahrt zum Tatort) oder zur Durchführung der Tat (Transport der Beute) missbraucht hat, soll danach regelhaft ein Fahrverbot – allein oder neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe – verhängt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die beiden vorgenannten Regelanordnungen in einem neuen Absatz 2 zusammengefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 39/08 (Beschluss)

... bestimmten Regelanordnung in Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 StGB soll daher festgehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 479/06

... b. Einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf die Entscheidung über die Versagung einer Strafrahmenverschiebung des Weiteren bei Delikten – insbesondere Mord –, die das Gesetz allein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Wegen der absoluten Strafandrohung können, anders als bei zeitiger Freiheitsstrafe, die selbstverschuldete Trunkenheit oder ein anderer selbstverschuldeter Rauschzustand nicht im Rahmen der einfachen Strafzumessungserwägungen schuldmindernd berücksichtigt werden. Deshalb bedarf es genauer Prüfung, inwieweit in solchen Fällen von der Regelanordnung des Absatzes 2 abzuweichen ist. Die Einzelheiten bleiben der Entwicklung in der Rechtsprechung überlassen. Zu bedenken ist jedoch, dass angesichts der besonderen Schwere der Rechtsgutsbeeinträchtigung auch der Kontrollverlust und die Umstände, die ihn ermöglicht haben, besonders schwer wiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 479/06 (Beschluss)

... b) Einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf die Entscheidung über die Versagung einer Strafrahmenverschiebung des Weiteren bei Delikten - insbesondere Mord -, die das Gesetz allein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Wegen der absoluten Strafandrohung können, anders als bei zeitiger Freiheitsstrafe, die selbstverschuldete Trunkenheit oder ein anderer selbstverschuldeter Rauschzustand nicht im Rahmen der einfachen Strafzumessungserwägungen schuldmindernd berücksichtigt werden. Deshalb bedarf es genauer Prüfung, inwieweit in solchen Fällen von der Regelanordnung des Absatzes 2 abzuweichen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 678/2/05

... In der vorliegenden Fassung der Entschließung ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, welche Sanktionen ein Verstoß gegen das Alkoholverbot nach sich ziehen würde, jedoch wäre gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG mittelbar die Regelanordnung eines Fahrverbots die Folge. Dort heißt es: "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen."



Drucksache 678/1/05

... In der vorliegenden Fassung der Entschließung ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, welche Sanktionen ein Verstoß gegen das Alkoholverbot nach sich ziehen würde, jedoch wäre gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG mittelbar die Regelanordnung eines Fahrverbots die Folge. Dort heißt es: "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen."



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 539/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.