[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regel-Ausnahmeverhältnis"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 13/20

... 4. Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen einerseits und zum Zugang zu Geodaten andererseits unterscheiden abgesehen von der unterschiedlichen Gestaltung des Rechts auf Informationszugang (Umweltinformationen: individueller Anspruch; Geodaten: öffentliche Zurverfügungstellung über die Bereitstellung) vor allem im Hinblick auf den Zweck des Informationszugangs. Umweltinformationen können den allgemeinen Umweltzustand, aber auch spezifisch auf den Antragsteller bezogene Umweltinformationen betreffen. Der Zugang zu Umweltinformationen schafft Transparenz und fördert eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen (vgl. ersten Erwägungsgrund der Umweltinformationsrichtlinie). Die Richtlinie zur Geodateninfrastruktur geht über den Umweltbezug hinaus und schafft gleiche wettbewerbliche Voraussetzungen für den Zugang zu Geoinformationen. Beiden Zwecksetzungen soll mit der gesetzgeberischen Klärung im Geologiedatengesetz Genüge getan werden: Der Umweltbezug wird besonders deutlich bei der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle - hier ist die öffentliche Hand auf alle erforderlichen geologischen Daten angewiesen; ebenso muss die Bevölkerung den Entscheidungsprozess für die Standortauswahl für ein Endlager nachvollziehen können, so dass die geologische Datengrundlage für die Endlagerstandortsuche allgemein offengelegt werden muss (vgl. § 1 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes [StandAG]). Demgegenüber steht der wettbewerbliche Charakter des Informationszugangs im Vordergrund, wenn die Daten Aufschluss zur Nutzung des geologischen Untergrunds als Wirtschaftsraum oder über das Vorhandensein von Rohstoffen geben. Beiden Regelungsmaterien ist gemein, dass Zugang und Ausschluss von der Information in einem Regel-Ausnahmeverhältnis stehen sollen. So schreiben insbesondere die beiden Richtlinien den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Rechten des geistigen Eigentums keineswegs zwingend vor, sondern gestatten den Mitgliedstaaten lediglich Schutzvorschriften einzuführen (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d, e - Inspire; Artikel 4 Absatz II Buchstabe d und e - Umweltinformationsrichtlinie), die Gründe für die Beschränkung sind nach Artikel 13 Absatz 2 der Inspire-Richtlinie eng auszulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 581/19

... Rechnung zu tragen. Mit dem weit überwiegenden Charakter der Strecken als besonderem Bahnkörper wird das Regel-Ausnahmeverhältnis für besondere Bahnkörper gegenüber straßenbündigen Bahnkörpern deutlich. In den mit zu fördernden Abschnitten ohne besonderen Bahnkörper ist die Bevorrechtigung der Bahnen anderweitig sicher zu stellen, um eine Förderfähigkeit zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Förderungsfähige Vorhaben

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 236/1/16

... Es wäre sinnvoll, § 32d StPO-E entsprechend den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfes weitgehend in Form eines Regel-AusnahmeVerhältnisses auszugestalten.



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Es wäre sinnvoll, § 32d StPO-E entsprechend den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfes weitgehend in Form eines Regel-AusnahmeVerhältnisses auszugestalten.



Drucksache 492/1/16

... Durch die Aufnahme der einschränkenden Voraussetzung in den Wortlaut des beabsichtigten Gesetzes könnte zugleich etwaigen Missverständnissen, wonach Gerichte nun flächendeckend seitens der Justizverwaltungen mit Medienarbeitsräumen auszustatten wären, vorgebeugt und das Regel-AusnahmeVerhältnis verdeutlicht werden.



Drucksache 492/16 (Beschluss)

... Durch die Aufnahme der einschränkenden Voraussetzung in den Wortlaut des beabsichtigten Gesetzes könnte zugleich etwaigen Missverständnissen, wonach Gerichte nun flächendeckend seitens der Justizverwaltungen mit Medienarbeitsräumen auszustatten wären, vorgebeugt und das Regel-AusnahmeVerhältnis verdeutlicht werden.



Drucksache 788/2/16

... Die vorgeschlagene Regelung stellt das angestrebte Regel-AusnahmeVerhältnis eindeutig klar: Die Gesichtsverdeckung ist gemäß § 175a Satz 1 GVG-E für alle Verfahrensbeteiligte während der Sitzung verboten. Dieses Verbot gilt ohne Voraussetzungen oder Einschränkungen, womit sich der Gesetzgeber unmissverständlich zur Wahrheitserforschungspflicht bekennt. Für Verfahrensbeteiligte ist mit einem Blick ins Gesetz rechtssicher erkennbar, dass sie ihr Gesicht vor Gericht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen. Zugleich ist aus dem Gesetzeswortlaut selbst für den Vorsitzenden zu entnehmen, welches Verbot er im konkreten Fall auch anzuwenden und durchzusetzen hat.



Drucksache 814/5/16

... Eine generelle Genehmigungspflicht des Bundes der Art, wie sie § 20 Abs. 2 S. 1 FVG-neu nun vorsieht, widerspricht jedenfalls dem Regel-AusnahmeVerhältnis zwischen Absatz 1 bis 3 und Absatz 4 von Artikel 108 GG.



Drucksache 145/1/15

... 4. [Anders als die Monopolkommission (BT-Drucksache 18/209, S. 388, Ziffer 21*) und die Bundesregierung (BT-Drucksache 18/4552, S. 9, Ziffer 55 f.) befürwortet der Bundesrat Preis- und Qualitätsdifferenzierungen nur in engen Grenzen und in einem Regel-AusnahmeVerhältnis des Best-Effort-Internets zu Spezialdiensten. Auch hier müssen die oben genannten regulatorischen Rahmenbedingungen sichergestellt sein.]



Drucksache 24/15

... Das dargestellte Regel-Ausnahmeverhältnis der Notwendigkeit einer Einverständniserklärung der verurteilten Person ist in § 84a Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c und Absatz 4 IRG-E im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse im Inland umgesetzt. Im Hinblick auf die Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in anderen Mitgliedstaaten ist die Entbehrlichkeit der Einverständniserklärung in § 85 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 85c Nummer 1 IRG-E geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 367/1/15

... Um die Anwendung und Berücksichtigung qualitativer, umweltbezogener und sozialer Aspekte im Vergabeverfahren zu stärken, ist ein Regel-AusnahmeVerhältnis geeigneter als eine rein fakultative Berücksichtigung.



Drucksache 438/1/15

... liegt die Notwendigkeit schneller Entscheidungen in der Natur der Sache. Die Ausgestaltung des § 404 Absatz 2 ZPO-E (lediglich) als Sollvorschrift hilft insoweit nicht. Solange die Kindschaftssachen von der Norm grundsätzlich erfasst sind, gilt auch für sie, dass die Beteiligten im Regelfall vor Bestellung anzuhören sind. In Kindschaftssachen ist die Anhörung aber in der Regel kontraproduktiv. Eine Umkehr des gesetzlich vorgesehenen Regel-Ausnahmeverhältnisses ist rechtlich nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 Satz 2 -neuZPO *

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 163 Absatz 1 FamFG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 29/1/13

... Die Streichung des § 95a - neu - Bundeshaushaltsordnung ist erforderlich, weil nur so im Falle von Streitfällen über den Umfang der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs ein hinreichender Rechtsschutz für die Länder gegeben ist. Durch die Einfügung von § 95a BHO - neu - würde das Regel-Ausnahmeverhältnis gem. § 80

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/13




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 29/13

... Anfechtungsklagen gegen Prüfungs- oder Erhebungsanordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen sind damit immer sofort vollziehbar. Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes können somit ihren verfassungsrechtlichen Auftrag umfassend und im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis, den Gegenstand, die Zeit und den Umfang der Prüfung selbst und ungehindert zu bestimmen, unmittelbar erfüllen. Neben der Klage gegen die Prüfungs- oder Erhebungsanordnungen haben Adressaten der Anordnungen die Möglichkeit, sich mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 Alternative 1 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die unmittelbare Durchführung der Prüfung oder Erhebung zu wenden. Die Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses im Hinblick auf den Eintritt der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels ist gerechtfertigt. Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes werden mit ihren Prüfungsvorhaben in einem mit Verfassungsrang ausgestatteten Aufgabenkreis (Artikel 114 Absatz 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

§ 95a
Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag

2 Präambel

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Vermögensaufteilung

Artikel 3
Sanierungsaufwendungen der Wismut GmbH

Artikel 4
Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Artikel 5
Entschädigungsfonds

Artikel 6 Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes

Artikel 7
Nicht zugeordnetes Finanzvermögen

Artikel 8

Artikel 9
Ratifikation, Inkrafttreten

Erläuterungstext zur Präambel des Staatsvertrages

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2356: Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund und den neuen Ländern (Finanzvermögens- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Finanzvermögensstaatsvertrag

2. Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen- Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung


 
 
 


Drucksache 29/13 (Beschluss)

... Die Streichung des § 95a - neu - Bundeshaushaltsordnung ist erforderlich, weil nur so im Falle von Streitfällen über den Umfang der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs ein hinreichender Rechtsschutz für die Länder gegeben ist. Durch die Einfügung von § 95a BHO - neu - würde das Regel-Ausnahmeverhältnis gem. § 80


 
 
 


Drucksache 317/11 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund soll das Regel-Ausnahmeverhältnis in die sachgerechte Reihenfolge gebracht werden. Die überwiegende Mehrheit der Verpflichteten, bei denen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten fachlich nicht angezeigt ist, soll hierzu auch weiterhin nicht gesetzlich verpflichtet werden. In den Fällen, in denen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für eine effektive Geldwäscheprävention erforderlich ist, kann dies von den zuständigen Aufsichtsbehörden individuell angeordnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c GWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 und Absatz 4 nach Satz 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a und c, Nummer 19 Buchstabe a § 16 Absatz 1, 3 und 7 - neu -, § 17 Absatz 1 Nummer 9 und 10 GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 6 Satz 1 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 8 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a und b § 17 Absatz 2 und 3 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 317/1/11

... Vor diesem Hintergrund soll das Regel-Ausnahmeverhältnis in die sachgerechte Reihenfolge gebracht werden. Die überwiegende Mehrheit der Verpflichteten, bei denen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten fachlich nicht angezeigt ist, soll hierzu auch weiterhin nicht gesetzlich verpflichtet werden. In den Fällen, in denen die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für eine effektive Geldwäscheprävention erforderlich ist, kann dies von den zuständigen Aufsichtsbehörden individuell angeordnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Satz 1 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Nummer 1 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und cc § 9 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 3 und 4 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 und Absatz 4 nach Satz 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 GwG

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a und c, Nummer 19 Buchstabe a § 16 Absatz 1, 3 und 7 - neu -, § 17 Absatz 1 Nummer 9 und 10 GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 5 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 6 Satz 1 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c § 16 Absatz 8 - neu - GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a und b § 17 Absatz 2 und 3 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 559/08

... Auch nach Zuweisung dieser erstinstanzlichen Zuständigkeit bleibt das Bundesverwaltungsgericht – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 174 ff.) – im Wesentlichen Rechtsmittelgericht. Denn der Zuweisung neuer erstinstanzlicher Zuständigkeiten steht ein Rückgang erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der kontinuierlichen Erledigung von Verfahren betreffend die im Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aufgeführten Infrastrukturprojekte gegenüber. Es kann also erwartet werden, dass neue und wegfallende Zuständigkeiten sich ausgleichen werden und damit das Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen der Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Revisionsgericht und der Zuständigkeit als erstinstanzliches Gericht weiterhin gewahrt bleibt. Hierfür spricht auch dass es sich bei den 24 vordringlichen Vorhaben um eine überschaubare Anzahl handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage Vorhaben
nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 117a
Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf

2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie

1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:

2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:

3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:

4. Verbindung Halle - Schweinfurt:

5. Verbindung Diele – Niederrhein:

6. Verbindung Wahle – Mecklar:

2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien

2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland

2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland

2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte

2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

IV. Gender Mainstreaming

B Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
: Energieleitungsausbaugesetz

1. § 1 EnLAG

2. § 2 EnLAG

3. § 3 EnLAG

4. Anlage

Artikel 2
: Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes

1. Änderung des § 11 EnWG

2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG

3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG

4. Änderung des § 43 EnWG

5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG

6. Neuer § 117a EnWG

7. Änderung des § 118 EnWG

Artikel 3
: Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung

1. Änderung des § 48 VwGO

2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

Artikel 4
: Änderungen der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze


 
 
 


Drucksache 699/08

... aber auch das bisherige Regel-Ausnahmeverhältnis der einzelnen Varianten zueinander deutlicher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 343/08K

... Absatz 2 bestimmt, wie der Ehezeitanteil des betrieblichen Anrechts zu ermitteln ist. Die Sätze 1 und 2 ordnen den Vorrang der unmittelbaren vor der zeitratierlichen Bewertung an. Letztere ist im Weiteren in Satz 3 geregelt, der insoweit eine Sondervorschrift zu dem in § 40 VersAusglG geregelten allgemeinen Verfahren der zeitratierlichen Bewertung enthält. Ein pauschaler Verweis auf die allgemeine Bewertungsvorschrift nach § 40 VersAusglG würde dem differenzierten Betriebsrentensystem nicht gerecht. Das Regel-Ausnahmeverhältnis von unmittelbarer und zeitratierlicher Bewertung entspricht jedoch der Systematik der allgemeinen Wertermittlungsvorschriften nach den §§ 39 bis 41 VersAusglG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 550/1/07

... Ein solches Regel-Ausnahmeverhältnis geht indes - auch nach Meinung der gerichtlichen Praxis - zu weit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 1493 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 1683 BGB Nr. 5 - neu - § 1845 BGB Nr. 6 - neu - § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1696 Abs. 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 1 FGG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 2 Satz 2 FGG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50f FGG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 2 Satz 3, § 50f Abs. 1 Satz 2 FGG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50f Abs. 2 FGG

9. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 52 Abs. 3 FGG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Abs. 5 PersStdG Artikel 2b - neu - § 94 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 KostO


 
 
 


Drucksache 550/07 (Beschluss)

... Ein solches Regel-Ausnahmeverhältnis geht indes - auch nach Meinung der gerichtlichen Praxis - zu weit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 1493 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 1683 BGB Nr. 5 - neu - § 1845 BGB Nr. 6 - neu - § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1696 Abs. 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 1 FGG

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 2 Satz 2 FGG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50e Abs. 2 Satz 3, § 50f Abs. 1 Satz 2 FGG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 50f Abs. 2 FGG

8. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 52 Abs. 3 FGG

9. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Abs. 5 PersStdG Artikel 2b - neu - § 94 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 KostO


 
 
 


Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.