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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsmittel- und Wiederaufnahmerecht"


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Drucksache 400/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet, es im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Änderungen im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmerecht zu ermöglichen, dass Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Anordnung von Freiheitsstrafe, gegebenenfalls auch von Sicherungsverwahrung, korrigiert werden können.



Drucksache 400/1/05

... Der Bundesrat bittet, es im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Änderungen im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmerecht zu ermöglichen, dass Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Anordnung von Freiheitsstrafe, gegebenenfalls auch von Sicherungsverwahrung, korrigiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Der Bundesrat verweist auf seinen am 9. Juli 2004 beschlossenen Entwurf

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 63 StGB

§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 1 StGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 2 StGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 67 Abs. 4 StGB Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c ist zu streichen. Begründung

9. Eine derartige Verschiebung würde zudem eine erhebliche Belastung für die Mitgefangenen darstellen.

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 2 Satz 2 StGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 Satz 2, 3 - neu - bis 6 - neu - StGB In Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 72 StGB

§ 72
Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Maßregeln

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 126a Abs. 2 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 246a Satz 1 und 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a ist zu streichen. Begründung

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 463 StPO

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 463 Abs. 4 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 455/04 (Beschluss)

... - Durch Änderungen im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmerecht wird erreicht, dass Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht mehr einseitig durch Entlassung korrigiert werden, sondern gegebenenfalls an Stelle der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus Bestrafung und Anordnung von Sicherungsverwahrung möglich wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten; Übergangsvorschrift

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


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