[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Prozesskostenrisiken"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 513/13 (Beschluss)

... 2. Ebenso wie die Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass fehlende Mittel den Zugang zum kollektiven Rechtsschutz nicht beschränken dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates kann das Kostenrisiko aber, insbesondere für gemeinnützig tätige Verbraucherverbände, ein Klagehemmnis darstellen. Denn für diese sind die Möglichkeiten zur Schaffung eigener Einnahmequellen zur Abmilderung von Prozesskostenrisiken begrenzt. Entgeltliche Geschäftsmodelle der Verbraucherarbeit sind nach der Aufgabenstellung von Verbraucherorganisationen nur in einem eingeschränkten Umfang sachgerecht und nach den konkreten Satzungsbedingungen von Verbraucherorganisationen nur begrenzt zulässig. Wenn Verbraucherverbände das Kostenrisiko eines Prozesses voll tragen müssen, gleichzeitig aber keinen eigenen geldwerten Vorteil aus einem gewonnen Prozess ziehen können, liegt es im staatlichen Interesse an einem funktionierenden System des kollektiven Rechtsschutzes, für eine solide Finanzbasis der Verbraucherverbände Sorge zu tragen. Die Kommission sollte daher ihre Empfehlung, kollektive Rechtsschutzverfahren nicht direkt mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, überdenken.



Drucksache 513/1/13

... 2. Ebenso wie die Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass fehlende Mittel den Zugang zum kollektiven Rechtsschutz nicht beschränken dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates kann das Kostenrisiko aber, insbesondere für gemeinnützig tätige Verbraucherverbände, ein Klagehemmnis darstellen. Denn für diese sind die Möglichkeiten zur Schaffung eigener Einnahmequellen zur Abmilderung von Prozesskostenrisiken begrenzt. Entgeltliche Geschäftsmodelle der Verbraucherarbeit sind nach der Aufgabenstellung von Verbraucherorganisationen nur in einem eingeschränkten Umfang sachgerecht und nach den konkreten Satzungsbedingungen von Verbraucherorganisationen nur begrenzt zulässig. Wenn Verbraucherverbände das Kostenrisiko eines Prozesses voll tragen müssen, gleichzeitig aber keinen eigenen geldwerten Vorteil aus einem gewonnen Prozess ziehen können, liegt es im staatlichen Interesse an einem funktionierenden System des kollektiven Rechtsschutzes, für eine solide Finanzbasis der Verbraucherverbände Sorge zu tragen. Die Kommission sollte daher ihre Empfehlung, kollektive Rechtsschutzverfahren nicht direkt mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, überdenken.



Drucksache 2/1/05

... - Nach dem Vorschlag des Entwurfs soll im Rahmen des Musterentscheids ein Auslagenvorschuss nicht erhoben werden. Die dort Beteiligten sollen nach Abschluss des Verfahrens nur anteilig für die dadurch entstandenen gerichtlichen Auslagen herangezogen werden. Diese Verminderung des Prozesskostenrisikos soll erklärtermaßen die einzelnen Anleger zur gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche ermuntern. Demzufolge hätte die Staatskasse in erheblichem Umfang zur Verfolgung von Individualansprüchen ohne Rücksicht auf die individuelle Bedürftigkeit des begünstigten Personenkreises in Vorlage zu treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO

Begründung

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG

Begründung

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG

Begründung

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG

Begründung

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

Begründung

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

Begründung

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

Begründung

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

Begründung

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

Begründung

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

Begründung

14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Begründung

15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.