[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Prozesskosten- und Aufwandserstattungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 3/05

... Die Verfahrensbeendigung ist im Bundesanzeiger in allen Einzelheiten darzustellen. Zunächst ist anzugeben, auf welche Art das Klagezulassungs- oder das Hauptverfahren beendet wurde. Sodann ist der Wortlaut aller Vereinbarungen und sonstigen Abreden zwischen der Gesellschaft, den Anfechtungsklägern sowie Dritten, die im Interesse der Gesellschaft oder im Interesse der Anfechtungskläger handeln, bekannt zu machen. Die Form der Vereinbarung ist nicht entscheidend. Wird die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung zu einer vermögenswerten Leistung irgendeiner Art verpflichtet, ist diese Leistungspflicht nach Art und Höhe sowie der Begünstigte anzugeben. Hierunter fallen alle in den Vergleich einbezogenen Formen von Prozesskosten- und Aufwandserstattungen, einvernehmliche Ansetzung des Vergleichswerts, Schadensersatzzahlungen, Honorare für Beratungsleistungen, Gutachten, wissenschaftliche Ausarbeitungen aller Art sowie sonstige Zuwendungen, gleich in welcher Form. Erfasst werden auch Vereinbarungen über Rechtsgeschäfte wie z.B. Beratungsaufträge mit Aktionären oder ihnen nahestehenden Dritten, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Beseitigung der Anfechtungslage abgeschlossen werden. Nicht entscheidend ist, ob die vermögenswerte Leistung den Anfechtungsklägern mittelbar oder unmittelbar zukommt. Von §§ 149, 248a wird jede vermögenswerte Leistung erfasst, welche die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung erbringt. Ferner sind alle Beteiligten und ihre Vertreter anzugeben, die am Anfechtungsprozess und seiner Beendigung beteiligt waren. Als weitere Angabe ist die Anzahl der Aktien bekannt zu machen, die jeder der Anfechtungskläger hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.