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0917/06
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0927/06
0593/06
0769/06
0434/1/06
0082/06
0754/1/06
0773/06
0729/06
0041/06
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0736/06
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0133/06
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0865/06
0434/06
0678/06
0474/06
0455/06
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0013/06
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0258/06
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0827/06
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0014/06
0131/06
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0126/06
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0312/06
0943/06
0867/06
0116/06B
0512/06
0769/06B
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0127/06
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0103/06
0104/06
0630/06B
0160/06
0924/06
0503/06
0756/06B
0070/06
0253/06
0625/1/06
0492/06
0356/06B
0241/06
0474/1/06
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0498/06
0623/06
0011/06
0184/06
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0030/06
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0556/1/06
0356/1/06
0486/06
0176/06
0660/06
0644/06
0587/06
0162/06B
0751/1/06
0664/06B
0629/06
0294/06B
0143/06
0754/06B
0745/06
0052/06
0865/1/06
0362/06
0832/06
0782/06
0596/06
0696/06
0237/06
0446/06
0075/06
0367/06
0485/06
0026/06
0218/06
0705/06
0219/06
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0590/05
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0539/05
0653/05
0088/05
0431/05
0900/05
0351/05
0015/1/05
0626/05
0491/05
0933/05
0025/05
0765/05
0730/05
0583/05
0093/05
0355/05
0764/1/05
0566/05
0180/05
0790/05
0752/05
0466/05
0424/05
0315/05
0434/05
0489/05
0340/05
0194/05
0252/05
0946/05B
0509/05B
0540/05
0408/05
0068/05
0378/05B
0006/05
0754/05
0248/05
0942/1/05
0140/05B
0518/05
0263/05
0286/1/05
0397/05
0147/05
0290/05
0897/05
0009/05
0596/05
0584/05
0073/05
0128/05
0092/05B
0275/1/05
0899/05B
0295/05
0218/1/05
0932/05
0246/05
0623/05B
0330/05B
0871/05
0140/05
0023/05
0531/05
0329/05
0416/1/05
0153/05
0022/05
0052/1/05
0330/1/05
0732/05
0333/05
0462/05
0006/05B
0616/05
0902/05
0523/05
0286/05B
0074/05
0148/05
0210/05
0785/05
0773/05
0241/05
0511/05
0941/05
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0721/05
0573/05
0428/05
0746/05
0375/05
0753/05B
0404/05
0594/05
0689/05
0806/05
0734/05
0673/05
0624/05
0536/05
0130/05
0725/05
0555/05
0269/05
0295/1/05
0175/05
0946/05
0151/05
0509/1/05
0527/05
0089/05
0188/05
0378/1/05
0728/05
0262/05
0271/05
0512/05
0181/05
0218/05
0625/05
0462/05B
0110/05
0289/05
0054/05
0395/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0847/05
0834/05
0603/05
0723/05
0352/05
0015/05
0565/05
0102/05
0168/05
0246/1/05
0449/05
0766/05
0684/05
0788/05
0363/05
0509/05
0363/05B
0006/1/05
0265/05
0762/05
0136/1/05
0736/05
0814/05
0318/1/05
0753/05
0687/05
0523/05B
0462/1/05
0705/05
0563/05
0895/05
0539/05B
0569/05
0042/05
0568/05
0817/05
0944/05
0318/05B
0623/05
0726/05
0509/4/05
0256/05
0631/05
0092/05
0328/05
0924/05
0197/05
0378/05
0136/05
0137/05
0731/05
0695/05
0082/05
0764/05B
0614/05
0363/1/05
0321/05
0577/05
0790/05B
0301/05
0211/05
0360/05
0535/05
0179/05
0012/05
0218/05B
0623/1/05
0390/05
0939/05
0132/05
0158/05
0942/05B
0154/05
0162/05
0561/05
0360/05B
0221/05
0052/05B
0257/05
0883/05
0735/05
0246/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0576/05
0237/05
0130/05B
0899/1/05
0008/05
0300/05
0128/05B
0196/05
0625/05B
0801/05
0069/05
0846/05
0942/05
0624/05B
0770/05
0348/05
0092/1/05
0275/05
0122/05
0136/05B
0764/05
0621/04
0980/04
0936/04B
0525/04
0285/04B
0952/04
0657/04
0789/04B
0803/04
0667/04B
0883/04
0361/04
0978/04
0596/04
0747/04
0977/04
0663/04
0983/04
0406/04
0972/04
0789/04
0466/04
0622/04
0903/04
0974/04
0805/04
0720/04
0304/04B
0860/04
0726/1/04
0970/04
0466/04B
0726/04
0184/04
0726/04B
0945/04
1012/04
0578/04
0973/04
0936/04
0490/04B
0595/04
0380/04
0128/04B
0939/04
0301/04
0668/04
0886/04B
0566/04
0947/04
0870/04
0971/04
0507/04B
0065/04B
0140/04B
1011/04
0808/04
0886/04
0975/04
0455/04B
0804/04
0725/04
0945/04B
0283/04
0140/04
0613/04
0441/04
0667/04
0657/04B
0591/04
0976/04
0184/04B
1013/04
0818/04
0888/04
0940/03B
0560/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0940/03
0546/03
0560/2/03
0649/03
0735/1/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0061/1/03
0560/1/03
0735/03B
Drucksache 267/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten



Drucksache 32/20

Dritter Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz



Drucksache 248/20

... (8) Angesichts dieser Dringlichkeit wird eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union als angebracht erachtet - Anlage zur Drucksache 248/20

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/20




Artikel 1a
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)

Artikel 2
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 171/20 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 206/20

... (19) Dieser Dringlichkeit wegen sollte die Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel

Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite

Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote

Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote

Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht

Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen

Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 500a
Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 47/20

... Artikel 29 Absatz 2 EUStA-Verordnung betrifft Vorrechte und Befreiungen nach Maßgabe des entsprechenden Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vom 8. April 1965, ABl. 1967 Nr. 152 S. 13 i.d.F. des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007, ABl. 2008 C 115, S. 210.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 397/20 (Beschluss)

... "Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und zu Artikel 1 Nummer 4 § 29 Absatz 10 Satz 2, Absatz 11 bis 13 StVZO , Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 17 StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 32a Satz 5 StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 32e Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 49a Absatz 1 Satz 2 StVZO , Nummer 27 Buchstabe a Anlage VIIIb Nummer 2.1b StVZO , Nummer 30 Anlage VIIIe Nummer 8.4 StVZO , Artikel 7 Nummer 2 und 3 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 1 - neu - StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b, Nummer 27 Buchstabe a und Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anlage VIII Nummer 3.1.1.1 Satz 1 und 3.1.1.2 Satz 1, Anlage VIIIb Nummer 2.1b und Anlage VIIIc Nummer 2.12 - neu - StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe i Anlage VIII Nummer 3.2.1 Satz 1 StVZO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b Anlage VIIIc Nummer 6 und 6.1 StVZO

9. Zu Artikel 4 Anlage zu § 1 Nummer 241.5 und 413.1 GebOSt Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:

‚Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

10. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 4a - neu -, Nummer 6b - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 und Satz 3 - neu -, § 50 Absatz 1a - neu -, Absatz 8 und Absatz 9 - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6b

11. Zur Eingangsformel und zu Artikel 5 Nummer 6a - neu - § 45a Absatz 9 - neu - FZV

12. Zu Artikel 5 Nummer 6c - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 6 und 7 FZV


 
 
 


Drucksache 290/1/20

... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56



Drucksache 266/20

... Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG, BGBl. I S. 2728 ff.) verkündet, wodurch ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen, nicht aber wegen des BEHG. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Hierzu hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in einer Protokollerklärung angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Ankündigung umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 144/20

... (10) Angesichts der Dringlichkeit, die die der vorgeschlagenen Maßnahme zugrundeliegenden außergewöhnlichen Umstände gebieten, sollte eine Ausnahme von der Achtwochenfrist gemacht werden, die nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a

Artikel 12a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 176/20

... (9) Wegen des COVID-19-Ausbruchs und der dringenden Notwendigkeit, der damit verbundenen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Herr zu werden, sollte eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/20




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 26c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 171/20

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Titel und Präambel:

2. Missbrauchsvermeidung:

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 25
Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Artikel 5

a in der Bundesrepublik Deutschland

b in der Republik Finnland

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 225/20

... (8) Wegen des Ausbruchs von COVID-19 und der Dringlichkeit, die damit einhergehende Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu bewältigen, wird es als notwendig erachtet, die Ausnahme von der Achtwochenfrist in Anspruch zu nehmen, die nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/20




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 39b
Befristete Sonderunterstützung für Landwirte und in der Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige KMU, die von der COVID-19-Krise besonders stark betroffen sind

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 211/20

... für die Zulassung der Durchführung der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess vorsieht, ist die Aufzeichnung der Videokonferenz nach Satz 3 aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zulässig. Vielmehr gelten die allgemeinen Regeln über die Protokollierung auch bei Einsatz von Ton- und Videoübertragungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/20




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 65/20

... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.



Drucksache 9/20

... Absatz 3 listet die Übermittlungswege auf, die nach Absatz 2 eine Alternative zu der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Übermittlung darstellen sollen. Während die qualifizierte elektronische Signatur sich unmittelbar auf das mit ihr versehene Dokument bezieht, ist bei der Verwendung eines zugelassenen Übermittlungsweges die Übermittlung erst durch dessen besondere Eigenschaften als gleichwertig anzusehen. Protokolle bzw. technische Bestätigungen über die Übermittlung sind daher bei Nutzung eines zugelassenen Übermittlungsweges mit dem übermittelten Dokument zur Akte zu nehmen, da nur so die Erfüllung der Vorgaben prüfbar bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 164/20

... § 309 Protokollierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 441/20 (Beschluss)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Wenn den Verfolgungsbehörden unter Geltung des Legalitätsprinzips die Aufklärung des Sachverhalts auch im Hinblick auf etwaiges Verschulden von Leitungspersonen aufgegeben wird, müssen ihnen auch effektive Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts an die Hand gegeben werden. Insbesondere wird eine Telefonüberwachung beispielsweise regelmäßig erforderlich sein, um die Kenntnis einer Leitungsperson von Verbandstaten nachweisen zu können. Denn in den schriftlichen Unterlagen des Verbandes, die der Beschlagnahme unterliegen, wie etwa Vorstandprotokollen, werden solche Sachverhalte erfahrungsgemäß regelmäßig nicht dokumentiert.



Drucksache 275/20

... Durch die Änderung werden die Personenkreise der Protokollführerinnen und Protokollführer sowie und der Mitglieder der Unterausschüsse dahingehend erweitert, dass auch eine Fachlehrkraft einer anderen Bundeswehrfachschule die Protokollführung übernehmen oder Mitglied eines Unterausschusses des Prüfungsausschusses sein kann (etwa in Fällen, in denen nur eine Fachlehrkraft an der Bundeswehrfachschule vorhanden ist).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung

§ 1
Abschlüsse

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 177/20

... b) bei der Nichtverlängerung von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei oder von Protokollen zu solchen Abkommen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/20




1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Inhalt des Vorschlags

4. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 13
Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung

Artikel 55
Gesundheitspolitische Maßnahmen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013

Artikel 30
Lagerhaltungsmechanismus

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 50/20

... Eventuell erforderlich werdende Präzisierungen oder Anpassungen der Auslegung des Vertrages können, wie bei der evangelischen und katholischen Militärseelsorge, in Form einer Protokollnotiz erfolgen, die zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vereinbart wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Erfüllungsaufwand

II. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge NKR-Nr. 5065, BMVg

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 211/20 (Beschluss)

... für die Zulassung der Durchführung der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess vorsieht, ist die Aufzeichnung der Videokonferenz nach Satz 3 aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zulässig. Vielmehr gelten die allgemeinen Regeln über die Protokollierung auch bei Einsatz von Ton- und Videoübertragungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/20 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 107/20

... Für den Umfang der Beweisaufnahme und die Durchführung der Hauptverhandlung sieht der Gesetzesentwurf ebenso Vereinfachungen vor: Zunächst eröffnet § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG-E die Möglichkeit, einen Beweisantrag nicht nur wie unter der geltenden Rechtslage zurückzuweisen, wenn die zu beweisende Tatsache ohne verständigen Grund so spät vorgebracht wird, dass die Beweiserhebung zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen würde, sondern auch dann, wenn eine Unterbrechung von nicht unerheblicher Dauer die Folge ist. Weiter werden die Möglichkeiten des Gerichtes mit § 77a Absatz 4 OWiG-E erweitert, insbesondere die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen durch die Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung zu ersetzen. Mit § 77a Absatz 5 OWiG-E wird die obergerichtliche Rechtsprechung zu den erforderlichen tatrichterlichen Feststellungen bei Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens in Gesetzesform gegossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 80a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 339/20

... (1) Wer geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, darf die nach § 14 Absatz 1 erhobenen Bestandsdaten und die nach § 15 Absatz 1 erhobenen Nutzungsdaten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt nicht für Passwörter und andere Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird. Die in eine Auskunft aufzunehmenden Bestandsdaten dürfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Nutzungsdaten auch automatisiert ausgewertet werden. Für die Auskunftserteilung sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen.



Drucksache 261/1/20

... b) Der Gesetzentwurf sollte das Ziel der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC), die aktuelle Bedeutung der ursprünglichen Europäischen Sozialcharta zu unterstreichen, zwischenzeitlich entstandene Regelungslücken zu schließen und arbeits- und sozialrechtliche Ergänzungen und Neuerungen in den Kreis ihrer Regelungen aufzunehmen, widerspiegeln. Der Bundesrat sieht dies angesichts der vorgesehenen Ausnahme der neuen Artikel 21, 22, 24, 30 und 31 sowie der verfahrensrechtlichen Protokolle der RESC von der Ratifikation sowie zahlreicher Anwendungs- und Auslegungserklärungen nur zum Teil gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/1/20




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 255/20

... Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten Leitlinien, damit sie ihre Tourismusdienstleistungen schrittweise wieder aufnehmen und angemessene Gesundheits- und Arbeitsschutzprotokolle umsetzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 421/20 (Beschluss)

... In der Praxis der Jugendämter hat sich allerdings gezeigt, dass keine einheitliche Handhabung dieser Ermessenvorschrift zu verzeichnen ist, zu einem signifikant hohen Teil sogar gänzlich auf die Ausübung des Ermessens verzichtet wird (Wortprotokoll der 51. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 9. März 2020, Seiten 18 und 57 mit weiteren Nachweisen).



Drucksache 290/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56



Drucksache 213/20

... (9) Angesichts der Dringlichkeit, die die die den vorgeschlagenen Maßnahmen zugrundeliegenden außergewöhnlichen Umstände gebieten, und insbesondere mit Blick auf den schnellen Erlass der notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der schwerwiegenden und unmittelbaren Probleme, mit denen der Sektor konfrontiert ist, sollte eine Ausnahme von der Achtwochenfrist gemacht werden, die nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/20




3 CORRIGENDUM

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086

1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008

1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen

1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4. Folgenabschätzung

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 21a
Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE

Artikel 24a

Artikel 25a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... Für den Umfang der Beweisaufnahme und die Durchführung der Hauptverhandlung sieht der Gesetzentwurf ebenso Vereinfachungen vor: Zunächst eröffnet § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG-E die Möglichkeit, einen Beweisantrag nicht nur wie unter der geltenden Rechtslage zurückzuweisen, wenn die zu beweisende Tatsache ohne verständigen Grund so spät vorgebracht wird, dass die Beweiserhebung zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen würde, sondern auch dann, wenn eine Unterbrechung von nicht unerheblicher Dauer die Folge ist. Weiter werden die Möglichkeiten des Gerichtes mit § 77a Absatz 4 OWiG-E erweitert, insbesondere die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen durch die Verlesung von Protokollen über eine frühere Vernehmung zu ersetzen. Mit § 77a Absatz 5 OWiG-E wird die obergerichtliche Rechtsprechung zu den erforderlichen tatrichterlichen Feststellungen bei Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens in Gesetzesform gegossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 87/20

... (1) Wer geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, darf die nach § 14 Absatz 1 erhobenen Bestandsdaten und die nach § 15 Absatz 1 erhobenen Nutzungsdaten nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Erfüllung von Auskunftspflichten gegenüber den in Absatz 3 genannten Stellen verwenden. Dies gilt nicht für Passwörter und andere Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird. Die in eine Auskunft aufzunehmenden Bestandsdaten dürfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Nutzungsdaten auch automatisiert ausgewertet werden. Für die Auskunftserteilung sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen.



Drucksache 188/20

... -Protokoll ein. Bodendaten werden auch für das Wirkungsmonitoring nach der Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 473/20 (Beschluss)

Gesetz zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen



Drucksache 333/20

... Während des öffentlichen Gesundheitsnotstands aufgrund der COVID-19-Pandemie besteht ein übergeordnetes Interesse am Schutz der menschlichen Gesundheit. Darüber hinaus begrenzen die spezifischen Merkmale der Durchführung klinischer Prüfungen (d.h. begrenzte Anzahl von Probanden, begrenzte Mengen an betroffenen Arzneimitteln und Verabreichung in einer streng kontrollierten Umgebung) eine potenzielle Umweltexposition erheblich. Krankenhäuser handhaben routinemäßig gefährliche biologische Stoffe, und es gibt Protokolle, die einen sicheren Umgang mit biologischen Abfällen in Krankenhäusern gewährleisten. Auch die Kommission hat in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Abfallbehandlung in der COVID-19-Krise1 verabschiedet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 5/20

... Viele Betroffene und ihre Interessenverbände sowie nationale und internationale Schutzorganisationen verurteilen diese Praktiken daher schon seit Jahren und fordern deren Verbot. Der Weltärztebund verurteilte im Jahr 2013 sogenannte Konversionstherapien in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser Therapien auf die Gesundheit.



Drucksache 426/20 (Beschluss)

... sicherzustellen. Das heißt, eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist; dabei müssen der Zeitpunkt und der Grund für die Änderung erkennbar sein. Im Einzelnen wird auf die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" verwiesen, insbesondere auf die Anforderungen an die Unveränderbarkeit der Daten und der Protokollierung von Änderungen sowie auf die Arten des Datenzugriffs. Darüber hinaus hat sich ein System zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit von Arbeitszeitaufzeichnungen bei den digitalen Kontrollgeräten im Fahrpersonalrecht bewährt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch

15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO

18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG

19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO

‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung

20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB

‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches


 
 
 


Drucksache 2/20

... (4) Über die Prüfung ist ein Protokoll zu erstellen, das bis zur Erteilung einer neuen Zulassung aufzubewahren ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 75/20

... (3) Die Krankenkassen übermitteln die Daten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 in pseudonymisierter und maschinenlesbarer Form über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Schlüssel für die Herstellung des Pseudonyms ist vom Beauftragten für den Datenschutz der Krankenkasse aufzubewahren und darf anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Die Herstellung des Versichertenbezugs ist bei den Daten nach Absatz 1 Satz 1 zulässig, soweit dies für die Klärung doppelter Versicherungsverhältnisse oder für die Prüfung der Richtigkeit der Daten erforderlich ist. Über die Pseudonymisierung in der Krankenkasse und über jede Herstellung des Versichertenbezugs ist ein Protokoll anzufertigen, das bei dem Beauftragten für den Datenschutz der Krankenkasse aufzubewahren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20




Gesetz

Artikel 0
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

§ 329
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7a
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

Artikel 8a
Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 65/20 (Beschluss)

... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.



Drucksache 576/19

... (8) Die Übermittlung und der Abruf der Daten nach den Absätzen 4 bis 6 erfolgt im automatisierten Verfahren. Die nach Absatz 4 zur Übermittlung verpflichteten und nach den Absätzen 5 und 6 abrufberechtigten Stellen haben durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Daten nur von hierzu befugten Personen übermittelt und abgerufen werden können. Stellen nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 bedürfen für das automatisierte Verfahren einer Zulassung durch die für den Sitz des Unternehmens zuständige Luftsicherheitsbehörde. Die das gemeinsame Luftsicherheitsregister führende Stelle protokolliert bei Übermittlung und Abruf im automatisierten Verfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 418/19

... b) Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, daß der erhöhte Strafschutz nur Personen gewährt wird, die im politischen Leben des Volkes stehen. Der Regierungsentwurf. zum Strafrechtsänderungsgesetz sah in Anlehnung an § 1 des Kapitel III des Achten Teils der Vierten Notverordnung zum Schutze des inneren Friedens vom 8.12.1931 (RGBl. I 699 [743]) erhöhten Ehrenschutz für alle im öffentlichen Leben stehenden Personen vor. In den Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften setzte sich jedoch die Auffassung durch, dass ein Bedürfnis für verstärkten Schutz nur im politischen Bereich bestehe (vgl. Protokoll über die 116. Sitzung am 26.6.1951 des BT-Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht). Diese Abgrenzung des Personenkreises, dem im staatspolitischen Interesse erhöhter Ehrenschutz zuteil werden soll, liegt innerhalb des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. Das BVerfG hat nicht darüber zu befinden, welche Regelung "zweckmäßiger” oder "gerechter” ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 103/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus



Drucksache 170/19

... Ein zusätzlicher Bereich, in dem der Euratom-Vertrag nicht die Verbesserungen widerspiegelt, die in Bezug auf die Transparenz und die Demokratisierung durch die aufeinanderfolgenden Reformen der EU-Verträge erreicht wurden, ist die Rolle der nationalen Parlamente. Während das Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union Teil des Euratom-Vertrags ist, gibt es im Euratom-Vertrag keine Entsprechung zu Artikel 12 des Vertrags über die EU, in dem die Rolle der nationalen Parlamente festgelegt wird. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll zu prüfen, ob die Rolle der nationalen Parlamente im Rahmen von Euratom weiter gestärkt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 335/1/19

... "Über den Verlauf und das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist ein Protokoll zu erstellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/1/19




1. Zu § 3

2. Zu § 4 Absatz 1

3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -

4. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 2

6. Zu § 6 Absatz 1 Nummer 2

7. Zu § 6 Absatz 5 Satz 1, § 7 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 1 und 4, Absatz 4 Satz 1

8. Zu § 6 Absatz 6 - neu -

9. Zu § 7 Absatz 1 Nummer 1

10. Zu § 7 Absatz 1 Nummer 2

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

12. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe g

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3

15. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -

16. Zu § 7 Absatz 2 Satz 5

17. Zu § 7 Absatz 2 Satz 6 - neu -

18. Zu § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3

19. Zu § 7 Absatz 4 Satz 2 - neu -

20. Zu § 8

§ 8
Dokumentation

21. Zu § 8 Satz 2

22. Zu § 9 Satz 2


 
 
 


Drucksache 364/1/19

... (3) Im Fall des Absatzes 2 Nummer 4 unterbleibt die Bestellung eines Rechtsbeistands, wenn die verfolgte Person hierauf verzichtet. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn die verfolgte Person ihn ausdrücklich zu richterlichem Protokoll erklärt und über die Folgen des Verzichts und dessen Widerruflichkeit belehrt wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141 Absatz 3 - neu - StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141a Satz 1 StPO

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 40 Absatz 2, Absatz 3, Absatz 7 Satz 4 IRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 40 Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 Absatz 8 IRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 533/19

... Das Nationale Emissionshandelsregister wird nach Maßgabe dieses Gesetzes in Form einer elektronischen Datenbank errichtet, welche die Konten für Berechtigungen sowie ein Verzeichnis der von den Verantwortlichen berichteten Emissionen enthält. Das Emissionshandelsregister verzeichnet die Ausgabe, den Besitz, die Übertragung und Löschung von Emissionszertifikaten. Ausgabe, Löschung und sämtliche Transaktionen werden gleichzeitig von einem Transaktionsprotokoll verzeichnet und überwacht. Buchungsanweisungen werden sich nach Maßgabe dieses Gesetzes am Vorbild des allgemeinen Zahlungsverkehrs orientieren. Darüber hinaus wird das Register Verfügungsbeschränkungen von Emissionszertifikaten ausweisen, so dass Verfügungsbeschränkungen nicht durch gutgläubig lastenfreien Erwerb eines Dritten unterlaufen werden können. Das Emissionshandelsregister wird dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherung von Datenschutz und Datensicherheit treffen, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten.



Drucksache 418/19 (Beschluss)

... b) Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, dass der erhöhte Strafschutz nur Personen gewährt wird, die im politischen Leben des Volkes stehen. Der Regierungsentwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz sah in Anlehnung an § 1 des Kapitel III des Achten Teils der Vierten Notverordnung zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I 699 [743]) erhöhten Ehrenschutz für alle im öffentlichen Leben stehenden Personen vor. In den Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften setzte sich jedoch die Auffassung durch, dass ein Bedürfnis für verstärkten Schutz nur im politischen Bereich bestehe (vergleiche Protokoll über die 116. Sitzung am 26. Juni 1951 des BT-Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht). Diese Abgrenzung des Personenkreises, dem im staatspolitischen Interesse erhöhter Ehrenschutz zuteil werden soll, liegt innerhalb des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. Das BVerfG hat nicht darüber zu befinden, welche Regelung "zweckmäßiger” oder "gerechter” ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 33/19 (Beschluss)

... Vermehrt nutzen Straftäter die Möglichkeiten der Anonymisierung, die ihnen das Internet bietet. Eine häufig genutzte Form der Anonymisierung erfolgt über das "The Onion Router" (Tor)-Netzwerk, das aus einer Vielzahl von weltweit verteilten Servern besteht, über die Datenpakete in ständig wechselnder Form geleitet werden. Beim Verbindungsaufbau wird durch das Programm eine zufällige Route über einen Teil der Server festgelegt, ohne dass Herkunft oder Ziel der Daten protokolliert werden. Durch die Verschlüsselung der Nutzerdaten und die dynamische Routenwahl wird die Feststellung von Anfangs- und Endpunkten eines Datentransfers erheblich erschwert. Insbesondere über das Tor-Netzwerk erfolgt der Zugang zum sogenannten Darknet. Zugang und Erreichbarkeit der Darknet-Angebote sind durch das Erfordernis besonderer Programme, wie des Tor-Browsers, beschränkt.



Drucksache 513/19

Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS)



Drucksache 611/19

... Art. 13h der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Muster für die Gründung von Gesellschaften bereitstellen. Insoweit ist kein gesetzgeberisches Tätigwerden veranlasst, da bereits de lege lata in § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gründung der GmbH auf Grundlage des in der Anlage zum GmbHG befindlichen Musterprotokolls vorgesehen ist. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Einbindung des Notars - welche also auch die Mustergründung umfasst - ist von der Richtlinie gestattet, insbesondere ergibt sich aus Art. 13h Abs. 2 UAbs. 1 der Richtlinie nichts anderes. Diese Vorschrift bezieht sich nämlich bereits dem Wortlaut und auch der Gesetzgebungsgeschichte nach auf diejenigen Staaten, in welchen nach Art. 10 der Richtlinie Nr. 2017/1132 die Gesellschaftsgründung keiner vorbeugenden Verwaltungs- oder gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Dies ist aber in Deutschland durch die notarielle wie registergerichtliche Vorprüfung gerade nicht der Fall. Zudem stellt Art. 13h Abs. 2 UAbs. 2 der Richtlinie nochmals ausdrücklich klar, dass Anforderungen des nationalen Rechts an die öffentliche Beurkundung nicht berührt werden, solange eine Online-Gründung nach Art. 13g der Richtlinie möglich ist. Art. 13g Abs. 4 lit. a der Richtlinie ermöglicht aber gerade die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Mustern und ein Verfahren zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Errichtungsaktes. Dieses Verfahren stellt der Gesetzentwurf durch die Einbindung der Notare sicher. Ferner sieht Erwägungsgrund 18 der Richtlinie ausdrücklich vor, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, den rechtlichen Stellenwert der Muster zu bestimmen, und ermöglicht Art. 13g Abs. 4 lit. c der Richtlinie ausdrücklich die Einbindung des Notars. Abgesehen von der Richtlinienkonformität ist eine Überprüfung der Verwendung von Mustern durch den Notar auch rechtspolitisch sinnvoll. Denn gerade bei Mustern besteht die Gefahr, dass ein Beteiligter nur aus Kostengründen solche Muster verwendet, die nicht auf seinen individuellen Einzelfall zugeschnitten sind. Das System der vorsorgenden Rechtspflege will genau diesen Fall durch Einbindung der Notare verhindern.



Drucksache 517/19

... (3) Die Krankenkassen übermitteln die Daten nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 in pseudonymisierter und maschinenlesbarer Form über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen an das Bundesversicherungsamt. Der Schlüssel für die Herstellung des Pseudonyms ist vom Beauftragten für den Datenschutz der Krankenkasse aufzubewahren und darf anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Die Herstellung des Versichertenbezugs ist bei den Daten nach Absatz 1 Satz 1 zulässig, soweit dies für die Klärung doppelter Versicherungsverhältnisse oder für die Prüfung der Richtigkeit der Daten erforderlich ist. Über die Pseudonymisierung in der Krankenkasse und über jede Herstellung des Versichertenbezugs ist ein Protokoll anzufertigen, das bei dem Beauftragten für Datenschutz aufzubewahren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 191/19

... begründet und dort beim Erfüllungsaufwand veranschlagt wurden. Der Erfüllungsaufwand der Registerbehörde für die Protokollierung der Abrufe aus dem Bewacherregister lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den vollziehenden Ländern und der damit nicht verlässlich zu schätzenden Anzahl der zu erwartenden Abrufe nicht beziffern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 666/19

... (1) Die Übermittlung elektronischer Akten zwischen aktenführenden Behörden und Gerichten untereinander erfolgt über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über eine Anwendung, die auf OSCI oder einem diesen ersetzenden Protokollstandard beruht, der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Übermittlung elektronischer Akten

§ 3
Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung

§ 4
Übermittlungswege

§ 5
Ersatzmaßnahmen

§ 6
Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nrn. 49144916, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 161/19

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund (WMA) verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.



Drucksache 187/19 (Beschluss)

Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr.



Drucksache 161/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) entsprechend geändert. Der Weltärztebund verurteilte 2013 "Konversionstherapien" in seinem "Statement on Natural Variations of Human Sexuality" als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Auch der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll im Jahr 2014 die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen dieser auf die Gesundheit.



Drucksache 403/19 (Beschluss)

... ) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999



Drucksache 630/19

... "Das Prüfprotokoll muss die zugrunde liegende Prüfanweisung nennen und insbesondere folgende Angaben enthalten:



Drucksache 586/19

... a) der zwischen dem Großherzogtum Baden einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen anderseits abgeschlossenen Eisenbahnstaatsverträge von 1852 und 1858 und ihrer Nachträge, Erklärungen und Zusatzprotokolle;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 1
Versorgungsrechtliche Regelungen

§ 2
Verordnungsermächtigungen

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den einzelnen Regelungen:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Betriebführende Verwaltung

Artikel 2
Grundlagen der Betriebsführung

Artikel 3
Schweizerische Hoheitsrechte

Artikel 4
Bau und Erhaltung

Artikel 5
Verkehr

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Sozialversicherung

Artikel 8
Krankenversicherung

Artikel 9
Ruhestandsbeamte, Rentner und ihre Hinterbliebenen

Artikel 10
Gemischte Kommission Aufgaben und Befugnisse

Artikel 11
Zusammensetzung und Verfahren

Artikel 12
Form, Inkrafttreten, Dauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


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