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"Programmrichtlinie"


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Drucksache 125/07

... Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppen der Förderung, insbesondere mittelständische Unternehmen, ändert sich durch die Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung nicht. Er beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln bei den in den Programmrichtlinien genannten Stellen, in der Regel sind dies die Hausbanken der Antragsteller.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-Verwaltungsgesetz)

§ 1
Verwalter des Sondervermögens

§ 2
Zweckbestimmung

§ 3
Rechtsgeschäftlicher Verkehr

§ 4
Getrennte Vermögensverwaltung

§ 5
Substanzerhaltungsgebot

§ 6
Kapitalanlagen in der Kreditanstalt für Wiederaufbau

§ 7
Wirtschaftsplan

§ 8
Durchführung der Wirtschaftsförderung

§ 9
Kosten

Artikel 2
Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 3
Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Anmerkung

4 Gesetzesfolgenabschätzung

Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage zu
Artikel 3 des ERP-Neuordnungsgesetzes

Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2006

Kapitel 1

Kapitel 4

3 Abschluss

Teil II
Finanzierungsübersicht


 
 
 


Drucksache 620/05

... Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppen der Förderung, insbesondere mittelständische Unternehmen, ändert sich durch die Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung nicht. Er beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln bei den in den Programmrichtlinien genannten Stellen, in der Regel sind dies die Hausbanken der Antragsteller.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Gesetz zur Mitübernahme der Rechte und Schulden des ERP-Sondervermögens in das

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Artikel 4
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005

Artikel 5
Anpassung von Gesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 390/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.