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"Produktvielfalt"
Drucksache 497/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten
... Aufgrund der Produktmengen und der Produktvielfalt ist der Online-Handel mit E-Zigaretten besonders schwer überschaubar. Insbesondere das Angebot an E-Liquids (Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten) im Internet mit einer kaum erfassbaren Bandbreite verschiedenster Aromazusätze ist sehr vielfältig und im Einzelnen nicht überwachbar. Als Inhalationsprodukt mit direktem Kontakt zu den Atemwegen sind an die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe hohe Anforderungen zu stellen. Dem steht gegenüber, dass die Inhaltsstoffe der E-Liquids für diesen Verwendungszweck nicht oder nicht ausreichend gesundheitlich bewertet sind und gerade bei Einfuhren aus Drittstaaten außerhalb der EU die genaue Zusammensetzung nicht immer bekannt ist, weil die dazu vorgeschriebenen Informationspflichten von den Anbietern vielfach nicht beachtet werden.
Entschließung
a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids
b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel
c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen
d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen
e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids
Drucksache 309/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle COM(2014) 449 final
... 14. Die vergangenen zehn Jahre haben auch gezeigt, dass Fusionskontrolle die Innovationstätigkeit fördern kann, da Wettbewerb zu besseren Marktergebnissen führt, und zwar nicht nur in Form von Preissenkungen oder Produktionssteigerungen, sondern auch in Form von höherer Produktqualität, größerer Produktvielfalt und mehr Produktinnovation. In der Sache Intel/McAfee15 beispielsweise haben die Abhilfemaßnahmen dazu beigetragen, die Innovationstätigkeit im Bereich der Sicherheitssoftware zu erhalten und sicherzustellen, dass der Markt nicht gegenüber Wettbewerbern abgeschottet wurde.
1. Einführung
2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004
2.1. Materiellrechtliche Würdigung
2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz
2.3. Schlussfolgerung
3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN
3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?
3.1.1. Schadenstheorien
3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet
3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen
3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?
3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz
3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen
3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV
3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen
4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN
4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen
4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen
4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission
4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission
4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat
5. VERSCHIEDENES
6. Schlussfolgerung
Drucksache 328/1/12
... ist es, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken. Die Preisangabenverordnung verpflichtet die Tankstellen, Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie für Kraftfahrer deutlich lesbar sind. In den letzten Jahren hat aber die Zahl der Kraftstoffe, die an Tankstellen angeboten werden, zugenommen, z.B. unterschiedliche Sorten von Superbenzin. Diese Produktvielfalt erschwert ein schnelles Erkennen der Preissituation. Dies gilt umso mehr, wenn die Preishinweise für die Produkte je nach Tankstelle in unterschiedlicher Reihenfolge wiedergegeben werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Teil II der Anlage zu § 6 Satz 2 - neu -
4. Zur verbrauchergerechten Grundpreisangabe
6. Überwachung der Preisangabenvorschriften für das Kreditwesen
7. Für mehr Verbraucherschutz bei Kraftstoffpreisen
Drucksache 35/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... 38. Eine Obergrenze für eine Vorfälligkeitsentschädigung würde das Angebot von Festzinsdarlehen einschränken. Die angestrebte Produktvielfalt ginge damit verloren.
1. Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen:
Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern
Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen
Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern
Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
- Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung
- Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
- Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen
Drucksache 35/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Die vorzeitige Rückzahlung gehört bei der Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte aus Sicht der Kommission zu den wichtigsten Fragestellungen. Die Folgenabschätzung macht deutlich dass sich die Konditionen für vorzeitige Rückzahlungen auf alle vier Ziele der Kommission auswirken. Sie zeigt auch die Bedeutung der vorzeitigen Rückzahlung für die Produktvielfalt, die Studien zufolge wiederum zu den entscheidenden Faktoren für die Realisierung des Nutzens der Hypothekarkreditmarktintegration gehört. Die Kommission ist überzeugt dass, in voller Anerkenntnis der Vielfältigkeit der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung, eine befriedigende Lösung für die vorzeitige Rückzahlung es ermöglichen würde, den vollen Nutzen aus integrierten europäischen Hypothekarkreditmärkten zu ziehen.
Weissbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Einleitung
2. Handlungsgründe auf EU-Ebene
3. Ziele
3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern
3.2. Das Produktangebot erweitern
3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen
3.4. Die Kundenmobilität fördern
4. Erreichung der Ziele
4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
Vorzeitige Rückzahlung
Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen
4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten
4.5. Weitere Untersuchungen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Im Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 13. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ergreifen will. Er bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass Kommissionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor national zu keinen Einschränkungen in der Produktvielfalt und im Leistungsangebot für den Privatkunden führen.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 10. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ergreifen will. Er bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass Kommissionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor national zu keinen Einschränkungen in der Produktvielfalt und im Leistungsangebot für den Privatkunden führen.
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Ein wichtiges Element der Strategie der Kommission im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist die Verbesserung des Leistungsangebots durch eine größere Produktvielfalt.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 35/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... 12. Eine Obergrenze für eine Vorfälligkeitsentschädigung würde das Angebot von Festzinsdarlehen einschränken. Die angestrebte Produktvielfalt ginge damit verloren.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen:
Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern
Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen
Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern
Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung
Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen
Drucksache 205/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Erklärung des Europäischen Parlaments zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen
... E. in der Erwägung, dass den Verbrauchern dadurch möglicherweise ein Verlust an Produktvielfalt, kulturellem Erbe sowie Einzelhandelsverkaufsstellen droht,
Drucksache 306/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt KOM (2007) 226 endg.; Ratsdok. 9293/07
... • Eingeschränkte Produktvielfalt und Auswahl. In bestimmten Mitgliedstaaten sind langfristige Festzins-Hypothekenprodukte und manche neuere Produkte wie "
Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Kontext
3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden
4. Ziele und Maßnahmen
4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher
Laufende und geplante Initiativen
Mehr Auswahl, Qualität und Innovation
4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens
Schutz der Verbraucherinteressen
Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen
Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden
Laufende und geplante Initiativen
4.3. Stärkung des Verbrauchers
Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt
Beratung der Verbraucher
5. Schlussfolgerung
Drucksache 352/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen (Blindenschrift-Kennzeichnungs-Verordnung)
... Regelungen zur Art und Weise der nach § 10 Abs. 1b AMG vorgeschriebenen Kennzeichnung in Blindenschrift für solche Arzneimittel festgelegt, die in Kleinstmengen in Verkehr gebracht werden. Die Regelung berücksichtigt das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit staatlicher Regelungen und dient dazu, den Erhalt von Arzneimittelsortimenten, deren Produktion unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ansonsten nicht aufrecht erhalten werden kann, zu sichern. Dies ist insbesondere von Bedeutung für Hersteller und Anwender von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln. Für diese Arzneimittel würde die zusätzliche Kennzeichnung in Blindenschrift wegen der außerordentlich großen Produktvielfalt und der spezifischen Bedingungen einer Anfertigung in kleinen Mengen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellen. Die Anfertigung erfolgt hier unter Verwendung vorgefertigter Standardkartons mit Standardinformationen, die nach der Herstellung im Unternehmen vor Ort mit den produktspezifischen Angaben bedruckt werden. Eine nachträgliche Prägung mit Blindenschrift ist wegen des damit verbundenen technischen Aufwandes zu kostenintensiv und würde deshalb erhebliche Probleme aufwerfen.
Drucksache 875/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 KOM (2005) 629 endg.; Ratsdok. 15345/05
... " werden. Es ist zu bedenken, dass ein maximaler Grad der Marktintegration nicht den optimalen Grad der Marktintegration darstellen muss. Für die Feststellung eines Integrationsdefizits sollte ökonomisch belegt werden ob und welche Mängel in der Bedürfnisbefriedigung und der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bestehen. Separate Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher sollten stärker gebündelt und am Gesamtwohl orientiert zu einem Ausgleich gebracht werden. Privatautonomie und Produktvielfalt sind durch staatliche Maßnahmen so wenig wie möglich einzuschränken. Die Vorschriften sind oftmals zu detailliert. Dies erhöht die Kosten und nimmt dem wirtschaftlichen Handeln die notwendige Flexibilität für Innovationen und Wachstum.
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Die Mode- und Designindustrie (z.B. Textilien und Schuhe) erwirtschaftet knapp 8 % der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes und verzeichnete in den vergangenen Jahren ein geringes bzw. negatives Produktionswachstum bei relativ geringem Niveau der FuE-Ausgaben. Die erfolgreiche Strukturanpassung ist die zentrale Herausforderung für diesen Industriezweig. Verbesserungen auf den Gebieten Innovation, Schutz geistigen Eigentums und Qualifikationen sind wesentliche Voraussetzungen für die Erhöhung von Qualität und Produktvielfalt der Branche. Ein grundlegendes politisches Erfordernis ist darüber hinaus der bessere Zugang der Unternehmen dieses Sektors zu den derzeit stark abgeschotteten Weltmärkten.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 875/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 bis 2010 KOM (2005) 629 endg.; Ratsdok. 15345/05
... " werden. Es ist zu bedenken, dass ein maximaler Grad der Marktintegration nicht den optimalen Grad der Marktintegration darstellen muss. Für die Feststellung eines Integrationsdefizits sollte ökonomisch belegt werden ob und welche Mängel in der Bedürfnisbefriedigung und der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit bestehen. Separate Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher sollten stärker gebündelt und am Gesamtwohl orientiert zu einem Ausgleich gebracht werden. Privatautonomie und Produktvielfalt sind durch staatliche Maßnahmen so wenig wie möglich einzuschränken. Die Vorschriften sind oftmals zu detailliert. Dies erhöht die Kosten und nimmt dem wirtschaftlichen Handeln die notwendige Flexibilität für Innovationen und Wachstum.
Drucksache 84/05
... Die Gesetzesänderung führt in geringem Maße zu Umstellungskosten bei den betroffenen Unternehmen. Messbare Erhöhungen der Versicherungsbeiträge sind nicht zu erwarten, zumal die Öffnung des Binnenmarktes zusammen mit der größeren Produktvielfalt den Wettbewerb zwischen den Anbietern verstärken dürfte. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und das allgemeine Preisniveau sind ebenfalls nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
§ 150 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 151 Statistische Nachweisungen
§ 152 Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
§ 153 Ermächtigungsgrundlage
§ 55b Prognoserechnungen
§ 92 Versicherungsbeirat
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
Artikel 2 Änderung des Betriebsrentengesetzes
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)
§ 2 Überbetriebliche Pensionskassen
Artikel 4 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
§ 118a
§ 118b
§ 118c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
§ 118e
§ 118f
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
§ 147
§ 148
§ 149
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 744/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... 29. Eine Obergrenze für eine Vorfälligkeitsentschädigung würde das Angebot von Festzinsdarlehen einschränken. Die angestrebte Produktvielfalt ginge damit verloren. Die bisherigen Berechnungsmethoden sind sehr kompliziert. Daher könnte geprüft werden, ob eine sachgerechte Vereinfachung in Betracht kommt.
2 Verbraucherinformationen
Beratung und Kreditvermittlung
Vorzeitige Rückzahlung
Effektiver Jahreszins
Wucher und variable Zinssätze
2 Kreditvertrag
Durchsetzung und Rechtsbehelfe
2 Rechtsfragen
- Geltendes Recht
- Die Bonität des Kunden
- Zwangsversteigerungsverfahren
Hypothekarische Sicherheiten
- Grundbuchregister
- Eurohypothek
- Finanzierung von Hypothekarkrediten
Drucksache 110/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1.BMeldDÜV)
... Absatz 3 schreibt die bei elektronischen Datenübermittlungen einzuhaltenden Standards für die Satzbeschreibung (OSCI-XMeld) und das Übermittlungsprotokoll (OSCI-Transport) verbindlich vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass Produktvielfalt und Wettbewerb ebenso wenig wie der notwendige Datenfluss eingeschränkt werden sollen. Darüber hinaus wird durch den Einsatz dieser Standards ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet. Die hierfür erforderliche Satzbeschreibung OSCIXMeld und das Übertragungsprotokoll OSCI-Transport wurden im Projekt MEDIA@Komm zur Erprobung kommunaler eGovernment-Dienstleistungen definiert. Die Bezeichnung "OSCI" (Online Services Computer Interface) steht für eine Menge von Protokollen, deren gemeinsames Merkmal die besondere Eignung für das EGovernment ist. Bestandteile dieser Protokolle sind
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
§ 1 Allgemeines
§ 2 Form und Verfahren der Datenübermittlungen
§ 3 Rückmeldung
§ 4 Auswertung der Rückmeldung
§ 5 Fortschreibung der Daten
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 744/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU KOM (2005) 327 endg.
... Eine Obergrenze für eine Vorfälligkeitsentschädigung würde das Angebot von Festzinsdarlehen einschränken. Die angestrebte Produktvielfalt ginge damit verloren. Die bisherigen Berechnungsmethoden sind sehr kompliziert. Daher könnte geprüft werden, ob eine sachgerechte Vereinfachung in Betracht kommt.
Drucksache 744/05
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hypothekarkredit in der EU
KOM (2005) 327 endg.
... (3) Ohne den Folgemaßnahmen zu diesem Grünbuch vorgreifen zu wollen, ist sich die Kommission voll und ganz der Bedeutung des Hypothekarkreditgeschäfts und seiner Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft bewusst. Doch ist die Konsultation noch nicht weit genug fortgeschritten, um über ein Tätigwerden der Kommission zu entscheiden, geschweige denn zu erörtern, welche(s) Instrument(e) sich für diesen Zweck am besten eignen würde(n). Klar ist, dass jede Maßnahme, die die Kommission gegebenenfalls zur Integration dieser Märkte ergreift, auf eine Erhöhung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zum Nutzen aller abzielen würde. Erreicht werden könnte dies, indem die Hürden für die Beantragung und Bereitstellung eines Hypothekarkredits in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgebaut und die Märkte komplettiert, die Produktvielfalt erhöht und die Preiskonvergenz verstärkt würden. Die Kommission schätzt die Vorteile eines liquidieren, auf modernen, flexiblen Finanzierungstechniken und -Produkten beruhenden Markts. Sie ist sich jedoch auch darüber im Klaren, dass neue Produkte, wie hypothekarisch gesicherte Verbraucherkredite* eingehend geprüft werden müssen, und zwar sowohl im Hinblick auf ihre potenziellen Risiken für die Verbraucher als auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit, den Bürgern in der EU neue Finanzierungsquellen zu erschließen und so dem Problem der Rentenfinanzierung, dem die jetzige und die kommenden Generationen unweigerlich gegenüberstehen, zu begegnen. Und nicht zuletzt weiß die Kommission um die Bedeutung dieses Markts für das Wohl der EU-Bürger. Wohnverhältnisse und Kreditkonditionen haben enorme soziale und menschliche Auswirkungen (wie die Überschuldung, um nur ein Beispiel zu nennen), denen bei jeder Maßnahme in diesem Bereich angemessen Rechnung zu tragen ist.4
Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung
I SOLL die Kommission tätig werden?
II Verbraucherschutz
4 Verbraucherinformationen
Beratung und Kreditvermittlung
Vorzeitige Rückzahlung
Effektiver Jahreszins
Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze
4 Kreditvertrag
Durchsetzung und Rechtsbehelfe
III Rechtsfragen Geltendes Recht
Bonität des Kunden
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden
4 Zwangsversteigerungsverfahren
4 Steuern
IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister
Euro -Hypothek
V Finanzierung von Hypothekarkrediten
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.