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"Privilegienregelungen"


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Drucksache 882/08

... Die in Art.8 enthaltene Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, dass Vorrechte und Immunitäten nicht zum persönlichen Vorteil der Begünstigten gewährt werden, sondern zu dem Zweck, die unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Funktionalitätsprinzip) zu gewährleisten. Diesem Grundsatz entspricht es, dass nicht die privilegierte Person, sondern ausschließlich die entsendende Regierung die Immunität aufheben kann. Nahezu alle relevanten völkerrechtlichen Privilegienregelungen bekräftigen diesen Grundsatz. Er sollte daher auch Eingang in den Verordnungstext finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/08




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtsstellung

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Geschäftsräume

Artikel 4
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke

Artikel 5
Verkehrsfreiheit

Artikel 6
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden

Artikel 7
Zeugnispflicht

Artikel 8
Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten

Artikel 9
Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung

Artikel 10
Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer

Artikel 11
Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen

Artikel 12
Weitere steuerliche Regelungen

Artikel 13
Befreiung vom System der sozialen Sicherheit

Artikel 14
Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis

Artikel 15
Ausweise

Artikel 16
Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften

Artikel 17
Haftpflichtversicherung

Artikel 18
Private Erwerbstätigkeit

Artikel 19
Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Artikel 20
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung

Begründung

Zu Artikel 1

Artikel 151

Artikel 156

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.