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"Privilegienprotokollen"


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Drucksache 221/05

... Die Vorrechte und Immunitäten sind im Einzelnen im Beschluss geregelt. Der Regelungsinhalt orientiert sich an bestehenden Immunitäten- und Privilegienprotokollen der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für das Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokoll, BGBl. 1998 II S. 974), für das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (EG-Immunitätenprotokoll, ABI. EG 1967 Nr. L 152 S. 13), für den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 15. Oktober 2001 betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Instituts für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

4 Beschluss

Artikel 1
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und jeder sonstigen Form von Zwangsmaßnahmen

Artikel 2
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 3
Befreiung von Steuern und Abgaben

Artikel 4
Transfer von Rüstungsgütern für den amtlichen Gebrauch der Agentur

Artikel 5
Erleichterungen und Immunitäten in Bezug auf den Nachrichtenverkehr

Artikel 6
Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Artikel 7
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Agentur

Artikel 8
Ausschlüsse von den Immunitäten

Artikel 9
Besteuerung

Artikel 10
Schutz der Bediensteten

Artikel 11
Aufhebung der Immunitäten

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 13
Bestimmungen für zur Agentur abgeordnete nationale Experten

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 15
Evaluierung

Artikel 16
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Veröffentlichung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1
- Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und jeder sonstigen Form von Zwangsmaßnahmen

Artikel 2
- Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 3
- Befreiung von Steuern und Abgaben

Artikel 4
- Transfer von Rüstungsgütern für den amtlichen Gebrauch der Agentur

Artikel 5
- Erleichterungen und Immunität in Bezug auf den Nachrichtenverkehr

Artikel 6
- Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Artikel 7
- Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Agentur

Artikel 8
- Ausschlüsse von den Immunitäten

Artikel 9
- Besteuerung

Artikel 10
- Schutz der Bediensteten

Artikel 11
- Aufhebung der Immunitäten

Artikel 12
- Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 13
- Bestimmungen für zur Agentur abgeordnete nationale Experten

Artikel 14
- Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 15
- Evaluierung

Artikel 16
- Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 17
- Inkrafttreten

Artikel 18
- Veröffentlichung


 
 
 


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