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"Presserichtlinie"


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Drucksache 348/06 (Beschluss)

... "(...), der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter (...) überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung (...) ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können." Die Presserichtlinien der Landesjustiz- und Landesinnenverwaltungen legen den für Presseauskünfte zuständigen Bediensteten zudem nahe, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Verstöße gegen die Unschuldsvermutung durch Äußerungen von Seiten des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden sind rechtswidrig und können Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Schadenersatzansprüche auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 348/1/06

... " Die Presserichtlinien der Landesjustiz- und Landesinnenverwaltungen legen den für Presseauskünfte zuständigen Bediensteten zudem nahe, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Verstöße gegen die Unschuldsvermutung durch Äußerungen von Seiten des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden sind rechtswidrig und können Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Schadenersatzansprüche auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.