[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisklarheit"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 376/1/20

... Ein Muster für Preisverzeichnisse wird für sinnvoll gehalten. Hierbei sollten jedoch - zusätzlich zu den in der Anlage zum Verordnungsantrag enthaltenen Preisbestandteilen - weitere Preisbestandteile, die bei Türöffnungen zulässiger Weise in Rechnung gestellt werden können, aufgenommen werden. Auf die unternehmerische Freiheit bei der Entgeltdifferenzierung ist Rücksicht zu nehmen, solange dadurch Verbraucherinteressen und die notwendige Preisklarheit nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere kann es angemessen sein, den zusätzlichen Materialaufwand, beispielsweise beim Austausch des Türzylinders, in Rechnung zu stellen. Hinzu kommt, dass für die Fahrtkosten nicht allein die Geschäftsadresse, sondern auch die Betriebsstätte oder das übliche Tätigkeitsgebiet des Schlüsseldienstanbieters maßgeblich sein können. Darüber hinaus sollte erwogen werden, im Preisverzeichnis auch die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/20




Zu Artikel 1 Nummer 1

‚Artikel 1


 
 
 


Drucksache 376/20

... Im Übrigen gilt § 1 PAngVO, insbesondere müssen die Angaben auch hier der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen (§ 1 Abs. 7 S. 1 PAngVO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/20




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zum Preisangabengesetz - PAngG

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Nr. 2:

Zu Artikel 2

Anlage
Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten


 
 
 


Drucksache 376/20 (Beschluss)

... Im Übrigen gilt § 1 PAngV, insbesondere müssen die Angaben auch hier der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen (§ 1 Absatz 7 Satz 1 PAngV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage 1
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
: Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)


 
 
 


Drucksache 641/19

... - zu prüfen, ob die Weitergabe von Negativzinsen auch für Neukunden beschränkt werden kann. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gegen Verwahrentgelte in Form sogenannter Negativzinsen aus Gründen der Transparenz, der Preisklarheit und des für Zahlungsdienste zu beachtenden Gebots der Angemessenheit Bedenken bestehen. Sollte dies nicht möglich sein, gilt es die Belastungswirkungen von Negativzinsen zumindest abzufedern, indem sie steuerlich zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt werden können, ohne das Besteuerungskonzept für Kapitalerträge grundlegend zu verändern. Dabei muss auch für die Fälle eine liquiditätswirksame Lösung das Ziel sein, in denen mangels anderer positiver Kapitalerträge die Negativzinsen nicht verrechnet werden können.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... ist der neue Satz 4 anzufügen, damit Verbraucher immer Preisklarheit haben und Preise einwandfrei vergleichen können. Dafür ist es am Ende unerheblich, ob eine Restschuldversicherung optional oder obligatorisch angeboten wurde. Eine Preisangabe mittels Effektivzinsangabe ist jeweils mit und ohne Versicherungsschutz vorzuschreiben. Entscheiden sich Verbraucher für eine Option, ist sie Bestandteil dieses Angebotes. Damit wird Transparenz über die Kosten von Restschuldversicherungen und erstmalig sogar eine Vergleichbarkeit - und potenziell einen Preiswettbewerb - mit anderen Kreditangeboten mit Restschuldversicherung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO

26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 359/1/15

... ist der neue Satz 4 anzufügen, damit Verbraucher immer Preisklarheit haben und Preise einwandfrei vergleichen können. Dafür ist es am Ende unerheblich, ob eine Restschuldversicherung optional oder obligatorisch angeboten wurde. Eine Preisangabe mittels Effektivzinsangabe ist jeweils mit und ohne Versicherungsschutz vorzuschreiben. Entscheiden sich Verbraucher für eine Option, ist sie Bestandteil dieses Angebotes. Damit wird Transparenz über die Kosten von Restschuldversicherungen und erstmalig sogar eine Vergleichbarkeit - und potenziell einen Preiswettbewerb - mit anderen Kreditangeboten mit Restschuldversicherung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

Zur Folgeänderung:

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

17. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 22

19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO

33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 428/13

... statuierten Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit in gleicher Weise für Endpreise wie für Grundpreise gelten. Daher scheint es gegenüber einer Änderung der



Drucksache 799/12

... Die Ergänzung des Verweises für Aufbauseminare soll klarstellen, dass diese nur noch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe Anwendung finden. Außerdem werden die Regelungen auf das neue Fahreignungsseminar erstreckt. Nach § 19 bildet der Inhaber der Fahrschulerlaubnis seine Entgelte in Bezug auf die Aufbauseminare für Punkteauffällige nach § 2a Absatz 2 Nummer 1 StVG frei, selbständig und in eigener Verantwortung und gibt sie pauschaliert an. Dabei müssen die Entgelte den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Der Gesetzgeber erstreckt diese Regelungen auch auf das neue Fahreignungsseminar nach § 4a StVG, das an die Stelle des bisherigen Aufbauseminars für Punkteauffällige tritt. Bei der Preisbildung für die Fahreignungsseminare sind die zu berücksichtigenden Kostengruppen gegenüber dem bisherigen Aufbauseminar unverändert, so dass auch aus diesem Grund eine Übernahme der bisherigen Regelungen zu den Unterrichtsentgelten für das neu eingeführte Fahreignungsseminar notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 89/1/09

... sieht zwei sehr weitgehende Gruppen von Regelbeispielen für zulässige Preisänderungsvorbehalte vor, die überdies nicht abschließend sind. Die Neuregelung steht damit den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entgegen und wird den Verbrauchern die Vergleichbarkeit von Urlaubsangeboten deutlich erschweren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Nummer 3 PAngV


 
 
 


Drucksache 710/04

... , nämlich Verbraucherschutz durch Preisklarheit, Preiswahrheit und die Möglichkeit des Preisvergleichs, wie auch die Verbesserung des Wettbewerbs, können auch ohne behördliche Kontrollen auf der Basis der vorgeschlagenen Selbstregulierung des Marktes sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04




Entschließung

I. Marktöffnung im Bereich des Schornsteinfegergesetzes und der Handwerksordnung

II. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

III. Aufhebung der Baustellenverordnung

IV. Änderung der Preisangabenverordnung

V. Vereinfachungen bei der Beherbergungsstatistik

VI. Umwandlung von Wasser- und Bodenverbänden in Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts

VII. Lockerungen im Bereich des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts

VIII. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

IX. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

X. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

XI. Vereinfachte Deklaration von Altholz

XII. Erleichterungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

XIII. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

XIV. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XV. Entbürokratisierung der Schweinedatenbank


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.