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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisangabenrechts"


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Drucksache 235/08

... b. Im Fertigpackungsrecht bleiben die Vorschriften über die Füllmengenkennzeichnung und die messtechnischen Anforderungen unverändert, ebenso wie das eichrechtliche Täuschungsverbot (Verbot von Mogelpackungen). Entscheidend für den fertigpackungsrechtlichen Verbraucherschutz ist, dass der Verbraucher aufgrund der Packungsaufschrift jederzeit erkennen kann wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt, und dass er durch die Packungsgestaltung in seiner Erwartung nicht irregeleitet wird. Etwaigen verdeckten Preiserhöhungen (durch den Verkauf von geringfügig weniger Inhalt zum gleichen Preis) wird durch das Zusammenspiel dieser Bestimmungen mit denjenigen des Preisangabenrechts ebenfalls weiterhin und in einem angemessenen Verhältnis zur Freiheit der Hersteller vorgebeugt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fertigpackungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen

1. Nach Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der Menge in Milliliter

2. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Fertigpackungen


 
 
 


Drucksache 538/06 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeit der Länder für die Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße gegen die in Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG erlassenen Preisangabenregelungen ist nicht sachgerecht. Eine Anknüpfung an derzeit durch die Länder bzw. die Kommunen wahrgenommene Aufgaben (vgl. Punkt A II S. 27 und Punkt B zu Artikel 1 § 2 S. 39 der Gesetzesbegründung) ist nicht möglich, da sich diese derzeit nicht auf grenzüberschreitende Verstöße beziehen. Bereits jetzt erfolgt die Durchsetzung des Preisangabenrechts überwiegend durch klageberechtigte Wettbewerbs- und Verbraucherverbände auf der Grundlage des UWG. Die Interessenlage ist daher vergleichbar mit denjenigen Verbraucherschutzregelungen, deren grenzüberschreitende Durchsetzung dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 538/1/06

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeit der Länder für die Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße gegen die in Umsetzung der Richtlinie 98/6/EG erlassenen Preisangabenregelungen ist nicht sachgerecht. Eine Anknüpfung an derzeit durch die Länder bzw. die Kommunen wahrgenommene Aufgaben (vgl. Punkt A II S. 27 und Punkt B zu Artikel 1 § 2 S. 39 der Gesetzesbegründung) ist nicht möglich, da sich diese derzeit nicht auf grenzüberschreitende Verstöße beziehen. Bereits jetzt erfolgt die Durchsetzung des Preisangabenrechts überwiegend durch klageberechtigte Wettbewerbs- und Verbraucherverbände auf der Grundlage des UWG. Die Interessenlage ist daher vergleichbar mit denjenigen Verbraucherschutzregelungen, deren grenzüberschreitende Durchsetzung dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zu Artikel 1 § 13 und §§ 14 bis 18 VSchDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 710/04

... Im Hinblick auf die gebotene Reduzierung staatlichen Handelns auf die unverzichtbaren Kernbereiche erscheint es angezeigt, dass der Staat sich aus der behördlichen Überprüfung der Einhaltung der materiellen Regelungen des Preisangabenrechts zurückzieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04




Entschließung

I. Marktöffnung im Bereich des Schornsteinfegergesetzes und der Handwerksordnung

II. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

III. Aufhebung der Baustellenverordnung

IV. Änderung der Preisangabenverordnung

V. Vereinfachungen bei der Beherbergungsstatistik

VI. Umwandlung von Wasser- und Bodenverbänden in Vereine und Gesellschaften des privaten Rechts

VII. Lockerungen im Bereich des Abfallrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts

VIII. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

IX. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

X. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

XI. Vereinfachte Deklaration von Altholz

XII. Erleichterungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen

XIII. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

XIV. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XV. Entbürokratisierung der Schweinedatenbank


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.