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"Postdienstrichtlinie"


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Drucksache 877/11

... Die Dritte Postdienstrichtlinie18 war ein Meilenstein auf dem Weg der 1992 begonnenen Reform der Märkte für Postdienstleistungen in Europa. Die Bürger haben davon in vielfältiger Weise profitiert, u.a. durch Verbesserungen der Dienstleistungsqualität und durch neue, innovative Zustellungsdienste. Die Richtlinie definiert die Mindestanforderungen an den Umfang der Universaldienstverpflichtung: Hochwertige Postdienstleistungen für einfache Briefe und Pakete bestimmter Gewichtsklassen sowie eingeschriebene und versicherte Sendungen müssen allen Nutzern an mindestens fünf Tagen je Woche im gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen. Außerdem enthält die Richtlinie Bestimmungen, die die hohe Qualität des Universalpostdienstes sichern und deren Umsetzung von der Kommission überwacht wird. Kürzlich hat die Kommission die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP)19 eingesetzt, die sich mit Fragen wie der Finanzierung der Universaldienstverpflichtung und der Beobachtung von Marktergebnissen befasst20. Außerdem hat die Kommission ein Forum für die Nutzer von Postdiensten ("Postal Users’ Forum") eingerichtet, das im Dezember 2011 erstmals zusammengetreten ist und in dem sowohl Privat- als auch Geschäftskunden mit anderen Akteuren wie Dienstbetreibern und Gewerkschaften die Entwicklung der Verbraucherbedürfnisse in einem sich wandelnden Kommunikationsumfeld im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung dieses Sektors erörtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.