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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Postdiensterichtlinie"


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Drucksache 300/1/15

... (mangels Anwendbarkeit vgl. Artikel 17 Nummer 1 Buchstabe a) noch gegen die Postdiensterichtlinie (Richtlinie 97/67/EG des europäischen Parlaments und des Rates), die eine Identifizierungspflicht nicht ausschließt. Vielmehr dient die Identifizierungspflicht sogar der Verbesserung der Dienstequalität im Sinne der Richtlinie. Mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besteht Vereinbarkeit, da die nicht diskriminierenden, verhältnismäßigen Regelungen zugunsten der Ziele des Verbraucherschutzes und der Sicherheit des Postfachverkehrs als zwingende Gründe des Allgemeininteresses wirken. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat anerkannt, dass Artikel 106 AEUV für Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, z.B. die Erbringung von Postdienstleistungen, betraut sind, Ausnahmen von der Anwendung der Grundfreiheiten rechtfertigt."

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Drucksache 300/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1 Satz 6 - neu - GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1a Satz 1, 3 - neu - GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1b Satz 2 - neu - GewO

4. Zu Artikel 2- neu - Inhaltsübersicht, §§ 40a bis 40c PostG

'Artikel 2 Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

'II. Zu Artikel 2 Änderung des Postgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40b

Zu § 40c


 
 
 


Drucksache 627/13

... Das Postgesetz enthält in § 47 eine eigenständige Regelung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur. In Konkretisierung des Artikels 4 Absatz 2 der Postdiensterichtlinie soll in diesem Bericht künftig für den Fall, dass infolge eines Universaldienstdefizits ein Unternehmen nach § 13 Absatz 2 oder 3 verpflichtet bzw. nach § 14 beauftragt worden ist, die Universaldienstleistung zu erbringen, eine Bewertung zu der Frage erfolgen, ob die Verpflichtung aufrechterhalten werden muss oder der Markt den entsprechenden Dienst wieder aus sich heraus anbietet.

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Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Drucksache 438/10

... ) ergeben (Tz. 103). Danach kann die DPAG Kosten für die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, für die flächendeckende Versorgung und für die Übernahme von Versorgungslasten geltend machen; sie muss diese Positionen in ihren Entgeltanträgen aber nicht einfordern. Die Monopolkommission spricht sich für eine ersatzlose Streichung dieser Vorschrift aus, so dass zukünftig die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung der einzige Maßstab für die Entgeltregulierung wären. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Monopolkommission. Nach der Liberalisierung können nach der Postdiensterichtlinie (2008/6/EG) die dort sogenannten „nachgewiesenen Nettokosten“ des Universaldienstes unabhängig von einer Verpflichtung zur Erbringung dieser Dienste dann erstattet werden. Im Falle eines nachgewiesenen Defizits tritt nach deutschem Recht ein Ausschreibungs- und ggf. Verpflichtungsregime ein, nach dem nicht zwingend ist, dass das marktbeherrschende, zur Genehmigung von Entgelten verpflichtete Unternehmen gleichzeitig Universaldienstleister ist.

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Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 605/08 Postdiensterichtlinie


Drucksache 581/08

... es an die vom Europäischen Parlament verabschiedete dritte Postdiensterichtlinie wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit diesem Vorschlag Rechnung getragen werden kann.

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Drucksache 581/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen

3 Wettbewerbsbeurteilung

3 Akteneinsicht

Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht

Neue Märkte

3 Resale

Europäischer Rechtsrahmen

3 Wettbewerbskonzeption

3 Universaldienst

Next Generation Networks NGN

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Mindestlohn

3 Umsatzsteuerbefreiung

3 Universaldienst

Price -Cap-Verfahren

Anpassung des PostG


 
 
 


Drucksache 331/06

... gegen Art. 86 EGV verstößt und über das hinausgeht, was gemäß der Postdiensterichtlinie zulässigerweise reserviert werden kann.

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Drucksache 331/06




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen Wettbewerbsbeurteilung

Amtspraxis der BNetzA/ Akteneinsicht

Verfahren der Marktdefinition und Marktanalyse

Konsistente Entgeltregulierung

Neue Märkte

3 Resalevorschriften

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Exklusivlizenz

3 Universaldienst

Zulassung gewerblicher Postvorbereitung

Price -Cap-Verfahren

3 Quersubventionierung

3 Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 994/04

Einklang mit der Postdiensterichtlinie und den



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.