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"Mitteilungs- und Genehmigungspflicht"


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Drucksache 706/05

... Aufgrund dieser Verordnung über den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr für Personen und Güter können die Mitgliedstaaten gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen, um Verkehrsdienste sicherzustellen, die bestimmten Normen in Bezug auf Tarife, Kontinuität, Regelmäßigkeit und Kapazität entsprechen, wobei die Mitgliedstaaten Ausgleichsleistungen für die den Betreibern entstandenen Kosten erbringen. Die Verordnung regelt die zu befolgenden Verfahren, bevor eine solche Ausgleichsleistung fällig wird, und schreibt zur Ermittlung der angemessenen Höhe detaillierte Berechnungsmethoden vor. Die gemäß dieser Verordnung gewährten Ausgleichsleistungen unterliegen nicht der Mitteilungs- und Genehmigungspflicht nach Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/05




Begründung

3 Einleitung

1. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. GEMEINWIRTSCHAFTLICHE Verpflichtungen IM Verkehrssektor

2.1 Der gemeinschaftliche Besitzstand

2.2 Marktöffnung

3. DER Kommissionsvorschlag von 2000, geändert 2002

4. DAS Altmark-urteil

5. DAS NEUE Konzept der Kommission

die einzelnen Artikel

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften

Artikel 5
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Artikel 6
Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 7
Veröffentlichung

Artikel 8
Übergangsregelung

Artikel 9
Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Überwachung

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften

Artikel 5
Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

Artikel 6
Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 7
Veröffentlichung

Artikel 8
Übergangsregelung

Artikel 9
Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag

Artikel 10
Aufhebung

Artikel 11
Überwachung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


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