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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mieterstrom-Verordnung"


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Drucksache 108/1/17

... c) Eine solche Mieterstrom-Verordnung soll die tatsächliche Partizipation der Mieterinnen und Mieter absichern. Ungeachtet dessen sollen Mieterinnen und Mieter ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen können. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Investitionssicherheit ist dem Problem Rechnung zu tragen, dass nach Anlagenerstellung möglicherweise kein Mieter oder nur ein kleiner Teil der Hausbewohner den Strom von der errichteten Anlage beziehen möchte oder sich im Falle eines Mieterwechsels die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich verändern. Erforderlich ist ferner eine gewisse Vielfalt an Betreibermodellen, die die Heterogenität der möglichen Mietverhältnisse abbildet.

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Drucksache 108/1/17




2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 347/17

... Das EEG 2017 enthält bislang in § 95 Nummer 2 EEG 2017 eine Ermächtigung zum Erlass einer Mieterstrom-Verordnung. Diese Verordnungsermächtigung sieht eine Verringerung der EEG-Umlage bei Mieterstrommodellen vor. Indes lassen sich die von der Anlagengröße abhängigen Kosten der Stromerzeugung in dem oben dargestellten Konzept einer EEG-Vergütung für Mieterstrom besser abbilden. Das ermöglicht eine passgenauere Förderung. Eine EEG-Vergütung für Mieterstrom lässt sich jedoch nicht auf die Verordnungsermächtigung des § 95 Nummer 2 EEG 2017 stützen. Daher ist eine Änderung des EEG erforderlich.

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Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


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