[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldedatenbeständen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 219/15

... Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung im Zusammenhang mit der Ausstellung von Neu-Dokumenten ist als geringfügig anzusehen. Er ist mit den vorhandenen Ressourcen abzudecken. Die einmalige Implementierung der durch den Bund bereitzustellenden Technik zur Personalisierung für den Ersatz-Personalausweis bei den Ausweisbehörden ist ebenfalls als vernachlässigbar anzusehen. Dies gilt auch für die Erweiterung des zu übermittelnden Datenumfangs im Rückmeldeverfahren zwischen den Meldebehörden. Für den Datenaustausch wird den Kommunen ein im Rahmen des üblichen Release-Managements geänderter Standard OSCI-XMeld für die Online-Datenübermittlung zur Verfügung gestellt. Die Änderungskosten im Standard sind durch die bestehende Verwaltungsvereinbarung zur Wartung und Pflege des OSCI-Standards XMeld abgedeckt. Die Kommunen sowie die Länder mit zentralen Meldedatenbeständen haben die überarbeitet Software für die Online-Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden in ihre Verfahren einzupflegen. Die dafür anfallenden Kosten sind in der Regel durch bestehende Wartungsverträge abgedeckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Personalausweisverordnung

§ 12a
Muster für den Ersatz-Personalausweis

Artikel 2
Änderung der Personalausweisgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage 1

Zu Artikel 1 Nummer 5

Anhang 2a
Muster des Ersatz-Personalausweises

Anlage 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Abschnitt 1
Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 335/15

... Die Beteiligung des zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes ist vorgeschrieben. Aus der Zulassung eines privatrechtlich betriebenen Portals für einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Verfahren in einem Land kann kein Anspruch auf Anschluss dieses Portals bei Meldebehörden oder zentralen Meldedatenbeständen dieses Landes hergeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich; Begriffe

§ 2
Aufgaben

§ 3
Protokollierungspflicht

§ 4
Datenschutz und Datensicherheit

§ 5
Zulassungsverfahren

§ 6
Vorläufige Zulassung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E -Government-Tauglichkeit

4 Fazit


 
 
 


Drucksache 236/14

... Das Melderecht in Deutschland wird durch die Länder ausgeführt. Entsprechend gibt es derzeit unterschiedliche Lösungen, wie Behörden und öffentliche Stellen, die Daten zu ihrer Aufgabenerfüllung bei Meldebehörden oder zentralen Meldedatenbeständen abfragen möchten, an solche Daten gelangen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Verfahren des Datenabrufes

§ 3
Standards der Datenübermittlung

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Zuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung:

4 Bund

Länder und Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2874: Entwurf einer Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 102/14

... Protokollierungsregelungen und Auskunftsrechte der betroffenen Person werden lediglich in Übereinstimmung gebracht. Änderungen bei Regelungen zur Datenspeicherung und Datenübermittlung haben bei Kommunen sowie Ländern mit zentralen Meldedatenbeständen die entsprechenden Ergänzungen zur Folge. Dafür anfallende Kosten sind grundsätzlich durch bestehende Wartungsverträge abgedeckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Entwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2793: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 238/14

... (3) Das Bundesverwaltungsamt kann bei zentralen Meldedatenbeständen der Länder, sofern solche nicht vorhanden sind, bei sonstigen Stellen, die durch Landesrecht dazu bestimmt sind, oder bei den Meldebehörden zur stichprobenartigen Überprüfung der Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen der Europäischen Bürgerinitiative gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative folgende Daten abrufen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Verfahren der Datenübermittlung

§ 3
Standards der Datenübermittlung

§ 4
Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

§ 5
Datenübermittlung an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit

§ 6
Datenübermittlung an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

§ 7
Datenübermittlung an das Bundeszentralregister

§ 8
Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt

§ 9
Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern

§ 10
Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A Begründung:

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Zuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung:

3. Finanzelle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

V. Sonstige Auswirkungen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2634: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 9/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrücklich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungsamtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzulässig und entsprechend abzulehnen wäre.



Drucksache 489/12

... "(6) Datenübermittlungen und Auskünfte von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind gebührenfrei. Landesrechtliche Regelungen zur Gebührenerhebung bei Datenübermittlungen aus zentralen Meldedatenbeständen oder Portalen auf Landesebene bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/12




‚Artikel 3 Änderung des Suchdienstedatenschutzgesetz


 
 
 


Drucksache 9/1/12

... Der Bundesrat weist die Bundesregierung nachdrücklich darauf hin, dass ein Zugriff des Bundesverwaltungsamtes im Wege des automatisierten Abrufverfahrens auf zentrale Meldedatenbestände der Länder rechtlich unzulässig und entsprechend abzulehnen wäre.



Drucksache 523/11 (Beschluss)

... Die Änderung dient der kompetenzrechtlichen Klarstellung des Gewollten. Die Bestimmung der Behörden und des Verfahrens obliegt nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 GG für die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens nach § 3 Absatz 3 EBIG-E den Ländern. Die geplante Regelung verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisierten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen in den Ländern zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerführungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldedatenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

3. Zu Artikel 2 § 5d Absatz 3 2. BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 523/11

... (3) Zur Überprüfung auf unrichtige Angaben im Sinne von § 4 Nummer 5 kann das Bundesverwaltungsamt bei zentralen Meldedatenbeständen der Länder, sofern solche nicht vorhanden sind, bei sonstigen Stellen, die durch Landesrecht dazu bestimmt sind, oder bei den Meldebehörden sowie bei den Auslandsvertretungen folgende Daten abrufen und mit den Daten der ihm vorliegenden Unterstützungsbekundungen abgleichen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

§ 1
Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen

§ 2
Sammeln von Unterstützungsbekundungen

§ 3
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen

§ 4
Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

§ 5
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

IV. Bürokratiekosten

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Befristung

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen


 
 
 


Drucksache 524/1/11

... In der Systematik des Melderechts wird zwischen Datenübermittlungen an öffentliche Stellen im allgemeinen und Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden im Besonderen unterschieden (vgl. z.B. die Regelungen in der 1. und 2. BMeldDÜV, §§ 33 und 34 BMG-E). Die Änderung dient der Klarstellung, dass die Ordnungsmerkmale auch für Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden verwendet werden dürfen und ist neben der automatisierten Rückmeldung insbesondere auch in den Fällen von Bedeutung, in denen die zentralen Meldedatenbestände landesrechtlich in eigener Zuständigkeit von einer Meldebehörde verwaltet werden und nicht im Auftrag der kommunalen Meldebehörden betrieben werden. Eine Registerführung zentraler Meldebestände ohne die Übermittlung von Ordnungsmerkmalen der lokalen Meldebehörden ist technisch nicht ohne zumutbaren Aufwand realisierbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 523/1/11

... Die Änderung dient der kompetenzrechtlichen Klarstellung des Gewollten. Die Bestimmung der Behörden und des Verfahrens obliegt nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 GG für die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens nach § 3 Absatz 3 EBIG-E den Ländern. Die geplante Regelung verpflichtet die Länder, dem Bundesverwaltungsamt prioritär einen automatisierten Abruf aus zentralen Meldedatenbeständen in den Ländern zu ermöglichen, sofern es solche zentralen Registerführungen gibt. Das Wahlrecht, aus welchem Meldedatenbestand der Abruf erfolgen soll (zentral oder dezentral bei den Meldebehörden), obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EBIG

3. Zu Artikel 2 § 5d Absatz 3 2. BMeldDÜV


 
 
 


Drucksache 524/11 (Beschluss)

... In der Systematik des Melderechts wird zwischen Datenübermittlungen an öffentliche Stellen im allgemeinen und Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden im Besonderen unterschieden (vgl. z.B. die Regelungen in der 1. und 2. BMeldDÜV, §§ 33 und 34 BMG-E). Die Änderung dient der Klarstellung, dass die Ordnungsmerkmale auch für Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden verwendet werden dürfen und ist neben der automatisierten Rückmeldung insbesondere auch in den Fällen von Bedeutung, in denen die zentralen Meldedatenbestände landesrechtlich in eigener Zuständigkeit von einer Meldebehörde verwaltet werden und nicht im Auftrag der kommunalen Meldebehörden betrieben werden. Eine Registerführung zentraler Meldebestände ohne die Übermittlung von Ordnungsmerkmalen der lokalen Meldebehörden ist technisch nicht ohne zumutbaren Aufwand realisierbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

16. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

17. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

18. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

19. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

21. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

25. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

27. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

29. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

30. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

33. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 allgemein

35. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 3/09

... Als Ergebnis der Prüfung werden in den Meldedatenbeständen des Zensus Meldeanschriften der Personen gefunden. Diese werden in den Datenbestand der Sonderanschriften zurück übermittelt. Dort wird maschinell geprüft, ob die gefundene Meldeanschrift der Anschrift des Sonderbereichs entspricht. Ist dies der Fall, ist das Ergebnis schlüssig, die Person ist an der Sonderanschrift zu zählen. Ist es nicht der Fall, d. h. es liegen mehrere Datensätze für eine Person vor (Mehrfachfall) vor, wird der Wohnstatus des Bürgers/der Bürgerin festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.