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"MarkscheiderBergverordnung"


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Drucksache 552/15

... Das auf der Grundlage des Bundesberggesetzes und der MarkscheiderBergverordnung anzufertigende und nachzutragende Risswerk ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für einen sinnvollen und planmäßigen Abbau von Bodenschätzen, es dient der Bergbehörde zur wirksamen Handhabung der Bergaufsicht und kann außerdem für die Geltendmachung von Bergschadensersatzansprüchen von besonderer Bedeutung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Markscheider-Bergverordnung

1.2 Übertägige Gewinnungsbetriebe

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu a aa :

Zu a bb :

Zu a cc bis ee :

Zu b aa :

Zu b bb und cc :

Zu b dd :

Zu b ee :

Zu b ff :


 
 
 


Suchbeispiele:


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