9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Leiharbeitsrichtlinie"
Drucksache 777/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final; Ratsdok. 16018/17
... Leiharbeitsrichtlinie
Drucksache 448/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
... Aufgrund des EuGH-Urteils vom 17. November 2016 (C-216/15 Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH gegen Ruhrlandklinik gGmbH) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017 unterfallen Rotkreuzschwestern, die Mitglied einer vereinsrechtlich organisierten DRK-Schwesternschaft sind und in Gesundheitseinrichtungen ihre Tätigkeit ausüben, die nicht von der Schwesternschaft getragen werden, der EU-Leiharbeitsrichtlinie und folglich auch dem deutschen
Drucksache 627/1/16
... Leiharbeitsrichtlinie
Drucksache 745/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung"
... Leiharbeitsrichtlinie
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 745/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung"
... Durch das AÜG-ÄndG ist die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - abgesehen von den in § 1 Absatz 3 AÜG geregelten Ausnahmen - nur noch dann erlaubnisfrei, wenn sie nicht im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Arbeitgebers erfolgt. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 19. November 2008 (Leiharbeitsrichtlinie) ist in Anlehnung an das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht entwickelte Verständnis weit auszulegen. Daher wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch Personalgestellung und Abordnung eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie darstellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Drucksache 237/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung herstellen
... ausschließt. Im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben aus der Leiharbeitsrichtlinie
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG
3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
4. Begrenzung der Konzernleihe
5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer
6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher
7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Drucksache 847/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) am 5. Dezember 2008 in Kraft getreten. Sie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 5. Dezember 2011 in deutsches Recht umzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung unterbunden und die Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden. Insgesamt soll die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles arbeitsmarktpolitisches Instrument gestärkt und ihre positiven Beschäftigungseffekte erhalten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 19 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
Drucksache 847/3/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Artikel 7 der Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowohl im verleihenden als auch im entleihenden Unternehmen bei der Berechnung der Schwellenwerte zur Einrichtung der Arbeitnehmervertretung zu berücksichtigten.
Zu Artikel 1 Nummer 10aneu
Zu § 14
Zu § 14
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.