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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer"


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Drucksache 657/19

... Ein derart abgestimmtes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebens- oder



Drucksache 658/19

... Auf jeder Stufe der Lebensmittel- und Futtermittelkette haben Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sowie die zuständigen Behörden eindeutig festgelegte Zuständigkeiten und Aufgaben und müssen entsprechend reagieren, wenn ein Risiko festgestellt wird. Entscheidend dabei ist, dass Behörden und Unternehmen ein Lebensmittel oder Futtermittel, bei dem sie ein Risiko festgestellt haben, zu seiner Quelle zurückverfolgen können, um das Problem rasch zu isolieren und zu verhindern, dass gesundheitlich bedenkliche Erzeugnisse zu den Verbrauchern gelangen.



Drucksache 410/15

... "(6) Die Länder können ungeachtet der in den Absätzen 1 und 1a vorgesehenen Veröffentlichungen eigene Regelungen zum Aushang der Ergebnisse amtlicher Kontrollen in den betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen treffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 789/1/12

... Damit soll ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Transparenzsystem für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, sich über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen vor dem Kauf eines Lebens- oder Futtermittels oder vor dem Betreten einer Betriebsstätte im Vorfeld in einfacher Art und Weise zu informieren. Ein solches geschlossenes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebens- oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 17a Absatz 4 Satz 2 - neu - LFGB

2. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1a LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 42 Absatz 3 Satz 2 LFGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 42 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu - LFGB *

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 61b Satz 1 SaatG


 
 
 


Drucksache 789/12 (Beschluss)

... Damit soll ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Transparenzsystem für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, sich über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen vor dem Kauf eines Lebens- oder Futtermittels oder vor dem Betreten einer Betriebsstätte im Vorfeld in einfacher Art und Weise zu informieren. Ein solches geschlossenes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebens- oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 17a Absatz 4 Satz 2 - neu - LFGB

2. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1a LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 42 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 7 - neu - LFGB

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 61b Satz 1 SaatG


 
 
 


Drucksache 52/11

... vorgeschrieben, bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben, an die zuständigen Behörden zu melden (Nr. 4 des Aktionsplans). Ferner werden Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, Ergebnisse über Eigenkontrollen hinsichtlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 23
Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23a
Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 38a
Übermittlung von Daten über den Internethandel

§ 44a
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 75
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Artikel 3
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung

Artikel 5
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 52/11 (Beschluss)

... sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer an die zuständige Behörde sollen in einem ersten Schritt sofort

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/11 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, Absatz 5 - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

10. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 472/1/11

... § 2 Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/11




1. Zur Verordnung insgesamt*

§ 1
Mitteilungspflicht

§ 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

§ 3
Übermittlungen der zuständigen Behörden

§ 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

§ 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 1) Im Rahmen der Mitteilung von Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel-und Futtermittelunternehmen sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Im Rahmen der Übermittlung amtlicher Untersuchungsergebnisse sind mindestens die in der nachfolgenden Tabelle als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden.

2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2*


 
 
 


Drucksache 52/1/11

... sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer an die zuständige Behörde sollen in einem ersten Schritt sofort

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/11




Zur Vorlage allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 2 LFGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - LFGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 24aneu - § 40 Absatz 5 - neu - LFGB *

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe 0aneu - § 42 Absatz 2 Nummer 3 LFGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und Buchstabe e § 44 Absatz 4a, Absatz 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c und e § 44 Absatz 4a und 5a LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb § 44 Absatz 6 Satz 3 LFGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 60 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - LFGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 LFGB

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 472/11 (Beschluss)

... § 2 Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/11 (Beschluss)




Anlage
Neufassung der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV)

§ 1
Mitteilungspflicht

§ 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

§ 3
Übermittlungen der zuständigen Behörden

§ 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

§ 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 1)

Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)


 
 
 


Drucksache 796/07

... Auch die Vorschriften über die neuen Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer dienen der Absicherung bundeseinheitlicher Standards für den Verkehr mit Lebensmitteln. Zwar könnte jedes Land Regelungen treffen, die die derzeit auf Gemeinschaftsebene bestehenden Meldeverpflichtungen ergänzen, ohne zunächst die Interessen der anderen Länder wesentlich zu beeinträchtigen. Da Lebensmittel und Futtermittel jedoch regelmäßig auch länderübergreifend vertrieben werden, wäre ohne eine bundeseinheitliche Regelung die erforderliche bundesweit einheitliche Durchführung der Überwachung in diesem Bereich nicht zu erreichen. Ohne eine solche bundesweit greifende Regelung bestünde die Gefahr, dass nicht sichere Lebensmittel oder Futtermittel verstärkt in solchen Ländern angeboten und letztendlich auch vermarktet würden in denen eine ergänzende Meldepflicht nicht bestünde. Mit lediglich länderspezifischen Regelungen würde aber in bestehende Handelsströme eingegriffen, so dass es zu Störungen des Wirtschaftsverkehrs im Bundesgebiet käme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 22

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie sonstiger Vorschriften


 
 
 


Drucksache 283/1/05

... Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind alle in der Lebensmittelkette Verantwortlichen, u.a. auch der Hande1. Die Unterrichtung sollte daher auf die Unterrichtung der Hersteller oder erstmaligen Inverkehrbringer in Deutschland beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/05




Der federführende Agrarausschuss A und der Gesundheitsausschuss G

1. Zu § 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu § 6

3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folgeänderung:

7. Zu § 7 Abs. 7 Satz 2 und § 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 9 Abs. 4

9. Zu § 9 Abs. 4


 
 
 


Drucksache 283/05 (Beschluss)

... Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind alle in der Lebensmittelkette Verantwortlichen, u.a. auch der Hande1. Die Unterrichtung sollte daher auf die Unterrichtung der Hersteller oder erstmaligen Inverkehrbringer in Deutschland beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05 (Beschluss)




Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS

1. Zu § 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu § 6

3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folgeänderung:

7. Zu § 7 Abs. 7 Satz 2 und § 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 9 Abs. 4

9. Zu § 9 Abs. 4

10. Zu § 12 Abs. 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.