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32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Landesbetriebe"


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Drucksache 5/19 (Beschluss)

... "b1) In Nummer 4 wird nach dem Wort "werden" das Semikolon durch ein Komma ersetzt und werden die Wörter "Staatsbetriebe und Landesbetriebe, die auf Grundlage landesrechtlicher Regelungen geführt werden;" angefügt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 5/1/19

... "b1) In Nummer 4 wird nach dem Wort "werden" das Semikolon durch ein Komma ersetzt und werden die Wörter "Staatsbetriebe und Landesbetriebe, die auf Grundlage landesrechtlicher Regelungen geführt werden;" angefügt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 169/17

... Die neu eingefügte Nummer 12 definiert im Sinne dieses Gesetzes den "Datenlieferanten". Der "Datenlieferant" steht als Oberbegriff für die gesamten öffentlichen und privaten Stellen oder Behörden, die Daten, insbesondere Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten dem nationalen Zugangspunkt bereitstellen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, da durch weitere delegierte Verordnungen neue "Datenlieferanten" hinzukommen können. Die im § 2 Nummer 12 aufgeführten einzelnen öffentlichen und privaten Stellen oder Behörden sollen im Sinne der Begriffsbezeichnungen und Definitionen der Verordnungen5 verstanden werden. Straßenbetreiber im Sinne der hier genannten delegierten Verordnungen, sind die Straßenbauverwaltungen der Länder (z.B. Landesämter, Landesbetriebe usw.). Die delegierten Verordnungen adressieren diejenigen Institutionen, die die Systeme betreiben, die als Datenquelle für die Datenbereitstellung an den "Nationalen Zugangspunkt" fungieren. Ist der Datenlieferant im Sinne des Datenschutzes Verantwortlicher, trifft diesen die Pflicht personenbezogene Daten zu anonymisieren. Zudem sind die Daten im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht zu verarbeiten.

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Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 2/09

... ") Konsolidierung gestärkt werden indem Landesbetriebe, Sondervermögen und juristisch selbständige Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts auf die beherrschende Gebietskörperschaft konsolidiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 1a
Haushaltswirtschaft

§ 7a
Grundsätze der staatlichen Doppik

§ 49a
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens

§ 49b
Finanzstatistische Berichtspflichten

Artikel 2
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

1.2 Begriffsbestimmungen

5 Rechnungswesen

5 Haushaltsdarstellung

5 Kameralistik

Erweiterte Kameralistik

Staatliche Doppik

Produktorientierte Haushalte

5 Produkthaushalt

1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen

1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen

1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen

1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts

1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung

1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität

5 Budgetierung

1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen

1.5.4.1 Mindeststandards Doppik

1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen

1.5.4.3 Produktrahmen

1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung

1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung

1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug

Aufstellung eines doppischen Haushalts

Aufstellung eines Produkthaushaltes

Aufstellung eines produktorientierten Haushalts

Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik

Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug

Konkretisierungen nach Leistungszwecken.

Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug

Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten

Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten

1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen

1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung

2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 6a

Zu Nummer 4

zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 5

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13

Zu Nummer 9

Zu § 15

Zu § 15

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 18

Zu Nummer 12

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 22

Zu Nummer 15

Zu § 27

Zu § 27

Zu § 27

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 34

Zu Nummer 18

Zu § 37

Zu § 37

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 49a

Zu § 49a

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


 
 
 


Drucksache 559/2/07

... " zu ersetzen. Dies ist der im Datenschutzrecht übliche Begriff, um auch die Datenverarbeitung innerhalb einer Behörde und bei Organisationseinheiten zu erfassen, die keine Behörden sind, z.B. Landesbetriebe. Diese Diktion entspricht auch § 1 des

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Drucksache 559/2/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 545/07

... (5) Durch Verwaltungsvereinbarung mit dem jeweiligen Land kann der Bund die Leitung und Erledigung seiner Bauaufgaben im Wege der Organleihe Landesbehörden sowie Landesbetrieben, Sondervermögen des Landes und landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts übertragen. Die Verwaltungsvereinbarung muss vorsehen, dass die Landesbehörden die Anordnungen des fachlich zuständigen Bundesministeriums zu befolgen haben."

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Drucksache 545/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 4
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des EG-Beitreibungsgesetz

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 8
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Artikel 12
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 22

Zu § 23

Zu den §§ 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 559/07 (Beschluss)

... " zu ersetzen. Dies ist der im Datenschutzrecht übliche Begriff, um auch die Datenverarbeitung innerhalb einer Behörde und bei Organisationseinheiten zu erfassen, die keine Behörden sind, z.B. Landesbetriebe. Diese Diktion entspricht auch § 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG

4. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG

7. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen

8. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG

9. Zu Artikel 1 § 16 WoGG

10. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG

11. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG

12. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG

13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und § 33 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 und 5 und Abs. 5a - neu - WoGG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG

20. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

21. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 544/1/05

... 5. Im Hinblick auf Artikel 109 Abs. 1 GG bestehen erhebliche Bedenken. So ist nicht auszuschließen, dass nach Artikel 1 Nr. 2 Buchst. c) des Gesetzes Landesbetriebe, die nicht "nur" unter § 98 Nr. 4

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Drucksache 544/1/05




2. Zu Artikel 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

6. Zu Artikel 2 Vergabeverordnung , Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang *

11. Zu Artikel 5 Grunderwerbsteuergesetz

12. Zu Artikel 6 Grundsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 83/05

... Aus Gründen der Rechtsklarheit wird in § 2 Abs. 1 Nr. 10 FPStatG die Erfassung der rechtlich unselbstständigen Erhebungseinheiten in öffentlicher Rechtsform, für die Sonderrechnungen geführt werden, ausdrücklich geregelt. Dazu zählen die Bundes- und Landesbetriebe nach § 26BHO/LHO, die kommunalen Eigenbetriebe sowie die Sondervermögen von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden. Diese sind organisatorisch und vermögensmäßig verselbstständigt, rechtlich aber unselbstständig. Für sie werden Sonderrechnungen geführt, d.h. sie verfügen über ein eigenes Rechnungswesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Bürgschaften und Finanzaktiva

§ 13
Zusammenführung

Artikel 2
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 2

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 814/1/16 PDF-Dokument



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